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Herbstlaub: Wer muss es wann entsorgen?

Herbstlaub: Wer muss es wann entsorgen?

Auf dem Gehweg, vor der Haustür oder im Garten: Im Herbst sammeln sich schnell jede Menge Blätter. Wer muss sie wegräumen, wie oft ist Fegen nötig – und wohin mit dem ganzen Laub? Wir schauen auf die wichtigsten Fragen für Eigentümer und Mieter – und auf die Blätter, die vom Nachbarn herüberwehen.

Wo muss Herbstlaub weg – und wo darf es liegen bleiben?

Auf Gehwegen, Treppen und am Hauseingang kann nasses Laub zur Rutschbahn werden. Dort muss es bei Bedarf entfernt werden. Unter Hecken und auf Beeten kann eine Laubschicht dagegen als Schutz für Pflanzen und kleine Tiere liegen bleiben.

Ihr könnt beim Aufräumen also gezielt vorgehen: Schaut zuerst auf die Wege, die ihr selbst, eure Nachbarn und Besucher benutzen. Im Garten lässt sich ein Teil der Blätter an einer passenden Stelle sammeln oder kompostieren. So bleibt weniger übrig, das ihr zur Abholung bereitstellen oder wegbringen müsst. Wie ihr Igeln im Garten helfen könnt, erklären wir euch in einem eigenen Beitrag.

Eigenes Haus: Wer ist für Gehweg und Grundstück zuständig?

Eigentlich kümmert sich die Stadt oder die Gemeinde um öffentliche Gehwege. Oft gibt sie das Laubfegen aber an diejenigen weiter, denen das Grundstück daneben gehört.

Ob ihr vor eurem Haus selbst zum Besen greifen müsst, könnt ihr bei der Gemeinde nachfragen. Die Regeln stehen in der lokalen Straßenreinigungssatzung, oft ergänzt durch ein Straßenverzeichnis. Auf eurem eigenen Grundstück seid ihr als Eigentümer dafür verantwortlich, dass etwa der Weg zur Haustür ausreichend sicher ist. Dahinter steckt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Wer einen Weg für andere zugänglich macht, muss sich auch um vermeidbare Gefahren kümmern.

Bei einer Eigentumswohnung lohnt sich eine kurze Nachfrage bei der Hausverwaltung: Wer kümmert sich um die gemeinsamen Wege, und wer schaut nach, ob das zuverlässig klappt?

Weitere Tipps zu sicheren Wasserstellen und Spielbereichen findet ihr in unserem Überblick, wie ihr euren Garten kindersicher gestalten könnt.

Zur Miete: Muss ich selbst Laub fegen?

Als Mieter müsst ihr Laub fegen, wenn das wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde.

Schaut also in euren Mietvertrag und in die Hausordnung, falls sie zum Vertrag gehört. Ein neu ausgehängter Zettel im Treppenhaus reicht allein nicht aus, um euch zum Laubfegen zu verpflichten. Die Lage der Wohnung spielt dabei keine Rolle.

Übernimmt ein Hausmeister oder Reinigungsdienst die Arbeit, können die laufenden Kosten über die Nebenkosten abgerechnet werden, wenn das entsprechend vereinbart ist. Vermieter müssen trotzdem nachschauen, ob die Wege ordentlich gereinigt werden – auch dann, wenn Mieter das Fegen übernommen haben.

Wann und wie oft muss Herbstlaub entfernt werden?

Ihr müsst nicht jedem frisch gefallenen Blatt hinterherlaufen. Wie oft der Besen gebraucht wird, hängt davon ab, wie viel Laub liegt, wie das Wetter ist und wie der Weg genutzt wird.

Ein paar trockene Blätter sind etwas anderes als eine dicke, nasse Laubschicht vor der Haustür. Wird es gefährlich rutschig, kann zusätzliches Fegen nötig sein, auch wenn ihr laut Plan erst später wieder dran wärt. Feste Kehrzeiten für ganz Deutschland gibt es nicht.

Urlaub oder Arbeit außer Haus? Wenn ihr zum Fegen verpflichtet seid, kümmert euch rechtzeitig um eine zuverlässige Vertretung. Sprecht konkret ab, wer nach den Wegen schaut und bei Bedarf zum Besen greift.

Laub vom Nachbarn: Wer muss es auf meinem Grundstück entfernen?

Der Baum steht nebenan, die Blätter liegen bei euch: Üblichen Laubfall müsst ihr grundsätzlich hinnehmen. Wo die Blätter wegmüssen, bleibt das Aufsammeln eure Aufgabe.

Bei Mietwohnungen richtet sich die Zuständigkeit auch hier nach der vertraglichen Vereinbarung. Auf dem Gehweg müsst ihr fremde Blätter ebenfalls mitfegen, wenn euch die Gemeinde dessen Reinigung übertragen hat. Ob das Laub vom eigenen Baum, vom Nachbarn oder von einem städtischen Straßenbaum kommt, spielt dabei normalerweise keine Rolle.

Halten die Bäume den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand ein, gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich kein Geld für die zusätzliche Reinigungsarbeit. Ausnahmen sind möglich, etwa bei zu nah an der Grenze stehenden Bäumen, die wegen abgelaufener Fristen bleiben dürfen und erheblich mehr Reinigungsarbeit verursachen. Ob dann eine sogenannte Laubrente gezahlt werden muss, sollte rechtlich geprüft werden.

Wohin mit den zusammengefegten Blättern?

Kehrt das Laub nicht einfach auf die Fahrbahn oder in den Gully. Dadurch können neue Gefahren und verstopfte Abflüsse entstehen.

Für überschüssiges Laub kommen je nach örtlichem Angebot die Biotonne, spezielle Laubsäcke oder eine Grünabfallsammelstelle infrage. Schaut beim Abfallbetrieb eurer Gemeinde nach, welche Mengen angenommen werden und wann Laubsäcke abgeholt werden.

Wann kann ein Sturz auf Laub zur Haftung führen?

Ihr könnt haften, wenn ihr fürs Fegen zuständig wart, eine notwendige und zumutbare Reinigung versäumt habt und dadurch jemand zu Schaden kommt.

Dann können Schadensersatz und bei Verletzungen auch Schmerzensgeld fällig werden. Hat die gestürzte Person selbst zum Unfall beigetragen, kann das ihren Anspruch verringern.

Ist etwas passiert, helfen Fotos, Zeugen und Notizen dazu, wann zuletzt gefegt wurde. Meldet den Vorfall zeitnah eurer Haftpflichtversicherung. Für Mieter und selbst bewohnte Eigenheime kommt häufig die Privathaftpflicht infrage. Wer vermietet, braucht möglicherweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Schaut nach, was euer Vertrag tatsächlich abdeckt.


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Torsten Esser
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Torsten Esser

Torsten hat das Vollzeit-Papa-Diplom. Er hat einen kleinen Sohn und eine Stieftochter, die er liebt, als wäre es seine eigene. Darüber hinaus hat er acht Semester lang "Soziale Arbeit" studiert. Mit einer unübertroffenen Mischung aus Wissen und Bauchgefühl, ist er der geborene Autor für dieses Magazin. Und ganz nebenbei kümmert er sich als Gründer und Inhaber von 1-2-family.de um alle Belange des Magazins.
Autorenbild: © Chantal Reimann
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