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Endlich günstiger losfahren?

Führerschein ab 2027 günstiger? Was sich wirklich ändern soll – und wie viel Familien sparen könnten

Führerschein ab 2027 günstiger? Was sich wirklich ändern soll – und wie viel Familien sparen könnten

Der Führerschein gehört für viele Jugendliche zu den ganz großen Schritten in Richtung Selbstständigkeit – und für Eltern oft zu den ganz großen Posten auf dem Familienkonto. Im Durchschnitt kostet der Pkw-Führerschein der Klasse B inzwischen rund 3.400 Euro. Kein Wunder also, dass die Nachricht von einer geplanten Reform erst einmal Hoffnung macht: online lernen, weniger Pflichtfahrten, kürzere Prüfung – klingt nach einer ordentlichen Ersparnis.

Ganz so einfach ist es allerdings leider nicht. Einige häufig genannte Aussagen stimmen nur teilweise, manches ist noch gar nicht endgültig beschlossen – und nicht jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler wird automatisch weniger bezahlen. Wir erklären, was für 2027 geplant ist, wo die echten Sparchancen liegen – und bei welchen Versprechen ihr genauer hinschauen solltet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat die Entwürfe auf den Weg gebracht, Bundestag und Bundesrat beraten aber noch darüber.
  • Die Theorieprüfung soll beim erstmaligen Erwerb der Klasse B weiterhin 30 Fragen enthalten. Verkleinert werden soll der gesamte Fragenkatalog.
  • Der Theorieunterricht dürfte künftig vollständig digital und teilweise auch als selbstständiges Lernen per App absolviert werden.
  • Die feste Zahl von zwölf Sonderfahrten soll entfallen. Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten bleiben trotzdem Bestandteil der Ausbildung.
  • Die praktische Prüfung soll insgesamt von 55 auf 40 Minuten verkürzt werden. Die reine Fahrzeit sinkt dabei nur von mindestens 30 auf mindestens 25 Minuten.
  • Für den normalen Ausbildungsweg erscheint eine Ersparnis von ungefähr 250 bis 500 Euro plausibel. Garantiert ist sie nicht.
  • Begleitetes Üben mit Eltern oder anderen nahestehenden Personen könnte zusätzlich sparen, soll aber zunächst nur als freiwilliges Modell der Bundesländer kommen – frühestens ab Juli 2027.

Ist die Führerscheinreform schon beschlossen?

Nein. Das ist der wichtigste Hinweis vorweg. Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 einen Gesetzentwurf und eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beschlossen. Die Vorlagen befinden sich aktuel im parlamentarischen Verfahren. Bundestag und Bundesrat können also noch Änderungen verlangen.

Nach dem aktuellen Zeitplan sollen die neuen Ausbildungsregeln überwiegend zum 1. Januar 2027 starten. Weitere Teile – unter anderem die neue praktische Prüfung, das geplante Transparenzregister und die gesetzliche Grundlage für privates Üben – sind für den 1. Juli 2027 vorgesehen. Ob alle Termine gehalten werden und die Regeln genau so kommen, ist Stand 9. September 2026 noch offen.

Die wichtigsten Eckpunkte hat das Bundesverkehrsministerium in seiner Mitteilung zur Führerscheinreform zusammengefasst.

Theorieunterricht: Lernen zu Hause soll möglich werden

Heute müssen angehende Autofahrerinnen und Autofahrer für die Klasse B in der Regel 14 Doppelstunden Theorie besuchen: zwölf Einheiten Grundstoff plus zwei klassenspezifische Einheiten. Künftig soll diese starre Anwesenheitspflicht entfallen.

Nach dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung könnten Fahrschülerinnen und Fahrschüler wählen, ob sie den Stoff in der Fahrschule, in einem digitalen Live-Unterricht, selbstständig über eine Lernplattform oder in einer Mischung daraus bearbeiten. Damit wäre sogar eine vollständig digitale Theorieausbildung möglich. Die Fahrschule muss allerdings nicht jede Lernform anbieten.

