Ab der Geburt eures Kindes habt ihr Anspruch auf Kindergeld. Diese finanzielle Unterstützung für Familien erfolgt für mindestens 18 Jahre, einmal monatlich. Wie hoch das Kindergeld pro Kind ist, wo ihr es beantragt, und mit welchen Pflichten es verbunden ist, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kindergeld in Deutschland von Geburt an bis zum achtzehnten Lebensjahr. Mit dem 18. Geburtstag werden die Zahlungen für euer Kind meist automatisch eingestellt. In bestimmten Fällen besteht jedoch auch nach dem 18. Lebensjahr noch weiterhin ein Anspruch, so dass ein erneuter Antrag werden kann.

Solche Fälle sind:

  • Kinder in Ausbildung: Absolviert euer Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, besteht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich bei der Ausbildung um eine Erstausbildung handelt.
  • Kinder in einem Freiwilligendienst: Auch bei Freiwilligendiensten wird das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgezahlt. Diese sind zum Beispiel, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), der Bundesfreiwilligendienst (BuFdi) und das Ökologische Jahr (FÖJ).
  • Kinder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz: Wenn sich euer Kind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befindet, besteht ebenfalls weiterhin Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes.
  • Kinder ohne Arbeitsplatz: Hat euer Kind seine Berufsausbildung bereits abgeschlossen, ist unter 21 Jahre alt und muss sich bei der Agentur für Arbeit, aufgrund einer Arbeitslosigkeit, arbeitssuchend melden, dann wird die Zahlung des Kindergeldes bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt.
  • Kindergeld steht auch bei mehrjährigem Auslandsstudium zu.

Kindergeld-Antrag stellen: Wie, wann und wo?

Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden. Diese findet ihr bei euer zuständigen Agentur für Arbeit. Das Formular für den Antrag könnt ihr euch dort persönlich abholen, zuschicken lassen, oder im Internet herunter laden. Habt ihr das Formular ausgefüllt, schickt ihr dieses – und die benötigten Bescheinigungen -, wie Geburtsurkunde oder Schulbescheinigung, an die Familienkasse. Mittlerweile kann man das Kindergeld online beantragen. Welche Unterlagen man dazu vorliegen haben muss – und das Antragsformular, findet ihr hier.

Wo genau sich die für euch zuständige Familienkasse befindet, erfahrt ihr hier.

Wie viel Kindergeld bekommt man?

Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2023 die Höhe des Kindergeldes angepasst. Seit dem 01. Januar 2023 gibt es nun pro Kind eine feste monatliche Pauschale von 250 Euro. Bisher gab es eine Staffelung, bei der die Auszahlungssummen je nach Kinderanzahl, vom ersten bis zum jeweils weiteren Kind, unterschiedlich waren. Dieses unnötig komplizierte System wurde nun abgeschafft.

Ablauf der Auszahlung

Das Geld wird monatlich auf euer Konto ausgezahlt. Wer das Kindergeld erhält, bestimmt dabei ihr. Es kann an euch, euren Ehepartner oder an das Kind selbst ausgezahlt werden.  Die Summe für mehrere Kinder wird gemeinsam, wenn es nicht gesplittet worden ist, in einer Zahlung auf eurem Konto eingehen.

Die monatlichen Auszahlungstermine als Tabelle findet ihr hier!

Was beinhaltet die Mitteilungspflicht beim Kindergeld?

Erhaltet ihr für eure Kinder Kindergeld, habt ihr gegenüber der Familienkasse einige Pflichten. Ihr müsst sämtlich Änderungen eurer Verhältnisse der Familienkasse melden. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn euer Kind seine Berufsausbildung vorzeitig beendet, einen Arbeitsvertrag abschließt, oder sich eure Anschrift oder Bankverbindung ändert.

Die Familienkasse kann zu unrecht gezahlte Leistungen zurückfordern. Deshalb ist es ratsam, sich bei offenen Fragen und Unsicherheiten an die Familienkasse zu wenden und um Hilfe zu bitten.

Noch mehr Unterstützung für Familien

Neben dem Kindergeld gibt es noch weitere finanzielle und rechtliche Unterstützung für junge Familien. Hier findet ihr ein paar Lesevorschläge.

Wer hat's geschrieben?

Jacqueline Esser

Erzieherin, Mutter, Autorin

Jacqueline ist staatlich anerkannte Erzieherin, Fachkraft für U3 Betreuung und Inklusions- und Integrations Pädagogin. Neben ihrer beruflichen Laufbahn, ist sie Mutter von zwei Kindern. Einem Mädchen und einem Jungen. Ihre Erfahrungen schöpft sie also aus beruflichen sowie privaten Herausforderungen. Dies macht sie zu einer perfekten Autorin für unser Magazin.

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