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Elterngeld beantragen: Voraussetzungen, Höhe und Fristen

Elterngeld beantragen: Voraussetzungen, Höhe und Fristen

Wenn ihr nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitet, fehlt oft ein Teil des Einkommens. Elterngeld kann diese Lücke verkleinern. Hier erfahrt ihr, welche Möglichkeiten ihr habt und wie ihr den Antrag vorbereitet. Wichtig vorweg: Einreichen könnt ihr ihn erst, wenn euer Kind geboren ist.

Überlegt am besten schon vor der Geburt gemeinsam: Wer bleibt wann zu Hause? Wann möchtet ihr wieder arbeiten? Und wie viel Geld braucht ihr jeden Monat? Auch unsere Tipps zur Steuererklärung für Eltern können euch bei der Planung helfen.

Stand: 17. Oktober 2026. Wir erklären die Regeln für Eltern, deren Kinder jetzt geboren werden. Bei älteren Kindern können andere Regeln gelten. Entscheidend ist dann das Geburtsdatum.

Wer kann Elterngeld bekommen?

Ihr könnt auch Elterngeld bekommen, wenn ihr vor der Geburt nicht gearbeitet habt. Verheiratet müsst ihr dafür nicht sein.

Normalerweise wohnt ihr mit eurem Kind in Deutschland und kümmert euch selbst um seine Betreuung. Während ihr Elterngeld bekommt, dürft ihr höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dafür zählt der Durchschnitt im jeweiligen Lebensmonat eures Kindes. Arbeitet ihr im Ausland oder habt ihr einen ausländischen Aufenthaltstitel? Dann können zusätzliche Regeln wichtig sein. Die Voraussetzungen für Elterngeld erklärt das Familienportal des Bundes.

So viel dürft ihr verdienen: Ist euer Kind ab dem 1. April 2025 geboren, liegt die Grenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Gemeint ist der Betrag, auf den nach steuerlichen Abzügen Einkommensteuer berechnet wird – also nicht einfach euer Bruttogehalt. Es zählt das Kalenderjahr vor der Geburt. Bei Paaren werden die Einkommen zusammengerechnet. Liegt ihr über der Grenze, bekommt ihr kein Elterngeld. Für Geburten vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 lag die Grenze bei 200.000 Euro. Mehr dazu findet ihr in den Hinweisen des Bundesfamilienministeriums.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Was passt zu euch?

Möchtet ihr lieber länger Geld bekommen oder in den ersten Monaten einen höheren Betrag? Davon hängt ab, welche Variante zu euch passt. Auch eure geplante Teilzeitarbeit spielt eine Rolle.

  • Basiselterngeld: normalerweise 300 bis 1.800 Euro pro Lebensmonat. Es ersetzt meist 65 bis 67 Prozent des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Die Stelle rechnet dafür mit einem eigens ermittelten Nettobetrag. Bei einem kleinen Einkommen kann der ersetzte Anteil höher sein.
  • ElterngeldPlus: normalerweise 150 bis 900 Euro pro Lebensmonat. Statt eines Monats Basiselterngeld könnt ihr zwei Monate ElterngeldPlus wählen.
  • Partnerschaftsbonus: Ihr könnt jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, erklären wir weiter unten.

Diese Beträge können durch Zuschläge steigen, zum Beispiel bei Mehrlingen. Für die Berechnung nutzt die Elterngeldstelle das sogenannte Elterngeld-Netto. Dafür zieht sie Steuern und Sozialabgaben nach festen Regeln ab. Das Ergebnis kann deshalb anders ausfallen als der Nettolohn auf eurer Gehaltsabrechnung.

Wenn ihr in Teilzeit arbeitet, lohnt sich ein genauer Vergleich. ElterngeldPlus ist dann nicht automatisch nur halb so hoch wie euer mögliches Basiselterngeld. Weitere Erklärungen findet ihr zur Höhe des Elterngeldes. Mit dem Elterngeldrechner mit Planer könnt ihr verschiedene Aufteilungen ausprobieren. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich rechnet eure Elterngeldstelle.