Wichtig: Online heißt nicht automatisch kostenlos. Die Fahrschule stellt Lernmaterial und begleitet den Ausbildungsprozess, darf dafür aber weiterhin Geld verlangen. Wie stark digitale Angebote die Grundgebühr tatsächlich senken, ist nicht festgelegt. Erst die konkreten Preismodelle der Fahrschulen werden zeigen, ob die geringeren Raum- und Personalkosten bei den Familien ankommen.

Und natürlich passt nicht jede Lernform zu jedem Menschen. Wer sich mit einer App schwertut, ist in einem Kurs mit festen Terminen möglicherweise besser aufgehoben.

Dass Technik allein noch keinen guten Unterricht garantiert, zeigt auch unsere Einordnung dazu, warum digitales Lernen in Deutschland lange hinter seinen Möglichkeiten geblieben ist.

Theorieprüfung: Weniger Lernfragen, aber weiterhin 30 Prüfungsaufgaben

Hier lohnt sich ein besonders genauer Blick. Die oft zu hörende Aussage „Die Theorieprüfung bekommt weniger Fragen“ ist so nicht richtig. Beim erstmaligen Erwerb der Klasse B sollen in der Prüfung weiterhin 30 Aufgaben beantwortet werden.

Kleiner werden soll der Fragenkatalog, aus dem die Aufgaben ausgewählt werden: Statt mehr als 1.100 Lernfragen sollen künftig ungefähr ein Drittel weniger übrig bleiben. Veraltete, doppelte oder wenig relevante Aufgaben sollen gestrichen werden. Das reduziert den Lernumfang, macht die Prüfung selbst aber nicht kürzer.

Geändert werden soll außerdem die Bewertung. Für jede falsch beantwortete Aufgabe gäbe es grundsätzlich einen Fehlerpunkt; beim Ersterwerb wären höchstens drei Fehlerpunkte erlaubt.

Einzelne besonders sicherheitsrelevante Fragen könnten als Ausschlussfragen gekennzeichnet werden. Wer eine davon falsch beantwortet, hätte die Prüfung unabhängig von der sonstigen Punktzahl nicht bestanden.

Praktische Ausbildung: Die zwölf Sonderfahrten sollen wegfallen

Bislang sind für die Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit. Genau diese feste Mindestzahl will die Reform abschaffen.

Das bedeutet aber nicht, dass Sonderfahrten komplett entfallen. Auch künftig müssen Fahranfängerinnen und Fahranfänger auf Landstraßen, Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen, sowie in der Dämmerung oder bei Dunkelheit, üben. Die Fahrlehrkraft entscheidet anhand des individuellen Ausbildungsstands, wie viele Einheiten nötig sind.

Für sichere und schnell lernende Fahrschüler kann das eine echte Entlastung sein. Wer noch unsicher ist, braucht möglicherweise genauso viele Fahrten wie bisher – oder sogar mehr. Eine gesetzliche Höchstzahl für normale Übungsstunden gibt es schließlich weder heute – noch nach der Reform.

Die Formulierung „Ab 2027 braucht man weniger praktische Fahrstunden“ ist deshalb irreführend. Richtig ist: Die starre Zahl der teureren Sonderfahrten soll wegfallen. Weniger Stunden gibt es nur dann, wenn die notwendigen Fähigkeiten tatsächlich auch früher oder schneller sitzen.

Fahrsimulatoren dürfen ergänzen – aber nicht alles ersetzen

Auch Simulatoren sollen künftig leichter eingesetzt werden können. Sie könnten zum Beispiel helfen, Blickführung, Schaltvorgänge oder seltene Gefahrensituationen zu trainieren. Während einer Simulation müsste nicht ständig eine Fahrlehrkraft danebenstehen.

Die Technik bleibt aber eine Ergänzung. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten dürfen nach dem Entwurf nicht ausschließlich im Simulator absolviert werden. Außerdem wird keine Fahrschule verpflichtet, ein solches Gerät anzuschaffen. Ob dadurch Kosten sinken, hängt also ebenfalls vom Angebot und von der Preisgestaltung vor Ort ab.

