Zum Inhalt springen
Startseite » Beitragsarchiv » Familienleben » Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhalt und Zahlbeträge
Alle Zahlen an einem Ort!

Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhalt und Zahlbeträge

Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhalt und Zahlbeträge

Wie viel Unterhalt steht eurem Kind zu – und welcher Betrag wird tatsächlich überwiesen? Die Düsseldorfer Tabelle 2026 hilft euch bei der Einordnung. Hier findet ihr alle Einkommensgruppen, die Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldes und einfache Erklärungen zu Selbstbehalt und Unterhalt ab 18.

Entscheidend sind das Alter des Kindes und das Einkommen, das für den Unterhalt berücksichtigt wird. Dazu kommt das Kindergeld: Es wird auf den Bedarf angerechnet. Wann die Familienkasse es überweist, zeigen unsere Kindergeld-Auszahlungstermine.

Aktueller Stand: Es gilt die Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2026. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Dieser Überblick bleibt unter derselben Adresse erreichbar und wird bei neuen Fassungen aktualisiert.

Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhaltsbedarf auf einen Blick

Die Tabelle zeigt den monatlichen Bedarf des Kindes. Das ist noch nicht der Betrag, den ein Elternteil überweisen muss.

Sucht die passende Einkommensgruppe und anschließend die Altersspalte eures Kindes. Mit „bereinigtem Netto“ ist das Einkommen gemeint, das nach den unterhaltsrechtlichen Regeln zählt. Es kann vom Netto auf der Gehaltsabrechnung abweichen. Auf schmalen Bildschirmen könnt ihr die Tabellen seitlich verschieben.

Bereinigtes Netto (€)0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 JahreAb 18*
bis 2.100486558653698
2.101–2.500511586686733
2.501–2.900535614719768
2.901–3.300559642751803
3.301–3.700584670784838
3.701–4.100623715836894
4.101–4.500661759889950
4.501–4.9007008049411.006
4.901–5.3007398499931.061
5.301–5.7007788931.0451.117
5.701–6.4008179381.0981.173
6.401–7.2008569831.1501.229
7.201–8.2008951.0271.2021.285
8.201–9.7009341.0721.2541.341
9.701–11.2009721.1161.3061.396
Monatlicher Tabellenbedarf vor Kindergeldanrechnung in Euro. Gültig ab 1. Januar 2026. Quelle: OLG Düsseldorf. *Für volljährige Kinder im Elternhaushalt; Besonderheiten siehe Abschnitt zum Unterhalt ab 18.

Wichtig für die Einordnung: Die Tabelle geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus. Das müssen nicht zwei Kinder sein. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann eine andere Einkommensgruppe passen. Auch die finanzielle Leistungsfähigkeit ist zu prüfen.

Zahlbeträge 2026: Wie viel Unterhalt wird überwiesen?

Bei minderjährigen Kindern wird im üblichen Betreuungsmodell die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das ganze Kindergeld angerechnet.

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro. Für Minderjährige sind deshalb in der folgenden Tabelle bereits 129,50 Euro abgezogen, für Volljährige 259 Euro. Das übliche Betreuungsmodell bedeutet hier: Das minderjährige Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, der andere leistet Geldunterhalt.

Bereinigtes Netto (€)0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 JahreAb 18*
bis 2.100356,50428,50523,50439,00
2.101–2.500381,50456,50556,50474,00
2.501–2.900405,50484,50589,50509,00
2.901–3.300429,50512,50621,50544,00
3.301–3.700454,50540,50654,50579,00
3.701–4.100493,50585,50706,50635,00
4.101–4.500531,50629,50759,50691,00
4.501–4.900570,50674,50811,50747,00
4.901–5.300609,50719,50863,50802,00
5.301–5.700648,50763,50915,50858,00
5.701–6.400687,50808,50968,50914,00
6.401–7.200726,50853,501.020,50970,00
7.201–8.200765,50897,501.072,501.026,00
8.201–9.700804,50942,501.124,501.082,00
9.701–11.200842,50986,501.176,501.137,00
Zahlbeträge nach Kindergeldanrechnung in Euro. Gültig ab 1. Januar 2026. Quelle: OLG Düsseldorf. *Für volljährige Kinder im Elternhaushalt; der Betrag wird auf die unterhaltspflichtigen Eltern aufgeteilt.

