Es ist eine aufregende Zeit: Die Geburt des Kindes steht bevor und beide Eltern sind durchaus nervös. Trotz aller Aufregung ist es jedoch wichtig, Ruhe zu bewahren – denn vor und nach der Geburt stehen einige wichtige Termine und Behördengänge an. Checkliste Geburt: Wir haben hier alles wichtige für euch zusammentragen, an das ihr vor und nach der Geburt denken müsst.

CHECKLISTE GEBURT

Vor der Geburt

Shoppen vor der GeburtPin
Natürlich steht auch das Shopping vor einer Geburt ganz hoch im Kurs. Aber leider gibt es auch das Pflichtprogramm. (Bild: © georgerudy / Fotolia)

Arbeitgeber: Rechtzeitig über die Elternzeit informieren

In der sogenannten Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz. Dieser Schutz gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Der bestehende Anspruch darf in keinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Der Arbeitnehmer muss den Antrag aber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber eingereicht haben.

Mütter genießen in den ersten acht Wochen Mutterschutz, die Elternzeit schließt sich daran an. Zudem sieht die Mutterschutzregelung für die Schwangere in den sechs Wochen vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot vor.


5 gute Gründe, warum jede Schwangere eine Hebamme haben sollte!


Vaterschaftsanerkennung: Schon vor der Geburt möglich

Die Vaterschaftsanerkennung ist für unverheiratete Paare von Bedeutung. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist der Mann Vater des Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Mit Zustimmung der Mutter kann der werdende Vater bereits während der Schwangerschaft seine Vaterschaft anerkennen.

Die Anerkennung erfolgt beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder bei einem Notar. Der Vater benötigt hierfür seine Geburtsurkunde und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

LESETIPP: Ihr würdet gerne die Geschenke-Wunschliste zur Geburt aufpolieren? Dann lest einmal in unsere Geschenketipps zur Geburt.

Nach der Geburt

Streicheleinheitenkurz nach der GeburtPin
Kurz nach der Geburt stehen Streicheleinheiten ganz oben auf der Liste. Man will gar nicht mehr aufhören! Aber ein paar Dinge hat man noch “nebenher” zu erledigen. (Bild: © Herrndorff)

Behörden: Lästig, aber wichtig

  • Einwohnermeldeamt/Standesamt: Jedes Kind muss amtlich angemeldet werden. Auf dem Amt erhalten Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes sowie die Bescheinigung für die Krankenversicherung.
  • Elterngeldstelle: Dort beantragen Eltern das Elterngeld. Das Basiselterngeld bekommen alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten selbst betreuen und nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Das ElterngeldPlus wird Eltern gewährt, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Sie erhalten maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, allerdings für den doppelten Zeitraum. Über die genauen Regelungen informiert eine Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (hier als PDF).
  • Familienkasse: Ab 2023 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 237 Euro monatlich. Auch für das dritte Kind gibt es ab 2023, 237 Euro pro Monat. Hier hat man im Zuge des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung, gleichgezogen. Kindergeld beantragen Eltern unter Vorlage der Geburtsurkunde bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Wann das Kindergeld im jeweiligen Monat auf eurem Konto landet, könnt ihr in unserer Tabelle ablesen.
  • Finanzamt: Für Vielverdiener können Kinderfreibeträge finanziell attraktiv sein, Eltern sollten sich deshalb beizeiten an ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Versicherungen: Bestehende Verträge prüfen

  • Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Kind in der Familienversicherung mitversichert, hierfür ist die Bescheinigung für die Krankenkasse notwendig.
  • Haftpflichtversicherung: Bestehende Verträge sollten auf Familiendeckung (Schäden durch deliktunfähige Kinder, Tätigkeit einer Tagesmutter) hin überprüft werden.

Wer hat's geschrieben?

Torsten Esser

Torsten hat das Vollzeit-Papa-Diplom. Er hat einen kleinen Sohn und eine Stieftochter, die er liebt, als wäre es seine eigene. Darüber hinaus hat er acht Semester lang "Soziale Arbeit" studiert. Mit einer unübertroffenen Mischung aus Wissen und Bauchgefühl, ist er der geborene Autor für dieses Magazin. Und ganz nebenbei kümmert er sich als Gründer und Inhaber von 1-2-family.de um alle Belange des Magazins. (Bild: © Chantal Reimann)

Alle Autoren-Beiträge durchstöbern