Praktische Prüfung: 15 Minuten kürzer – aber nur fünf Minuten weniger Fahrzeit

Die praktische Prüfung der Klasse B dauert derzeit mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten im Straßenverkehr. Künftig soll die Gesamtdauer auf 40 Minuten sinken, die vorgeschriebene Fahrzeit auf 25 Minuten.

Unterm Strich wird die Prüfung damit zwar 15 Minuten kürzer, am Steuer selbst sind es aber nur fünf Minuten weniger. Die übrige Zeit wird unter anderem bei Vorbereitung, Sicherheitskontrolle und Abschluss eingespart.

Auch die Prüfgebühr soll sinken. Beim TÜV kostet die praktische Klasse-B-Prüfung derzeit rund 129,83 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Nach dem Entwurf wären es rechnerisch ungefähr 94,37 Euro – eine Entlastung von etwa 35 Euro. Die separate Gebühr, die viele Fahrschulen für die Vorstellung zur Prüfung verlangen, ist davon nicht automatisch betroffen.

Vor der Anmeldung soll außerdem mindestens eine prüfungsähnliche Fahrt stattfinden. Sie soll der Fahrlehrkraft zeigen, ob der Prüfling wirklich bereit ist. Das kann zusätzliche Fehlversuche vermeiden, könnte bei Fahrschulen, die eine solche Probe bisher nicht eingeplant haben, aber auch als weitere kostenpflichtige Einheit auftauchen.

Üben mit den Eltern: große Sparchance, aber kein bundesweiter Startschuss

Besonders interessant für Familien ist ein geplantes Modell zum privaten Üben. Dabei dürften Jugendliche nach bestandener Theorieprüfung und einer ersten Grundausbildung in der Fahrschule, mit einer zugelassenen Begleitperson im normalen Straßenverkehr trainieren.

Ganz ohne Fahrschule geht es trotzdem nicht. Der Entwurf sieht unter anderem mindestens sechs praktische Einheiten vor dem privaten Üben, eine gemeinsame Einweisung, eine Beobachtungsfahrt nach etwa 500 bis 600 Kilometern – und weitere Fahrstunden in der Fahrschule vor. Insgesamt müssten mindestens 1.000 Kilometer dokumentiert werden.

Als Begleitpersonen kämen höchstens zwei nahestehende Menschen infrage. Sie müssten den Führerschein der Klasse B seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen besitzen, dürften höchstens einen Punkt in Flensburg haben und in den vergangenen drei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben. Bezahlt werden dürfen sie für die Begleitung nicht.

Der Haken: Dieses Modell soll nicht automatisch in ganz Deutschland gelten. Zunächst müssten die einzelnen Bundesländer per eigener Verordnung entscheiden, ob sie teilnehmen. Frühester möglicher Start wäre nach dem derzeitigen Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsgesetz der 1. Juli 2027. Eltern sollten diese Option daher noch nicht fest in ihre Finanzplanung einrechnen.

Wie viel kann der Führerschein 2027 wirklich günstiger werden?

Das Verkehrsministerium nennt keine garantierte Ersparnis. Die Kosten hängen stark von Region, Fahrschule, Lerntempo, Zahl der Übungsstunden und möglichen Wiederholungsprüfungen ab. Für eine realistische Orientierung helfen aber die Rechenannahmen aus dem Verordnungsentwurf.

Die Bundesregierung kalkuliert in der Kostenbegründung des Verordnungsentwurfs bei der Klasse B modellhaft mit sechs statt bisher zwölf Sonderfahrten. Bei einem dort angesetzten Durchschnittspreis von 72,40 Euro pro Sonderfahrt ergibt das 434,40 Euro weniger. Zusammen mit der um rund 35 Euro sinkenden praktischen Prüfgebühr, wären es knapp 470 Euro Ersparnis.

