Nur wenige Monate liegt die große Freude über den positiven Schwangerschaftstest zurück und schon gibt es viel zu tun. Nicht nur will das Baby im Bauch seiner Mutter gut versorgt werden. Auch stehen viele Vorbereitungsmaßnahmen an, die dem Kleinen einen guten Start in sein Leben ermöglichen sollen. Eine Maßnahme ist die Beantragung des Elterngeldes. Mit ihr starten Eltern am besten schon vor der Geburt, um Stress zu vermeiden.

1: Unterlagen zusammenstellen

Dieser Schritt kann sehr gut schon während der Schwangerschaft erledigt werden. Jedoch nicht zu früh, denn gerade der Bezugszeitraum für das Elterngeld ist wichtig. Arbeitet die Schwangere, muss sie ihre letzten zwölf Einkommensnachweise vor der Geburt des Kindes zusammenstellen. Dennoch hilft es, schon vor dem Mutterschutz einen Ordner anzulegen, in dem alle wichtigen Dokumente gesammelt werden können. Hier hinein gehören die angesprochenen Einkommensnachweise oder auch Steuerbescheide, Bescheinigungen zu Elternzeit und Mutterschaftsgeld, Personalausweis-Kopien der künftigen Eltern und nach der Geburt dann auch die Geburtsurkunde des Babys.

2: Die Form des Elterngeldbezuges festlegen

Nicht nur der Umstand, dass Beleghebammen in Deutschland immer seltener werden, zwingt Schwangere und ihre Partner dazu, sich schon in der Zeit vor der Geburt intensiv zu beraten. Auch die Art des Elterngeldbezuges nämlich ist ein Punkt, der vor allem über die finanzielle Situation nach der Geburt entscheidet.

Junges Paar erwartet Baby Pin
Beide oder nur einer? Paare sollten besprechen, wie der Elterngeldbezug aussehen soll. (Bild: ©drubig-photo / Fotolia)

Basiselterngeld kann für zwölf Monate gezahlt werden. Nimmt auch der Vater mindestens zwei Monate in Anspruch, verlängert sich der Zeitraum auf 14 Monate, während Alleinerziehenden die gesamten 14 Monate zustehen. Beim Basiselterngeld bekommt der Elternteil, der den Antrag eingereicht hat, zwischen 300 und maximal 1.800 Euro monatlich ausgezahlt. Die Berechnung erfolgt individuell anhand des bisherigen Einkommens und wird von der jeweiligen Elterngeldstelle vorgenommen.

Interessant ist aber auch das ElterngeldPlus, bei dem monatlich das halbe Elterngeld gezahlt wird. Hierdurch verlängert sich der Zahlungszeitraum auf insgesamt 28 Monate maximal. Und als wäre das noch nicht kompliziert genug, gibt es auch noch die Partnerschaftsboni, die eine erneute Verlängerung bewirken. „Wenn sich beide Elternteile dazu entscheiden, in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden zu arbeiten, erhalten Sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus: Sie haben dann Anspruch auf jeweils 4 weitere Monatsbeiträge Elterngeld Plus.“ (Quelle: https://www.elterngeld.de/)

3: Antrag soweit wie möglich ausfüllen

Damit die Berechnung des Elterngeldes und auch die Bewilligung des Antrages erledigt werden kann, reichen Eltern ein mehrseitiges Formular bei ihrer zuständigen Elterngeldstelle ein. Besonders wichtig ist es hier, die richtige Elterngeldstelle zu kontaktieren, da sich die Formulare je nach Bundesland durchaus unterscheiden können.

Die Postleitzahlensuche von familien-wegweiser.de hilft dabei, den passenden Ansprechpartner zu finden.

Natürlich gibt es, wie bei allen Dingen im Leben, ein paar Besonderheiten, welche man etwas intensiver beachten muss. Beispielsweise können auch Verluste aus selbständiger Arbeit, die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.

