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Vorsorge für 9- bis 10-Jährige: Was Eltern über die neue bundesweite U10 wissen sollten

Vorsorge für 9- bis 10-Jährige: Was Eltern über die neue bundesweite U10 wissen sollten

Von U1 bis U9 werden Kinder in den ersten Lebensjahren regelmäßig untersucht. Wie die U-Untersuchungen von der Geburt bis zur J1 aufgebaut sind, haben wir in einem ausführlichen Ratgeber zusammengefasst. Danach wurde es im bisherigen Vorsorgeprogramm plötzlich still: Auf die U9 rund um den fünften Geburtstag, folgt die J1 erst im Alter von 13 bis 14 Jahren.

Eine neue U10 soll diese lange Lücke künftig verkleinern. Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, hat die Inhalte der Untersuchung am 20. August 2026 beschlossen. Die U10 ist für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren vorgesehen. Sie soll nicht nur die körperliche Entwicklung in den Blick nehmen, sondern auch Bewegung, Mediennutzung und das seelische Wohlbefinden.

Noch kann die neue bundesweit geregelte Kassenleistung allerdings nicht regulär gebucht werden. Bis zum tatsächlichen Start sind weitere Schritte notwendig. (Stand: 21.08.2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue U10 ist für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren vorgesehen.
  • Im Mittelpunkt stehen Gewicht, Bewegung, digitale Medien und mögliche psychische Auffälligkeiten.
  • Die Eltern sollen vor dem Termin einen Fragebogen zum Wohlbefinden ihres Kindes ausfüllen.
  • Bei einem begründeten Verdacht auf eine erblich bedingte Fettstoffwechselstörung kann eine Blutuntersuchung hinzukommen.
  • Der Impfstatus wird besprochen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen.
  • Die U10 ist zwar beschlossen, aber noch nicht als neue reguläre Kassenleistung gestartet. Einen verbindlichen Starttermin gibt es bislang nicht.

Warum eine weitere Vorsorge im Grundschulalter sinnvoll ist

Die U9 findet im Alter von ungefähr fünf Jahren statt. Bis zur J1 vergehen danach rund acht Jahre. In dieser Zeit verändert sich im Leben eines Kindes viel: Der Schulalltag beginnt, Kinder werden selbstständiger und die Pubertät rückt näher. Gleichzeitig können sich körperliche oder seelische Probleme zeigen, die bei der U9 noch gar keine Rolle gespielt haben.

Die neue U10 soll deshalb einen festen Termin schaffen, an dem die Kinderärztin oder der Kinderarzt gemeinsam mit dem Kind und den Eltern genauer hinschaut. Es geht nicht darum, jedes Kind vorsorglich krankzureden. Auffälligkeiten oder besondere Risiken sollen aber möglichst früh erkannt werden, damit Familien bei Bedarf rechtzeitig Beratung oder Unterstützung bekommen können.

Was wird bei der neuen U10 untersucht?

Wie bei anderen Vorsorgeterminen wird die Ärztin oder der Arzt zunächst nach der bisherigen Entwicklung, möglichen Beschwerden und Erkrankungen in der Familie fragen. Hinzu kommt eine körperliche Untersuchung. Für die neue U10 hat der G-BA mehrere Schwerpunkte festgelegt:

  • Übergewicht und gesundheitliche Risiken rund um das Gewicht
  • Bewegung und körperliche Aktivität
  • Nutzung von Smartphone, Tablet, Computer und anderen digitalen Medien
  • psychisches Wohlbefinden und mögliche seelische Auffälligkeiten
  • Impfstatus und Impfberatung

Gerade der Umgang mit digitalen Medien beschäftigt viele Familien. Warum Absprachen und Bildschirmregeln allein Kinder nicht zuverlässig schützen können, haben wir im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über Social Media und die Verantwortung der Eltern genauer eingeordnet.

Wenn sich Hinweise auf ein gesundheitliches Problem ergeben, soll die Praxis die Familie beraten und über passende vorbeugende oder unterstützende Angebote informieren. Die Untersuchung ist damit nicht einfach nur ein Kontrolltermin. Sie soll auch Raum für Fragen geben, die im normalen Praxisalltag schnell zu kurz kommen.

Ein Fragebogen soll zeigen, wie es dem Kind geht

Neu ist ein standardisierter Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Die Eltern sollen ihn vor der Untersuchung ausfüllen. Dabei geht es nicht nur um körperliche Beschwerden, sondern auch darum, wie es dem Kind insgesamt geht.

Die Ergebnisse werden anschließend gemeinsam mit dem Kind besprochen. Ein solcher Fragebogen stellt noch keine Diagnose. Er kann aber Hinweise liefern, an welchen Stellen ein genaueres Gespräch, eine weitere Abklärung oder Unterstützung sinnvoll sein könnte.

Braucht jedes Kind bei der U10 eine Blutabnahme?

Nein. Nach den bisher veröffentlichten Angaben ist keine Blutuntersuchung für alle Kinder vorgesehen. Sie kommt dann infrage, wenn die Familiengeschichte auf eine sogenannte familiäre Hypercholesterinämie hindeutet.

Dabei handelt es sich um eine erbliche Fettstoffwechselstörung, bei der bereits in jungen Jahren zu viel LDL-Cholesterin im Blut vorhanden sein kann. Bleibt die Erkrankung unentdeckt, kann sie das Risiko für spätere Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.

Besteht ein entsprechender Verdacht, soll der LDL-Wert mit einer Blutuntersuchung überprüft werden. Für den Termin kann es deshalb hilfreich sein, der Praxis von auffällig hohen Cholesterinwerten oder frühen Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Familie zu berichten, soweit euch solche Informationen bekannt sind.