So könnten unterschiedliche Fälle aussehen:

  • Drei Sonderfahrten weniger: rund 217 Euro Ersparnis; zusammen mit der niedrigeren Prüfgebühr etwa 253 Euro.
  • Sechs Sonderfahrten weniger: rund 434 Euro Ersparnis; zusammen mit der Prüfgebühr etwa 470 Euro.
  • Keine Sonderfahrt weniger: nur etwa 35 Euro rechnerische Entlastung bei der Prüfgebühr – mögliche günstigere Theorieangebote noch nicht eingerechnet.

Für den gewöhnlichen Weg über eine Fahrschule erscheint damit eine Spanne von ungefähr 250 bis 500 Euro für viele zügig lernende Fahrschüler plausibel. Das ist unsere Einordnung, keine Zusage der Bundesregierung. Ausgehend von derzeit durchschnittlich 3.400 Euro würde ein Führerschein bei 470 Euro Ersparnis noch immer ungefähr 2.930 Euro kosten.

Beim privaten Übungsmodell rechnet die Bundesregierung in einem Beispiel mit rund 717 Euro weniger für die praktische Ausbildung. Darin sind allerdings auch zusätzliche Ausgaben berücksichtigt, etwa für Versicherung, 1.000 Übungskilometer, Kennzeichnung und Fahrtenbuch. Mit der niedrigeren Prüfgebühr könnte die Entlastung in diesem Modell ungefähr 750 Euro erreichen.

Dieses Beispiel darf aber nicht zusätzlich zu den 434 Euro aus den eingesparten Sonderfahrten gerechnet werden – es handelt sich (so wie wir es verstehen) um einen alternativen Ausbildungsweg.

Ein Preisregister soll den Vergleich erleichtern

Geplant ist außerdem ein bundesweites Transparenzregister. Dort sollen Preise und praktische Bestehensquoten von Fahrschulen abrufbar sein. Das könnte Familien den Vergleich erleichtern und versteckte Kosten sichtbarer machen.

Die Quote allein sagt allerdings wenig über die Qualität aus. Eine Fahrschule, die besonders viele ängstliche oder lernschwächere Menschen begleitet, kann trotz toller Arbeit eine niedrigere Bestehensquote haben. Sinnvoll bleibt deshalb ein Blick auf den vollständigen Vertrag: Grundbetrag, Lernzugang, normale Fahrstunde, Sonderfahrt, Vorstellung zu den Prüfungen und mögliche Zusatzgebühren.

Lohnt es sich, bis 2027 zu warten?

Nur wegen der angekündigten Reform würden wir den Führerschein nicht automatisch verschieben. Die Regeln sind noch nicht endgültig beschlossen, die tatsächlichen Fahrschulpreise stehen nicht fest – und zu einem beliebten Starttermin können längere Wartezeiten entstehen. Außerdem entscheidet das persönliche Lerntempo stärker über die Gesamtrechnung, als eine einzelne Gebühr.

Wer zeitlich flexibel ist, kann das Verfahren in den kommenden Monaten beobachten und Angebote vergleichen. Besonders relevant sind dabei drei Fragen: Bietet die Fahrschule digitale Theorie zu einem niedrigeren Preis an? Berechnet sie Sonderfahrten fair nach tatsächlichem Bedarf? Und nimmt das eigene Bundesland am privaten Übungsmodell teil?

Unser EIndruck: echte Entlastung möglich, aber kein Billig-Führerschein

Die Reform kann den Pkw-Führerschein moderner und für einige Familien spürbar günstiger machen. Vor allem der Wegfall der zwölf starren Sonderfahrten und das private Üben besitzen echtes Sparpotenzial. Ein Führerschein zum Schnäppchenpreis wird daraus aber nicht.

Der häufigste Irrtum bleibt: In der Theorieprüfung sind nach den derzeitigen Plänen nicht weniger als 30 Fragen vorgesehen. Und auch praktische Stunden verschwinden nicht pauschal. Wer mehr Übung braucht, soll sie weiterhin bekommen – schon deshalb, weil Sicherheit am Ende wichtiger ist, als eine möglichst kleine Rechnung.


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