Eltern sollten jetzt einen Blick in den Schuhschrank werfen: Die GEKA Sport GmbH ruft den Kinder-Winterstiefel „Lappland“ der Marke LICO zurück. Bei einer amtlich untersuchten Probe wurden die zulässigen Grenzwerte für PFOA beziehungsweise PFOA-verwandte Stoffe überschritten. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde hat deshalb den Rückruf angeordnet.
Betroffene Stiefel sollen nicht mehr getragen und auch nicht im Hausmüll entsorgt werden. Der Hersteller bietet eine kostenlose Rücksendung an und erstattet nach Eingang der Schuhe den Kaufpreis.
Diese LICO-Winterstiefel sind betroffen
- Marke: LICO
- Modell: Lappland
- Artikelnummer: 720484
- Farbe: marine/lemon
- Größen: 28 bis 41
Die Artikelnummer findet ihr laut Hersteller normalerweise auf dem Etikett am Schuh, auf der Verpackung, auf der Rechnung oder in der Bestellbestätigung.
Eine Einschränkung auf einzelne Produktionschargen nennt GEKA Sport nicht. Stimmen Artikelnummer, Farbe und Größe überein, solltet ihr die Stiefel deshalb als betroffen behandeln. Eine EAN, einen Verkaufszeitraum, konkrete Händler oder ein begrenztes Vertriebsgebiet hat das Unternehmen in seiner offiziellen Rückrufinformation nicht veröffentlicht.
Warum werden die Kinderstiefel zurückgerufen?
Bei der amtlichen Marktüberwachung wurde eine Probe des Stiefels untersucht. Sie überschritt nach Angaben von GEKA Sport die Grenzwerte der europäischen POP-Verordnung für Perfluoroctansäure, kurz PFOA, beziehungsweise für PFOA-verwandte Stoffe.
PFOA gehört zur großen Stoffgruppe der PFAS. Diese Chemikalien sind extrem langlebig und können sich in der Umwelt sowie in Menschen und Tieren anreichern. Das Umweltbundesamt führt PFOA aufgrund seiner langlebigen, bioakkumulierenden und gesundheitlich bedenklichen Eigenschaften als besonders besorgniserregenden Stoff.
Die Verwendung ist in der EU seit 2020 bis auf wenige Ausnahmen verboten.
Wie hoch der gemessene Wert war, in welchem Teil des Stiefels der Stoff festgestellt wurde und welches konkrete Risiko sich durch das Tragen ergibt, teilt das Unternehmen nicht mit.
Die Überschreitung eines gesetzlichen Grenzwerts bedeutet nicht automatisch, dass ein Kind durch das bisherige Tragen erkrankt ist. Den behördlich angeordneten Rückruf sollten Eltern dennoch ernst nehmen und die Schuhe ab sofort nicht mehr verwenden.
So bekommt ihr den Kaufpreis zurück
- Prüft Artikelnummer, Farbe und Größe der Stiefel.
- Verwendet ein betroffenes Paar nicht weiter und entsorgt es nicht selbst.
- Meldet die Schuhe über das Rückrufformular von GEKA Sport.
- Nach Prüfung der Meldung schickt euch der Kundenservice ein kostenloses Retourenlabel.
- Nach Eingang der Rücksendung wird der Kaufbetrag erstattet.
Ist ein Kassenbon notwendig?
Ein Kaufbeleg wird auf der Rückrufseite nicht als Pflicht genannt. Im Onlineformular sind das Kaufdatum und die Bestellnummer ausdrücklich als freiwillige Angaben gekennzeichnet; ein Beleg muss dort nicht hochgeladen werden. Der Händlername wird allerdings abgefragt.
Bei Unklarheiten könnt ihr den Kundenservice unter rueckruf@bruetting.com erreichen.
Stand: 19. August 2026 / Quellen: GEKA Sport GmbH, offizielles Rückrufformular, Umweltbundesamt, Produktwarnung.eu vom 18. August 2026
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