CDU und Grüne hatten Eltern in Nordrhein-Westfalen ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr versprochen. Im Haushaltsentwurf für 2027 fehlt dafür jedoch erneut das Geld. Ganz endgültig ist die Entscheidung noch nicht – besonders wahrscheinlich erscheint eine Umsetzung aber nicht mehr.
Viele Eltern in Nordrhein-Westfalen hatten auf eine zusätzliche finanzielle Entlastung bei den Kita-Beiträgen gehofft. Schließlich hatten CDU und Grüne nach der Landtagswahl 2022 ausdrücklich angekündigt, ein weiteres Kita-Jahr beitragsfrei zu machen.
Vier Jahre später ist davon im Haushaltsentwurf für 2027 weiterhin nichts zu sehen. Zwar plant das Land mehr Geld für Kitas und frühkindliche Bildung ein. Das versprochene dritte beitragsfreie Jahr gehört jedoch nicht zu den vorgesehenen Maßnahmen.
Für Familien bedeutet das nach jetzigem Stand: Wer für ein jüngeres Kita-Kind Elternbeiträge zahlen muss, sollte auch 2027 nicht mit einer landesweiten zusätzlichen Beitragsbefreiung rechnen.
Was CDU und Grüne Eltern versprochen hatten
Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen findet sich eine klare Ankündigung. Dort heißt es: „Wir werden auch das dritte Kita-Jahr vor der Einschulung in ganz Nordrhein-Westfalen beitragsfrei machen.“
Ein konkreter Zeitpunkt wurde zwar nicht genannt. Das Vorhaben wurde aber auch nicht unter einen ausdrücklichen Finanzierungsvorbehalt gestellt. Zusätzlich kündigte die Koalition an, eine kostenfreie Verpflegung in Kitas anzustreben und Eltern schrittweise bei den Essensgeldern zu entlasten. (Koalitionsvertrag von CDU und Grünen)
Gerade das zusätzliche beitragsfreie Kita-Jahr hätte für viele Familien eine spürbare Entlastung bedeutet. Je nach Wohnort, Einkommen, Alter des Kindes und gebuchter Betreuungszeit können die monatlichen Beiträge erheblich ausfallen.
Eine einheitliche Beitragshöhe gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Städte und Gemeinden legen selbst fest, wie viel Eltern zahlen müssen und welche Einkommensgrenzen oder Geschwisterregelungen gelten.
Welche Kita-Jahre sind in NRW bereits beitragsfrei?
Seit August 2020 sind in Nordrhein-Westfalen in der Regel die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Einschulung beitragsfrei. Das gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Wird ein Kind bis zum 30. September eines Jahres vier Jahre alt, beginnt die Beitragsfreiheit normalerweise bereits im August desselben Jahres und gilt anschließend bis zur Einschulung. Für jüngere Kinder können dagegen weiterhin kommunale Elternbeiträge verlangt werden. (Familienportal NRW)
Das versprochene dritte beitragsfreie Kita-Jahr hätte diese Entlastung um ein weiteres Jahr nach vorne verschoben. Viele Eltern hätten dadurch zwölf Monate lang keine regulären Kita-Beiträge zahlen müssen.
Familien, die bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können allerdings schon heute von den Beiträgen befreit sein. Auch Geschwisterermäßigungen sind möglich. Welche Regelungen gelten, hängt vom zuständigen Jugendamt und der jeweiligen kommunalen Satzung ab.
Im Haushaltsentwurf 2027 fehlt das beitragsfreie Jahr
Der neue Haushaltsentwurf wäre für die Landesregierung eine der letzten Möglichkeiten gewesen, das Versprechen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell abzusichern. Doch auch für 2027 sind keine Mittel für das dritte beitragsfreie Kita-Jahr vorgesehen.
Genau das kritisiert die SPD-Opposition. Sie wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, trotz steigender Gesamtausgaben eine wichtige Entlastung für Familien nicht umzusetzen. Acht Monate vor der nächsten Landtagswahl sei das versprochene zusätzliche beitragsfreie Jahr weiterhin nicht in Sicht.