Die Zahlbeträge gelten unter diesen Annahmen. Eigenes anrechenbares Einkommen des Kindes, eine andere Betreuung oder zusätzliche Bedarfe können die Rechnung verändern. Für Erwachsene ist die Spalte kein automatisch von nur einem Elternteil zu zahlender Betrag.

Düsseldorfer Tabelle als PDF herunterladen

Im Original findet ihr zusätzlich die Prozentsätze, Bedarfskontrollbeträge und sämtliche Anmerkungen des Gerichts.

Düsseldorfer Tabelle 2026 als Original-PDF öffnen
Das Dokument des Oberlandesgerichts Düsseldorf enthält auch die vollständige Zahlbetragstabelle. Ihr könnt es speichern oder ausdrucken.

Was hat sich 2026 beim Unterhalt geändert?

Der Mindestbedarf minderjähriger Kinder ist gegenüber 2025 in jeder Altersstufe um vier Euro gestiegen. Weil zugleich das Kindergeld erhöht wurde, steigt der übliche Zahlbetrag in der ersten Einkommensgruppe jeweils nur um zwei Euro.

Die Einkommensgrenzen und die Selbstbehalte blieben unverändert. Welche Werte künftig gelten, übernehmen wir erst aus einer offiziell veröffentlichten neuen Fassung.

Unterhalt berechnen: So lest ihr die Tabelle richtig

Für eine erste Orientierung geht ihr vom bereinigten Einkommen über die Altersspalte zum Zahlbetrag. Die passende Einstufung muss dabei stimmen.

  1. Einkommen klären: Welche Einnahmen und zulässigen Abzüge zählen? Notwendige berufliche Ausgaben oder berücksichtigungsfähige Schulden können eine Rolle spielen.
  2. Einkommensgruppe prüfen: Berücksichtigt auch weitere Unterhaltsberechtigte und den Bedarfskontrollbetrag.
  3. Alter wählen: Lest den Bedarf in der passenden Spalte ab.
  4. Kindergeld anrechnen: Nutzt die Zahlbetragstabelle und prüft, ob weitere Besonderheiten vorliegen.

Welche Abzüge zulässig sind, hängt vom Einzelfall und den einschlägigen Unterhaltsleitlinien ab. Eine pauschale Kürzung des Gehalts um einen selbst gewählten Prozentsatz reicht dafür nicht.

Ein Beispiel für ein achtjähriges Kind

Angenommen, der zahlende Elternteil hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.400 Euro. Nach Prüfung der weiteren Umstände bleibt es bei Einkommensgruppe 2. Für ein achtjähriges Kind steht dort ein Bedarf von 586 Euro.

586 Euro Tabellenbedarf − 129,50 Euro halbes Kindergeld = 456,50 Euro monatlicher Zahlbetrag.
Das Beispiel setzt ausreichende Leistungsfähigkeit voraus. Weitere anrechenbare Einkünfte des Kindes oder zusätzliche Bedarfe sind nicht berücksichtigt.

Selbstbehalt 2026: Was bleibt dem zahlenden Elternteil?

Der Selbstbehalt soll den eigenen Lebensunterhalt sichern. Gegenüber minderjährigen Kindern gelten 2026 grundsätzlich 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für nicht Erwerbstätige.

Diese notwendigen Selbstbehalte gelten auch gegenüber bestimmten volljährigen Kindern: Sie müssen unverheiratet und unter 21 sein, bei einem Elternteil wohnen und eine allgemeine Schule besuchen. Solche Kinder werden im Unterhaltsrecht als „privilegiert volljährig“ bezeichnet.

Gegenüber anderen volljährigen Kindern beträgt der angemessene Selbstbehalt grundsätzlich mindestens 1.750 Euro. Angemessene höhere Wohnkosten können eine Anpassung rechtfertigen. Reicht das Geld nicht für alle vorrangigen Ansprüche, ist eine besondere Verteilung nötig. Das nennt sich Mangelfallberechnung.

Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag sind verschieden. Der Bedarfskontrollbetrag hilft zu prüfen, ob eine Einkommensgruppe angemessen ist. Er soll eine ausgewogene Verteilung ermöglichen. Die Werte stehen im Original-PDF.