Lebensmonate und Aufteilung richtig planen

Beim Elterngeld zählt der Geburtstag eures Kindes. Ein Lebensmonat beginnt an diesem Tag und endet am Tag vor dem gleichen Datum im nächsten Monat.

Ein Beispiel: Wird euer Kind am 17. Oktober geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 17. Oktober bis zum 16. November. Plant eure Arbeitspausen und die Teilzeit möglichst passend zu diesen Zeiträumen.

Zusammen könnt ihr normalerweise zwölf Monate Basiselterngeld untereinander aufteilen. Unter bestimmten Bedingungen kommen zwei weitere Monate dazu. Das sind die Partnermonate. Dafür muss unter anderem mindestens einer von euch in zwei Lebensmonaten weniger Einkommen haben als vorher.

Wer Elterngeld beantragt, muss es mindestens zwei Lebensmonate lang bekommen. Ein Elternteil kann normalerweise höchstens zwölf Basiselterngeld-Monate nutzen. Für Alleinerziehende und Eltern besonders früh geborener Kinder gibt es Ausnahmen. Die Regeln stehen in § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt: Normalerweise dürft ihr nur einen Monat lang beide gleichzeitig Basiselterngeld bekommen. Dieser Monat muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate liegen. Wählt mindestens einer von euch ElterngeldPlus, könnt ihr länger gleichzeitig Elterngeld bekommen.

Ausnahmen gibt es unter anderem bei Mehrlingen und besonders früh geborenen Kindern. Auch bei einer Behinderung eures neugeborenen Kindes kann eine Ausnahme gelten. Dasselbe kann gelten, wenn ihr für ein älteres Kind mit Behinderung den Geschwisterbonus bekommt. Prüft für eure Planung die Regeln zum gleichzeitigen Bezug.

Basiselterngeld könnt ihr normalerweise nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bekommen. ElterngeldPlus ist längstens bis zum 32. Lebensmonat möglich. Ab dem 15. Lebensmonat darf dabei grundsätzlich keine Lücke entstehen: Mindestens einer von euch muss jeden Monat ElterngeldPlus bekommen. Für besonders früh geborene Kinder gelten teilweise spätere Grenzen. Lasst euch bei der Elterngeldstelle helfen, wenn ihr euren Plan aufstellt.

Partnerschaftsbonus: Die Arbeitszeiten müssen passen

Den Partnerschaftsbonus könnt ihr bekommen, wenn ihr beide in Teilzeit arbeitet. Dafür müssen es bei jedem von euch durchschnittlich 24 bis 32 Stunden pro Woche sein.

Die Arbeitszeit wird für jeden Lebensmonat eures Kindes einzeln geprüft. Ihr könnt den Bonus für zwei, drei oder vier Monate am Stück wählen. Arbeitet einer von euch in einem dieser Monate zu wenig oder zu viel, verlieren normalerweise beide den Bonus für diesen Monat.

Für die übrigen Monate könnt ihr den Bonus behalten, wenn die nötigen Bedingungen erfüllt sind. Den Partnerschaftsbonus können auch getrennte Eltern nutzen. Alleinerziehende können ihn unter bestimmten Voraussetzungen allein bekommen.

Unterlagen sammeln: Welches Einkommen zählt?

Welche Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide ihr braucht, hängt von eurer Arbeit ab. Es sind nicht immer die letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Bei Müttern, die nicht selbstständig arbeiten, zählt normalerweise das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzmonats. Beim anderen Elternteil sind es meist die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat.

Einzelne Monate können dabei übersprungen werden. Das ist zum Beispiel bei bestimmten Erkrankungen durch die Schwangerschaft möglich. Auch Elterngeld für ein älteres Kind kann zählen, solange dieses noch keine 15 Monate alt war.

Seid ihr selbstständig, schaut die Stelle normalerweise auf das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt. Meist ist das das vorherige Kalenderjahr. Das gilt häufig auch, wenn ihr angestellt seid und nebenbei selbstständig arbeitet. Es gibt Ausnahmen, die ihr teilweise beantragen müsst. Klärt deshalb früh, welcher Zeitraum für euer Elterngeld zählt. Fachleute nennen ihn Bemessungszeitraum.

