Nun ist es beschlossene Sache: Das Elterngeld Plus kommt. Mit ihm soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden und Teilzeit arbeitende Eltern finanziell unterstützt werden. Lest hier, was genau das Elterngeld Plus für euch bedeutet.

Am 1. Juli 2015 tritt die Neuregelung beim Elterngeld in Kraft. Mit dem Elterngeld Plus möchte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Gerade Mütter, die einen frühen Wiedereinstieg in den Beruf planen, werden mit dem neuen Elterngeld Plus finanziell unterstützt.

Elterngeld Plus unterstützt das “normale” Elterngeld

Das bisherige Elterngeld wird mit dem Elterngeld Plus nicht ersetzt, sondern dient als Zusatzoption für frisch gebackene Eltern. So können diese ab dem 1. Juli 2015 entscheiden, ob sie das Elterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. Beides kann sogar miteinander kombiniert werden.

Gerade Mütter, die früh wieder in ihren Beruf einsteigen, diesen aber nur mit verringerter Arbeitszeit ausüben wollen, profitieren vom Elterngeld Plus. Denn bisher ging ihnen ein Großteil des Elterngeldes verloren. Doch mit dem neuen Elterngeld Plus erhalten auch sie weiterhin Elterngeld und der Bezugszeitraum verlängert sich sogar.

Weniger Geld im Monat, aber längere Bezugszeiträume

Beim bisherigen Elterngeld, jetzt Basiselterngeld genannt, konnten Eltern frei entscheiden, ob sie die Sozialleistung für 12 Monate, oder gesplittet auf 24 Monate, ausgezahlt bekamen. Dies ist nun abgeschafft worden. Das Basiselterngeld wird nun nur noch für 12 bis maximal 14 Monate ausgezahlt.

Mit einem Bezugszeitraum von maximal 28 Monaten erhalten Frauen und Männer in Elternzeit nun länger Elterngeld. Jedoch beträgt das Elterngeld beim Elterngeld Plus nur die Hälfte des Basiselterngeldes.

Gerade berufstätige Mütter profitieren

Wenn Mütter bisher vor Ablauf des Elterngeldbezugs wieder zurück in ihren Job gingen, wurde ihr Einkommen angerechnet, und sie bekamen nur noch die Hälfte des Elterngeldes. Dadurch waren sie gegenüber Frauen, die Zuhause blieben, finanziell im Nachteil. Dies ändert sich nun. Denn mit der Möglichkeit, das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus zu kombinieren, bekommen sie zusätzlich zu ihren Einkünften Elterngeld, und der Bezugszeitraum verlängert sich sogar.

Hier ein Beispiel :

Mirka Müller hat 2010 bei  der Geburt ihrer Tochter Lea für 12 Monate Elterngeld beantragt. Bei einem Durchschnittsgehalt von 1.800 Euro standen ihr so für die Zeit, ohne Zuverdienst, 1170 Euro Elterngeld zu. Da sie aber nach 9 Monaten wieder in den Job startete, und dort 700 Euro verdiente, verringerte sich ihr Elterngeld auf 715 Euro. Somit hatte sie in den 12 Monaten Bezugszeitraum eine Summe von 9880 Euro Elterngeld erhalten.

Bei ihrem Sohn Milan, der 2015 geboren wird, entscheidet sich Frau Müller nun dazu, für die ersten 8 Lebensmonate das Basiselterngeld zu beantragen. So erhält sie für diesen Zeitraum 1170 Euro monatlich. Ab dem 9. Lebensmonat beantragt sie das Elterngeld Plus, da sie zu diesem Zeitpunkt wieder mit der Arbeit beginnt, und ebenfalls 700 Euro dazu verdient. Das Elterngeld Plus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, also 585 Euro. Jedoch verlängert sich der Bezugszeitraum auf das Doppelte, so dass sie nicht nur bis zum 12. Lebensmonat, sondern bis zum 16. Lebensmonat ihres Kindes, Elterngeld erhält. Das bedeutet Frau Müller erhält für einen Bezugszeitraum von 16 Monaten eine Summe von 11.700 Euro Elterngeld.

So hat Frau Müller mit dem neuen Elterngeld finanziell profitiert, und erhält am Ende mehr Geld, als beim bisherigen Elterngeldmodell.

Kein doppeltes Elterngeld mehr für Zwillingseltern

Eine große Änderung beim Elterngeld, ist die Abschaffung des doppelten Elterngeldes bei Zwillingen. Bisher bekamen Eltern von Mehrlingen jeweils pro Kind Elterngeld gezahlt. Dies wurde nun vom Gesetzgeber verändert. Er begründet seine Entscheidung damit, dass mit der Geburt von Mehrlingen nicht das doppelte Einkommen ersetzt werden müsse, sondern nur das tatsächliche. Natürlich entsteht bei Mehrlingen ein Mehrbedarf pro Kind. Dieser wird von nun an mit einer monatlichen Bonuszahlung in Höhe von 300€ ausgeglichen.

Das bedeutet:

Frau Remmer beantragt für ihre Zwillinge Basiselterngeld. Vor der Geburt verdiente sie 1.800 Euro. Für den einen Zwilling erhält sie nun 1170 € Elterngeld und für den anderen Zwilling erhält sie den Bonus von 300€. Der Bezugszeitraum beträgt 12 Monate.


Dieser Beitrag gehört zur Kategorie:

Verbraucher,