Unterhalt ab 18: Was ändert sich?

Mit dem 18. Geburtstag endet ein Unterhaltsanspruch nicht automatisch. Wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen, sind grundsätzlich beide Eltern am Geldunterhalt beteiligt.

Für ein volljähriges Kind im Elternhaushalt wird der Bedarf regelmäßig aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern ermittelt. Das Kindergeld wird vollständig angerechnet. Auch eigenes anrechenbares Einkommen kann den verbleibenden Bedarf mindern. Wie die Eltern diesen Rest aufteilen, hängt von ihrer Leistungsfähigkeit ab.

Für Studierende mit eigenem Haushalt sieht die Düsseldorfer Tabelle 2026 regelmäßig einen Bedarf von 990 Euro vor. Darin sind 440 Euro Warmmiete enthalten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren sind nicht eingeschlossen. Bei erhöhtem Bedarf kann der Betrag höher liegen.

Kindergeld und Unterhalt sind unterschiedliche Ansprüche. Welche Nachweise die Familienkasse beim Übergang in Ausbildung oder Studium braucht, erklärt unser Beitrag zum Kindergeld nach dem Schulabschluss.

Wechselmodell und zusätzliche Kosten: Wann reicht die Tabelle nicht?

Die Tabellenwerte sind eine Orientierung. Bei einer annähernd hälftigen Betreuung oder zusätzlichem Bedarf braucht es weitere Berechnungsschritte.

  • Wechselmodell: Betreuen beide Eltern das Kind ungefähr zur Hälfte, können beide geldunterhaltspflichtig sein. Auch die Mehrkosten dieses Modells sind zu berücksichtigen.
  • Mehrbedarf: Regelmäßige zusätzliche Kosten können hinzukommen. Nach den NRW-Leitlinien zählen dazu etwa Kita-Beiträge ohne die Verpflegungskosten.
  • Sonderbedarf: Ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf kann gesondert zu prüfen sein. Nicht jede größere Ausgabe erfüllt diese Voraussetzung.

Zusätzliche Kosten werden nicht automatisch allein dem Elternteil auferlegt, der den laufenden Geldunterhalt zahlt. Je nach Anspruch müssen sich beide Eltern nach ihren finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Wer hilft, wenn die Unterhaltsberechnung unklar ist?

Für betreuende Eltern ist das Jugendamt eine wichtige Anlaufstelle. Es kann zum Kindesunterhalt beraten und bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen.

Für ein minderjähriges Kind kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt infrage. Der Beistand kann Einkommen ermitteln, Unterhalt berechnen und das Kind nötigenfalls im Verfahren vertreten. Auch volljährige Kinder unter 21 können beim Jugendamt Beratung und Unterstützung erhalten. Zahlende Eltern können sich familienrechtlich beraten lassen.

Bleiben Zahlungen aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss helfen. Diese staatliche Leistung ist nicht mit dem vollen Tabellenunterhalt gleichzusetzen. Wird es im Familienbudget insgesamt eng, kann ergänzend eine Prüfung über unseren Kinderzuschlag-Rechner sinnvoll sein.

Liegt schon ein Unterhaltstitel vor? Das ist zum Beispiel eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsbeschluss, aus dem vollstreckt werden kann. Prüft vor einer Zahlungsänderung, was darin geregelt ist. Ein dynamischer Titel knüpft an einen Prozentsatz des Mindestunterhalts an und erfasst entsprechende Änderungen. Bei einem fest bezifferten Titel muss eine Anpassung gesondert geprüft werden.

Häufige Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

Diese kurzen Antworten helfen bei typischen Fragen rund um die Unterhaltstabelle.


Wir hoffen sehr, dass dir unser Artikel gefallen hat. Vielleicht hat er dir geholfen, eine Frage zu beantworten. Oder er hat dich nachdenklich, traurig oder fröhlich gestimmt. Wir freuen uns jederzeit über deine Rückmeldung oder Anregung per Kommentar, Email oder Social-Media. Gerne kannst du uns auf Facebook, Pinterest oder Flipboard folgen. Wir freuen uns auch dich! 🤗

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen