Die Einteilung einer Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft wird anhand eines Risikokataloges bestimmt. Verschiedenste Kriterien gelten in der Medizin als Grund für eine Risikoschwangerschaft. So können vorausgegangene Fehlgeburten, das Alter der Mutter, oder eine Mehrlingsschwangerschaft ein Grund für ein erhöhtes Risiko in der Schwangerschaft darstellen. Wir stellen euch die einzelnen Risikogruppen vor.

Das Alter der Mutter ist ein Faktor

Ein Faktor für eine Risikoschwangerschaft, ist das Alter der werdenden Mutter. Schwangerschaften von Frauen unter 18 oder über 35 Jahren, werden besonders beobachtet und gelten als Risikoschwangerschaften. Gerade bei jungen Frauen, die minderjährig sind und sich somit noch im Wachstum befinden, ist das Risiko von Komplikationen während der Schwangerschaft und der Geburt, verstärkt. Sie erleiden häufiger eine Fehl- oder Frühgeburt, und es zeigen sich vermehrt Durchblutungsstörungen der Gebärmutter. Auch während der Geburt kommt es häufiger zu Stillständen, da der Körper nicht genügend starke Wehen auslösen kann, oder das Becken zu eng ist.

Bei Frauen über 35 Jahren steigt das Risiko für Erkrankungen des Kindes. So gebären ältere Frauen leider häufiger Kinder mit Chromosomenschäden, wie einer Trisomie 21 (Down-Syndrom). Auch Fehl- und Frühgeburten treten vermehrt auf. Bluthochdruck, Diabetes und andere körperliche Komplikationen, sind bei älteren Schwangeren ebenfalls in erhöhtem Maße auffällig.

Frühere Fehl- oder Frühgeburten 

Hat eine schwangere Frau vor der jetzigen Schwangerschaft bereits mehrere Fehlgeburten erlebt, wird ihre Schwangerschaft ebenfalls als Risiko eingestuft. Ist der Grund für die vorausgegangenen Fehlgeburten nicht bekannt, ist das Risiko eines wiederholten Aborts auch in der erneuten Schwangerschaft gegeben.

Ähnlich verhält es sich mit einer Schwangerschaft nach einer Frühgeburt. Gerade bei extrem Frühgeburten, bedeutet bei Frühgeburten vor der 35 SSW, ist das Risiko einer erneuten Frühgeburt erhöht. So das die aktuelle Schwangerschaft direkt als Risikoschwangerschaft eingestuft wird, um Kind und Mutter besser schützen zu können.

Rasche Schwangerschaftsfolge nach Kaiserschnitt 

Ein weiterer Grund für eine Risikoschwangerschaft stellt eine rasche Schwangerschaftsabfolge dar. Damit ist gemeint, wenn nach einer Schwangerschaft und Geburt mit Kaiserschnitt, eine Frau innerhalb eines Jahres wieder schwanger wird. Natürlich ein Grund zur Freude, doch aus medizinischer Sicht ein Risiko für Mutter und Kind. Denn zum einen konnte sich der Körper von der früheren Schwangerschaft nicht erholen, zb die Gebärmutter muss sich in kürzester Zeit wieder weiten, und zum anderen besteht die Gefahr, dass die noch relativ frische Narbe des Kaiserschnitts wieder aufgeht.

Daher wird in diesem Fall nicht nur eine Geburt mit Kaiserschnitt empfohlen, sondern bereits die komplette Schwangerschaft streng überwacht.


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Vorerkrankungen und Einnahme von Medikamenten 

Besitzt eine werdende Mutter bereits eine Vorerkrankung, beispielsweise Diabetes, Herz- oder eine Kreislauferkrankung, oder leidet sie an einer Schilddrüsenerkrankung, wird ihre Schwangerschaft automatisch als risikohaft eingestuft. Auch die Einnahme von Medikamenten, wie Antidepressiva oder Neuroleptika, stellt einen Grund für eine Risikoschwangerschaft dar. Sollten diese Faktoren bei einer Schwangeren bestehen, sollte es unbedingt beim ersten Besuch des Gynäkologen erwähnt werden. Auch hier wird die Schwangerschaft strenger kontrolliert und gegebenenfalls ein abgestimmtes Behandlungskonzept für die Schwangerschaft mit dem zuständigen Arzt besprochen. So sollen die Risiken für Mutter und Kind möglichst gering gehalten werden.

Das Vorgehen bei einer Risikoschwangerschaft 

Wenn der Frauenarzt die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft einstuft, bedeutet das für die werdende Mutter nichts negatives. Ganz im Gegenteil. Es bedeutet nur, dass die Schwangerschaft engmaschiger kontrolliert wird und ein besonderes Augenmerk auf Mutter und Kind liegt.

Die Krankenkasse zahlt im Fall einer Risikoschwangerschaft mehr Untersuchungen als üblich im Vorsorgeprogramm vorgesehenen. So wird die Vorsorgeuntersuchung in manchen Fällen nicht nur alle 4 Wochen abgehalten, sondern alle 2-3 Wochen.

Es werden außerdem Untersuchungen übernommen, die bei einer “normalen” Schwangerschaft Selbstzahler-Leistungen sind. Beispielsweise die Nackenfaltenmessung oder die Fruchtwasser-Untersuchung.

In manchen Fällen wird auf Grund der Risikoschwangerschaft auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nämlich dann, wenn die ausgeübte Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für die Schwangerschaft darstellt. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Angestellte freistellen, oder ihr einen alternativen Arbeitsplatz anbieten, der kein Risiko darstellt. Kann er das nicht, wird die Schwangere in vollen Bezügen ihres Gehalts von der Arbeit freigestellt, bis ihr Mutterschutz einsetzt.


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