Die Landesregierung verweist dagegen darauf, dass insgesamt so viel Geld wie noch nie in Kinder, Bildung und Jugend fließen soll. Für 2027 sind in diesem großen Bereich 44,4 Milliarden Euro vorgesehen. Darin enthalten sind allerdings nicht nur Kitas, sondern unter anderem auch Schulen und Hochschulen.
Für die frühkindliche Bildung allein sind knapp 6,5 Milliarden Euro eingeplant. Das sind rund 237 Millionen Euro mehr ,als 2026. (Landesregierung NRW)
Mehr Geld für Kitas – aber nicht für die Elternbeiträge
Dass das dritte beitragsfreie Jahr fehlt, bedeutet nicht, dass im Kita-Bereich überhaupt nichts passiert. Ein großer Teil der zusätzlichen Mittel soll in die Finanzierung und Stabilisierung der Einrichtungen fließen.
Die bereits beschlossene Reform des Kinderbildungsgesetzes tritt zum 1. August 2027 in Kraft. Nach Angaben des Familienministeriums sollen dadurch ab dem Kita-Jahr 2027/2028 insgesamt mehr als 420 Millionen Euro zusätzlich für die Kitas zur Verfügung stehen.
Geplant sind unter anderem:
- mehr Geld für die Grundfinanzierung der Einrichtungen,
- eine Ausbildungs- und Personaloffensive,
- zusätzliche Mittel für Kita-Helferinnen und Kita-Helfer,
- eine stärkere Sprachförderung,
- besondere Unterstützung für Kitas in sozial schwierigen Lagen.
Diese Investitionen können für Familien durchaus wichtig sein. Wenn Einrichtungen finanziell stabiler werden, mehr Unterstützung erhalten und verlässlicher öffnen können, kommt das auch Kindern und Eltern zugute.
Trotzdem ist das nicht dasselbe, wie eine Beitragsbefreiung. Das zusätzliche Geld fließt in das Kita-System und nicht als direkte Entlastung in die Haushaltskasse der Eltern. Wer bisher Beiträge für ein jüngeres Kita-Kind zahlt, muss deshalb voraussichtlich auch weiterhin damit rechnen.
Kann das beitragsfreie Jahr noch kommen?
Ganz ausgeschlossen ist eine Änderung noch nicht. Bislang handelt es sich lediglich um den Haushaltsentwurf der Landesregierung. Der Landtag muss den Etat noch beraten und beschließen. Dabei können einzelne Ausgaben verändert oder zusätzliche Mittel eingeplant werden.
Nach dem aktuellen Stand scheint es jedoch zunehmend unwahrscheinlich, dass CDU und Grüne ihr Versprechen in dieser Wahlperiode noch umsetzen. Im Haushaltsentwurf fehlt eine entsprechende Finanzierung und bis zur nächsten Landtagswahl im Frühjahr 2027 bleiben nur noch wenige Monate.
Eine spätere Landesregierung könnte das Vorhaben natürlich erneut aufgreifen. Dann müsste aber auch sie das notwendige Geld bereitstellen und die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.
Was Eltern jetzt wissen sollten
Für Familien ändert sich durch den vorliegenden Haushaltsentwurf zunächst nichts an den Kita-Beiträgen. Die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Einschulung bleiben in der Regel beitragsfrei. Ein zusätzliches drittes Jahr ist derzeit nicht vorgesehen.
Eltern mit jüngeren Kindern sollten daher vorerst weiterhin mit den Beiträgen ihrer Stadt oder Gemeinde planen. Da sich die Höhe und mögliche Ermäßigungen regional stark unterscheiden, lohnt sich ein Blick in die Beitragssatzung des zuständigen Jugendamtes.
Unterm Strich bleibt damit ein deutliches unerfülltes Versprechen: In den Kitas soll zwar mehr Geld ankommen. Die angekündigte direkte Entlastung bei den Elternbeiträgen lässt aber weiter auf sich warten.
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