Warum die HPV-Impfung bei der U10 eine wichtige Rolle spielt

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. In diesem Alter sind normalerweise zwei Impfungen nötig. Der Abstand zwischen ihnen soll mindestens fünf Monate betragen. Versäumte Impfungen sollen möglichst noch vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Damit fällt die neue U10 genau in den empfohlenen Zeitraum. Die Kinderarztpraxis soll deshalb den Impfpass prüfen und Eltern gezielt zur HPV-Impfung beraten. Sie schützt vor Infektionen mit bestimmten Humanen Papillomviren, die später verschiedene Krebserkrankungen verursachen können.

Beim Impfschutz gibt es weiterhin große Lücken. Nach den jüngsten veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Instituts für das Jahr 2024 waren 55 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 36 Prozent der gleichaltrigen Jungen vollständig gegen HPV geimpft.

Die neue U10 könnte helfen, Familien früher zu erreichen. Ob eine Impfung vorgenommen wird, entscheiden Eltern nach der ärztlichen Aufklärung.

Achtung: Eine U10 gibt es bei manchen Krankenkassen schon heute – aber anders

Der Name kann zunächst für Verwirrung sorgen. Manche Krankenkassen bezahlen bereits freiwillige zusätzliche Untersuchungen. In diesen bisherigen Programmen findet eine „U10“ häufig im Alter von 7 bis 8 Jahren statt und eine „U11“ mit 9 bis 10 Jahren.

Diese Zusatzangebote sind bisher nicht einheitlich vom G-BA geregelt. Je nach Krankenkasse können Alter, Umfang und Abrechnung deshalb unterschiedlich sein.

Die nun beschlossene, bundesweit einheitliche U10 richtet sich dagegen an 9- bis 10-Jährige. Sie ist also nicht automatisch dasselbe wie eine U10, die eine Krankenkasse schon länger freiwillig anbietet. Wie die bisherigen Bezeichnungen nach dem Start angepasst werden, bleibt abzuwarten.

Ab wann können Eltern die neue U10 buchen?

Am 20. August 2026 wurde die Untersuchung beschlossen. Sofort starten kann sie trotzdem noch nicht. Zunächst prüft das Bundesgesundheitsministerium die Beschlüsse rechtlich. Werden sie nicht beanstandet, können sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Danach hat der zuständige Bewertungsausschuss bis zu sechs Monate Zeit, die Vergütung der ärztlichen Leistung festzulegen. Erst wenn auch dieser Schritt abgeschlossen ist, kann die neue U10 regulär in den Praxen angeboten und über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Einen verbindlichen Starttermin hat der G-BA bislang nicht genannt. Ein Beginn im Jahr 2027 erscheint möglich, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht offiziell zugesagt. Eltern sollten deshalb noch nicht davon ausgehen, dass sie bereits jetzt einen Termin für die neue Kassen-U10 vereinbaren können.

Was können Eltern jetzt tun?

Ist euer Kind aktuell 9 oder 10 Jahre alt, könnt ihr bei der Krankenkasse und in der Kinderarztpraxis nachfragen, ob schon eine zusätzliche Vorsorge bezahlt wird. Dabei solltet ihr euch auch erkundigen, welche Untersuchung gemeint ist – denn die bisherigen freiwilligen Angebote sind nicht mit der nun beschlossenen U10 gleichzusetzen.

Wichtig ist außerdem: Wenn euch körperliche Veränderungen, starke Sorgen, anhaltende Niedergeschlagenheit oder andere Auffälligkeiten bei eurem Kind beschäftigen, müsst ihr nicht auf einen Vorsorgetermin warten. Solche Fragen könnt ihr jederzeit in der Kinderarztpraxis ansprechen.

Auch die J1 soll sichtbarer werden

Neben der U10 hat der G-BA eine Änderung für die J1 beschlossen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung für 13- bis 14-Jährige sollen künftig ebenfalls im Gelben Heft dokumentiert werden. Das Alter für die J1 ändert sich dadurch nicht. Die Aufnahme ins Gelbe Heft soll Familien stärker daran erinnern, dass nach den U-Untersuchungen noch ein weiterer wichtiger Vorsorgetermin folgt.

Unser Fazit

Die neue U10 setzt an einer Stelle an, an der Familien bislang oft keinen festen Vorsorgetermin mehr im Blick hatten. Besonders sinnvoll ist, dass neben der körperlichen Gesundheit auch das Wohlbefinden, Bewegung und der digitale Alltag angesprochen werden sollen.

Für Kinder soll die U10 übrigens kein Termin sein, vor dem sie sich fürchten müssen. Sie müssen dabei nichts „richtig“ machen und auch keinen Test bestehen. Vielmehr geht es darum, gemeinsam zu schauen, wie es ihnen körperlich und seelisch geht und ob sie im Alltag Unterstützung brauchen.

Eltern können den Termin außerdem nutzen, um eigene Beobachtungen anzusprechen – etwa wenn ihr Kind schlecht schläft, sich häufig zurückzieht, in der Schule unter Druck steht oder Bewegung und Bildschirmzeit immer wieder zum Konfliktthema werden. Solche Fragen bedeuten nicht automatisch, dass etwas nicht stimmt. Oft hilft bereits ein ruhiges Gespräch dabei, Entwicklungen besser einzuordnen und bei Bedarf passende Unterstützung zu finden.

Für Eltern ist im Moment jedoch vor allem wichtig: Die Untersuchung ist beschlossen, aber noch nicht regulär gestartet. Sobald die letzten formalen und finanziellen Schritte abgeschlossen sind, soll sie für gesetzlich versicherte Kinder im vorgesehenen Alter zur regulären Vorsorge gehören.

Stand: 20. August 2026


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