  • Die Geburtsurkunde oder den anderen Geburtsnachweis, den eure Elterngeldstelle verlangt.
  • Gehaltsabrechnungen für den passenden Zeitraum. Bei Selbstständigen sind es meist der passende Steuerbescheid und weitere Unterlagen zum Gewinn.
  • Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber, falls ihr diese bekommt.
  • Euren Plan für die Elterngeldmonate. Dazu gehören Angaben zur geplanten Teilzeit und zu dem Geld, das ihr dabei voraussichtlich verdient.
  • Persönliche Daten und Bankverbindung. Je nach Situation braucht ihr weitere Unterlagen, zum Beispiel zu eurem Aufenthaltsrecht.

Schaut auf die aktuelle Unterlagenliste eurer Elterngeldstelle. Dort erfahrt ihr, wann ein Original nötig ist und wann eine Kopie oder ein digitaler Nachweis reicht. Prüft auch, wer unterschreiben oder den Antrag online bestätigen muss. Das kann den anderen Elternteil ebenfalls betreffen, wenn zunächst nur einer von euch Elterngeld beantragt.

Elterngeld beantragen: Erst nach der Geburt, dann zügig

Euer Antrag gehört zur Elterngeldstelle am Wohnort eures Kindes. Schickt ihn nach der Geburt möglichst bald ab.

Auch für zurückliegende Monate könnt ihr noch Elterngeld bekommen. Die Grenze liegt aber bei drei Lebensmonaten vor dem Lebensmonat, in dem euer Antrag eingeht. Deshalb empfiehlt das Familienportal, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate zu stellen. So sichert ihr die Zahlung ab der Geburt.

Fehlen euch noch Unterlagen? Fragt eure Elterngeldstelle, wie ihr den Antrag rechtzeitig einreichen und die Belege nachliefern könnt. Achtet darauf, dass ihr den Antrag wirklich abgeschickt habt. Ein ausgefüllter Rechner oder ein gespeicherter Entwurf reicht nicht.

Über mein-elterngeldantrag.de findet ihr eure Elterngeldstelle und den passenden Online-Antrag. Was ihr online erledigen könnt, hängt vom Bundesland und der Stelle ab. Achtet deshalb auf die Hinweise zum Abschicken. Das frühere Portal ElterngeldDigital nimmt keine neuen Anträge mehr an.

Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge: Das Geld beantragt ihr bei der Elterngeldstelle. Die Elternzeit meldet ihr beim Arbeitgeber an. Dafür gelten eigene Fristen und Vorgaben. Mit dem Elterngeldantrag ist die Elternzeit also noch nicht angemeldet.

Wann kommt das Geld – und was steht im Bescheid?

Wie lange ihr auf die erste Zahlung wartet, hängt von eurer Elterngeldstelle ab. Reicht die Unterlagen möglichst vollständig ein und antwortet zügig, wenn die Stelle etwas nachfragt.

Hebt eine Kopie eures Antrags auf. Bewahrt auch die Bestätigung auf, dass er angekommen ist. Hört ihr längere Zeit nichts, fragt bei der Stelle nach.

Mit dem Bescheid bekommt ihr die schriftliche Entscheidung. Schaut genau hin: Stimmen die Monate, das berücksichtigte Einkommen und die Beträge? Steht dort, dass die Berechnung nur vorläufig ist? Dann kann die Stelle später noch einmal rechnen. Das kommt etwa bei Teilzeit oder Selbstständigkeit vor. Je nach Ergebnis bekommt ihr Geld nachgezahlt oder müsst etwas zurückzahlen.

Ihr glaubt, dass im Bescheid etwas falsch ist? Am Ende steht, wie ihr euch dagegen wehren könnt. Dieser Teil heißt Rechtsbehelfsbelehrung. Für einen Widerspruch habt ihr normalerweise einen Monat ab der Bekanntgabe des Bescheids. Haltet euch an die dort genannten Hinweise.

Teilt Änderungen bei Arbeit, Einkommen, Betreuung oder eurer Familiensituation bald mit. Für kommende Monate könnt ihr euren Elterngeldplan oft noch ändern. Bei vergangenen oder schon ausgezahlten Monaten ist das schwieriger. Dafür gelten besondere Regeln und Ausnahmen. Die Hinweise zu Antrag und Bescheid erklären die Möglichkeiten.

