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Amazon Prime nach BGH-Urteil: Für diese Mitglieder wird das Abo günstiger

Amazon Prime nach BGH-Urteil: Für diese Mitglieder wird das Abo günstiger

Wer Amazon Prime schon lange nutzt, wird bald wieder weniger für sein Abo zahlen. Der Bundesgerichtshof hat die Klausel für die Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Amazon will die Beiträge für bestimmte Bestandskunden vorübergehend anpassen. Auch eine Rückzahlung kommt infrage – darüber wird allerdings noch gesondert gestritten.

Ein Euro mehr im Monat oder rund 21 Euro zusätzlich im Jahr: So viel teurer wurde Amazon Prime im September 2022. Im Familienbudget fällt eine einzelne Erhöhung vielleicht nicht sofort auf. Über mehrere Jahre summieren sich die zusätzlichen Abbuchungen aber. Genau um diese Mehrkosten geht es nach der Entscheidung aus Karlsruhe.

Update vom 2. Oktober 2026: Amazon bestätigt 69 Euro pro Jahr

Für einen privaten Prime-Jahresvertrag liegt uns inzwischen eine Informationsmail von Amazon vor. Darin kündigt das Unternehmen an, die Jahresgebühr ab dem 2. Oktober vorübergehend von 89,90 Euro auf 69 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu senken. Der niedrigere Preis gilt ab der nächsten Zahlung – nicht rückwirkend für einen bereits bezahlten Zeitraum.

Laut Amazon erfolgt die Umstellung automatisch. Betroffene müssen dafür nichts unternehmen. Die bisherigen Prime-Vorteile bleiben nach Angaben des Unternehmens erhalten. Die Mail bestätigt damit die Umsetzung für diesen Jahresvertrag; eine Zusage zur Rückzahlung früherer Mehrbeträge enthält sie nicht.

Quelle: Amazon-Mitgliedermail vom 2. Oktober 2026, der Redaktion vorliegend.

Wer künftig wieder weniger zahlen soll

Nach Amazons Ankündigung betrifft die vorübergehende Anpassung Mitglieder, deren Prime-Abo vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert besteht.

Das Unternehmen will diese Kunden vor ihrem nächsten Zahlungstermin informieren. Amazon ist mit dem Urteil nicht einverstanden, kündigt aber Konsequenzen für die Beiträge an.

Für die reguläre Prime-Mitgliedschaft geht es um diese Preise:

AbrechnungPreis vor → seit der Erhöhung 2022Mehrkosten
Jährlich69 Euro → 89,90 Euro20,90 Euro pro Jahr
Monatlich7,99 Euro → 8,99 Euro1 Euro pro Monat

Die damalige Erhöhung betraf auch Prime Student. Die genannten Tabellenpreise beziehen sich auf das reguläre Abo.

Eine allgemeine Preissenkung für alle Prime-Kunden hat Amazon damit nicht angekündigt. Wer später eingestiegen ist oder seine Mitgliedschaft zwischenzeitlich beendet und neu abgeschlossen hat, gehört nicht automatisch zu der beschriebenen Gruppe. Wie Amazon die Anpassung im einzelnen Kundenkonto umsetzt, muss die angekündigte Information zeigen.

Warum der BGH die Klausel gekippt hat

Entscheidend war, dass die Vertragsbedingungen nicht klar genug erkennen ließen, welche Rechte Kunden bei einer Preiserhöhung haben.

Der Bundesgerichtshof sah darin einen Verstoß gegen das sogenannte Transparenzgebot: Regeln im Kleingedruckten müssen verständlich sein und dürfen Kunden nicht durch Unklarheiten benachteiligen.

Amazon hatte die Beiträge 2022 erhöht, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mitglieder einzuholen. Als Begründung nannte das Unternehmen gestiegene Kosten. Gegen die verwendete Klausel ging die Verbraucherzentrale NRW vor. Nach dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 1. Oktober 2026 auch der BGH deren Unwirksamkeit. Das Aktenzeichen lautet III ZR 205/25.

Bekommst du bereits gezahltes Geld zurück?

Das Urteil über die Klausel ist noch keine Entscheidung über die Auszahlung an einzelne Mitglieder.

Amazon hat eine automatische Erstattung bislang nicht zugesagt. Um die bereits gezahlten Mehrbeträge geht es in einer eigenen Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Ziel ist, die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Beitrag zurückzuholen. Wie viel das im Einzelfall wäre, hängt vom Tarif und der Dauer der erhöhten Zahlungen ab. Vier volle Jahresbeiträge mit jeweils 20,90 Euro Aufschlag ergeben rechnerisch beispielsweise 83,60 Euro. Das ist eine Beispielrechnung und keine Zusage für eine Erstattung.

Betroffene können sich nach Angaben der Verbraucherzentrale weiterhin kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko ins Klageregister eintragen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen I-13 VKl 1/25. Die Anmeldung ist grundsätzlich bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

Was du jetzt prüfen kannst

Ein Blick auf den Beginn deiner Mitgliedschaft und die bisherigen Abbuchungen hilft dir, die eigene Situation einzuordnen.

Halte dabei diese Informationen fest:

  • Vertragsbeginn: Seit wann läuft deine Prime-Mitgliedschaft? Gab es Unterbrechungen oder Änderungen?
  • Zahlungen: Welchen Tarif nutzt du, und wie oft wurde der erhöhte Beitrag abgebucht? Bewahre passende Zahlungsbelege auf.
  • Nachricht von Amazon: Achte vor dem nächsten Zahlungstermin auf die angekündigte Information zur Beitragsanpassung.
  • Sammelklage: Prüfe über die Informationen der Verbraucherzentrale NRW, ob du teilnehmen kannst. Die Anmeldung erfolgt beim Bundesamt für Justiz.

Für langjährige Mitglieder lohnt sich damit zweierlei: die nächste Abrechnung im Blick behalten und die mögliche Rückforderung prüfen. Der angekündigte niedrigere Beitrag allein bringt die früheren Mehrkosten noch nicht zurück.


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