Die Koalition hat es entschieden – die Mütterrente kommt! Das bedeutet für viele Mütter, aber auch Väter, mehr Geld im Alter. Die Erziehungszeiten für Kinder werden angepasst, so dass die Renten für viele Versicherten steigen. Wie viel dies ist und wer Anspruch auf die “Mütterrente” hat, erfahrt ihr hier. 

Ab dem 1. Juli 2014 tritt die Mütterrente in Kraft. Das bedeutet für 9,5 Millionen Mütter und rund 200.000 Väter mehr Geld im Alter. Für Mütter und Väter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, wird ab sofort ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Bisher wurde ihnen nur ein Jahr angerechnet. Von nun an sind es zwei Jahre. Pro Kind erhalten die Versicherten ab sofort im Westen bis zu 57 Euro, im Osten bis zu 53 Euro Brutto im Monat – das ist in etwa doppelt so viel wie bisher.

Anspruch auf die Mütterrente 

Einen Anspruch auf die Mütterrente haben alle Mütter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren worden, und diese Zuhause betreut haben. Aber auch Väter, die die Erziehungszeit ihrer Kinder übernommen haben, erhalten die Mütterrente. Haben beide Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, müssen sich die Eltern entscheiden, wer die Kindererziehungszeiten zugesprochen bekommen soll. Dieser Elternteil erhält dann ab dem 1.7.2014 die Mütterrente.

Wie erhält man die neue Mütterrente?

Alle diejenigen, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits Rente beziehen, müssen aktiv nichts tun, um die Mütterrente zu erhalten. Denn in diesem Fall hat die Deutsche Rentenversicherung bereits alle Informationen zu den Kindern, die bereits vor 1992 auf die Welt kamen. Diese Versicherten erhalten automatisch die neu berechneten Erziehungszeiten, und somit den erhöhten Rentenbetrag.

Bei den Müttern und Vätern, die noch keine Rente beziehen, gibt es zwei Varianten. Die, die bei der Rentenversicherung bereits einen Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten gestellt haben, müssen nicht selbst aktiv werden, um später die Mütterrente zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob das “zweite Lebensjahr” ihres Kindes als Beitragszeit gilt. Nur wenn dem Rententräger noch Informationen fehlen, wendet er sich an den Versicherungsnehmer.

Haben Versicherte ihre Erziehungszeiten noch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet, sollten sie die Initiative ergreifen, und einen Antrag stellen. Spätestens wenn es zum Rentenantragsverfahren kommt, können sie ihre Erziehungszeiten geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt an alle Versicherten, ab dem 43. Lebensjahr, regelmäßig Informationsschreiben. Bei diesen liegt auch ein Formular für die Kindererziehungszeiten bei.

Kritik an der neuen Rente 

Die Mütterrente wird jedoch nicht von allen mit Begeisterung empfangen. Viele Gegner kritisieren, dass die Erziehungszeiten bei Kindern auch mit der neuen Mütterrente nicht gleichgestellt sind. So werden den Müttern und Vätern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, 2 Jahre angerechnet, und für Kinder die nach 1992 geboren wurden, gibt es 3 Jahre Erziehungszeiten. Gerecht ist das nicht.

Müssen nicht alle Kinder und die damit verbundenen Erziehungszeiten gleich viel Wert sein? Die Kritiker beantworten diese Frage deutlich mit Ja und fordern auch für Kinder, die vor 1992 auf die Welt kamen, eine anzurechnende Erziehungszeit von 3 Jahren.

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