Mutterschaftsgeld, Geschwister und Frühgeburt

Manche Zahlungen werden mit dem Elterngeld verrechnet. Andere erhöhen den Betrag, den ihr bekommt. Beides solltet ihr schon beim Planen kennen.

  • Mutterschaftsgeld: Bekommt ihr für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss, werden diese normalerweise vom Elterngeld abgezogen. Diese Lebensmonate zählen bei der Mutter bereits als Basiselterngeld-Monate. Für einzelne Leistungen gibt es Ausnahmen.
  • Geschwisterbonus: Er ist zum Beispiel möglich, wenn noch ein Kind unter drei Jahren bei euch lebt. Auch zwei weitere Kinder unter sechs Jahren können dafür reichen. Der Bonus beträgt zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld. Bei ElterngeldPlus sind es mindestens 37,50 Euro. Für ein älteres Kind mit Behinderung gelten besondere Altersregeln.
  • Zwillinge und weitere Mehrlinge: Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind gibt es normalerweise einen Zuschlag. Das sind 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro bei ElterngeldPlus.
  • Besonders frühe Geburt: Kommt euer Baby mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt, ist ein zusätzlicher Basiselterngeld-Monat möglich. Bei mindestens acht Wochen sind es zwei, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate. Ihr könnt diese Monate auch in ElterngeldPlus umwandeln.

Mehr dazu findet ihr bei den Mutterschaftsleistungen neben Elterngeld, den Geschwister- und Mehrlingszuschlägen und den zusätzlichen Monaten für besonders Frühgeborene.

Minijob, Studium, Alleinerziehung und andere Leistungen

Elterngeld ist auch mit Minijob, im Studium oder ohne Arbeit möglich. Bekommt ihr noch andere Hilfen, müsst ihr allerdings auf die Regeln zur Verrechnung achten.

Auch euer Verdienst aus einem Minijob zählt bei der Berechnung. Wie viel Elterngeld ihr bekommt, hängt auch davon ab, was ihr vor und nach der Geburt verdient. Ihr könnt ebenfalls Elterngeld bekommen, wenn ihr studiert oder eine Ausbildung macht. Ohne vorherigen Verdienst bekommt ihr meist den Mindestbetrag. Habt ihr vorher gearbeitet, kann der Betrag höher sein.

Wenn ihr alleinerziehend seid, könnt ihr unter bestimmten Bedingungen auch die Partnermonate allein nutzen. Trennt ihr euch während der Elterngeldzeit, sprecht mit eurer Stelle über den weiteren Plan. Wichtig ist dann etwa, wo das Kind lebt und wer es betreut. Weitere Hilfen findet ihr in unserem Ratgeber für Alleinerziehende mit Baby oder Kind.

Andere Hilfen und Elterngeld werden nicht immer gleich miteinander verrechnet. Für Arbeitslosengeld I, Wohngeld und BAföG gelten zum Beispiel andere Regeln als für Kinderzuschlag oder Hilfen zum Lebensunterhalt. Ihr könnt deshalb nicht pauschal damit rechnen, den Mindestbetrag zusätzlich zu behalten. Lasst für eure Familie prüfen, wie viel am Ende übrig bleibt. Einen Überblick bietet die Übersicht zur Anrechnung anderer Leistungen.

Denkt auch an die Steuer: Auf das Elterngeld selbst zahlt ihr keine Einkommensteuer. Es kann aber dazu führen, dass euer übriges Einkommen höher besteuert wird. Das heißt Progressionsvorbehalt. Legt dafür möglichst etwas Geld zur Seite, falls später eine Steuernachzahlung kommt.

Ein guter Anfang ist ein Monatsplan, den ihr gemeinsam durchgeht: Wer bleibt wann beim Baby? Wer arbeitet wie viel? Und welches Geld kommt dann herein? Besprecht offene Fragen früh mit eurer Elterngeldstelle. So könnt ihr nach der Geburt den Antrag abschließen und wisst besser, womit ihr rechnen könnt.


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