Antrag auf Elterngeld als Formular zum Ausfüllen Pin
Einige Informationen können schon frühzeitig auf dem Antragsformular vermerkt werden. (Bild: ©Dan Race / Fotolia)

Ausgefüllt kann dann schon alles, was bekannt ist. Kontodaten, Adressinformationen und der persönliche Plan bezüglich Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind dann bereits eingetragen. Nach der Geburt geht die Fertigstellung des Antrages dann deutlich schneller von der Hand.

4: Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen

Sobald das Baby geboren wurde, kann der Elterngeldantrag eingereicht werden. Hierfür benötigen Eltern noch die Geburtsurkunde, die sie vom zuständigen Standesamt speziell für die Beantragung des Elterngeldes ausgestellt bekommen. Hier genügt keine Kopie!

Alle notwendigen Unterlagen und Nachweise werden gemeinsam mit dem fertig ausgefüllten Antrag in einen großen Umschlag gelegt und entweder per Post zur Elterngeldstelle geschickt oder persönlich abgegeben. Da die meisten jungen Eltern in der ersten Zeit lieber zu Hause bleiben, bietet sich der Postweg besonders an.

Um sicherzugehen, dass der Antrag auch wirklich ankommt, sollte er per Einschreiben verschickt werden.

5: Abwarten, bis die Bearbeitung erfolgt

Zu diesem Zeitpunkt ist das Wichtigste bereits erledigt. Eltern können sich jetzt intensiv mit ihrem Baby beschäftigen und die Kennenlernzeit genießen. Wie lange die Bearbeitung des Elterngeldantrages dauert, kann nicht pauschal gesagt werden. Je nach Auslastung der jeweiligen Elterngeldstelle ist es möglich, dass bis zu acht Wochen vergehen. Teilweise auch länger. Wenn der Elterngeldstelle noch Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert. Das kann die Bearbeitungsdauer natürlich deutlich verlängern. Daher ist das sorgfältige Zusammenstellen aller Dokumente auch in finanzieller Hinsicht wichtig.

Da während dieser Zeit keine Geldmittel fließen und die Familie von einem Gehalt leben muss, sollte ein kleines Finanzpolster bereitstehen. Auch wenn das Elterngeld dann für drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann, verhindern Paare so, dass Geldsorgen die Freude am Elternsein trüben.

6: Das erste Geld kommt

Ist der Antrag dann endlich bearbeitet, schickt die Elterngeldstelle einen positiven Bescheid und gibt Auskunft über die letztendliche Höhe der Auszahlung. Dann gibt es für Paare nichts mehr zu tun und die erste Überweisung inklusive der rückwirkenden Auszahlungen wird auf das angegebene Konto überwiesen.

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Der letztendliche Bescheid gibt Auskunft über die konkreten Zahlungen. (Bild: ©contrastwerkstatt / Fotolia))

Es kann sein, dass sich im Laufe der Zeit noch Änderungen ergeben und dass das ausgewählte Modell nicht mehr passt. Sollte das der Fall sein, können Eltern problemlos einen Änderungsantrag stellen. Die hier relevanten Neuerungen gelten nicht erst ab dem Zeitpunkt des Antrages, sondern können auch für drei Monate rückwirkend geltend gemacht werden.



Fragen und Antworten (FAQ’s) zum Elterngeld

Hier haben wir ein paar häufig gestellte Fragen zum Thema Elterngeld für euch zusammengestellt:

Wie viel Elterngeld bekommt man mit einem 450 Euro Job?

Bei einem 450 Euro Job greift der sogenannte Geringverdienerbonus. Hier wird noch eine Werbungskostenpauschale von 83,33 Euro abgezogen. Der rechnerische Nettoverdienst liegt dann bei 366,67 Euro. Das Elterngeld pendelt sich in diesem Fall um die 362 Euro ein. Verdient man weniger als 450 Euro, und arbeitet weniger als 30 Stunden im Monat, gibt es das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro.

Können Studenten trotz Bafög Elterngeld beziehen?

Auch Studenten, die ihr Studium mit Hilfe von Bafög finanzieren, können Elterngeld beziehen. Das Bafög ist hierfür kein Hindernis, gilt jedoch auch nicht als Einkommen, da man es später zurückzahlen muss. Elterngeld gibt es in diesem Fall in Höhe des Mindestelterngeldes. Das sind 300 Euro.

Wird bei der Berechnung des Elterngeldes auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin rangezogen?

Nein. Das Elterngeld bezieht sich rein auf die Person, welche für die Dauer des Bezuges die Kinderbetreuung übernimmt. Mit diesem Blick auf die Leistung wird auch die Berechnung durchgeführt. Das Einkommen des Partners oder der Partnerin spielen keine Rolle.

Elterngeld trotz extrem hohen Einkommens des Partners / der Partnerin?

Auch wenn das Einkommen des Partners, oder der Partnerin, grundsätzlich für die allermeisten Menschen keinen Einfluss auf die Antragsstellung oder die Genehmigung des Elterngeldes hat, gibt es dennoch eine Einkommensgrenze, bei der das so nicht mehr zutrifft. Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Leistung nicht benötigt wird.

Gibt es Sonderregelungen für das Elterngeld bei Frühgeborenen?

Eltern von zu früh geborenen Babys haben die Möglichkeit, zusätzliche Elterngeldmonate in Anspruch zu nehmen. Kommt ein Kind beispielsweise ganze 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, stehen den Eltern 4 zusätzliche Monate zur Verfügung, welche sie übrigens auch als ElterngeldPlus um weitere vier Monate ergänzen können. In diesem Fall verringert sich die monatlich ausgezahlte Summe, wie beim ElterngeldPlus üblich. Diese Regelung gilt insgesamt allerdings nur für Kinder, welche nach August 2021 geboren wurden.

Wieviel Elterngeld bekommt man bei Zwillingen oder Mehrlingen?

Leider ist es nicht so, dass man für Zwillinge doppeltes Elterngeld bekommt – und für Drillinge die dreifache Summe erhält. Wer für mehr als ein Kind gleichzeitig Elterngeld beantragt, bekommt pro weiteres Kind eine Pauschale von zusätzlichen 300 Euro zugesprochen. Bei Zwillingen wären das also die Summe des Elterngeldes plus 300 Euro. Bei Drillingen plus 600 Euro.

Wird Elterngeld für adoptierte Kinder gezahlt?

Auch nach der Adoption eines Kindes, steht einem Elterngeld zu. Allerdings nur bis zum 8. Geburtstag des Kindes, und für eine Dauer von 14 Monaten.

Gleichzeitig Elterngeld und Wohngeld?

Elterngeld in der Höhe des Mindestelterngeldes, also 300 Euro, wird bei der Berechnung des Wohngeldes, nicht als Einkommen gewertet. Liegt die Auszahlungssumme des Elterngeldes allerdings über diesen 300 Euro, wird es als Einkommen angerechnet. Es ist jedoch kein Ausschlusskriterium. Die Berechnung kann durchaus zeigen, dass einem Wohngeld in einer bestimmten Höhe zusteht.

Elterngeld bei Arbeitslosigkeit?

Grundsätzlich steht einem das Elterngeld natürlich auch bei Arbeitslosigkeit zu. Es wird jedoch an das Arbeitslosengeld angerechnet. In diesem Fall sollte man auch selber intensiv rechnen. Hat man innerhalb der vergangenen 12 Monate noch gearbeitet, könnte je nach ehemaligem Gehalt, der alleinige Bezug von Elterngeld (Höchstsumme 1800 Euro) eventuell mehr Geld pro Monat bedeuten, als es bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld anrechnen zu lassen. Dort steht einem wiederum immer die zusätzliche Mindestsumme in Höhe von 300 Euro zu.


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