In Schulen wird bei 30 Grad weiterunterrichtet, in Kitas sollen kleine Kinder möglichst in kühlen Räumen bleiben und in Pflegeheimen und Krankenhäusern kämpfen Menschen mit Temperaturen, die längst mehr sind, als nur unangenehm. Trotzdem streitet die Politik gerade darüber, ob der Bund beim Hitzeschutz überhaupt stärker mitmischen darf. Ich finde: Diese Diskussion dürfte keine Diskussion sein.
Für die außergewöhnliche Hitzeperiode Ende Juni 2026 schätzte das Robert Koch-Institut rund 5.100 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland. Eine Modellrechnung, wohlgemerkt – aber eine, die ziemlich deutlich macht, über welche Größenordnung wir inzwischen sprechen.
Und trotzdem behandeln wir Hitzeschutz vielerorts noch immer so, als ginge es um ein nettes Extra. Hier ein Sonnensegel. Dort ein Trinkbrunnen. Vielleicht ein etwas größerer Ventilator fürs Klassenzimmer.
Machen wir uns nichts vor: Das reicht nicht mehr.
Ein Kind kann sich seine Kita nicht aussuchen
Gerade bei Schulen und Kitas wird für mich sichtbar, wie schief diese Debatte inzwischen läuft.
Kinder sind bei Hitze nicht einfach kleine Erwachsene. Ihr Körper kommt mit hohen Temperaturen teilweise schlechter zurecht. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder weniger schwitzen und bei extremer Wärme schneller in Hitzestress geraten können. Bei Babys und Kleinkindern sollte die Raumtemperatur möglichst nicht über 26 Grad steigen.
In der Realität sind 30 Grad in deutschen Klassenräumen längst keine exotische Ausnahme mehr. Schulen kämpfen mit aufgeheizten oberen Etagen, fehlendem Außensonnenschutz – oder Schulhöfen, die aus viel Asphalt und wenig Schatten bestehen.
Natürlich kann man morgens lüften. Natürlich können Kinder mehr trinken. Auch den den Sportunterricht kann man theoretisch verschieben. Aber irgendwann ist ein Gebäude einfach heiß. Dann hilft dann auch der schönste Flyer mit fünf Premium-Hitzetipps nicht mehr.
Wir brauchen deshalb Verschattung, Außenjalousien, gedämmte Dächer, mehr Bäume, entsiegelte Flächen, kühlere Rückzugsräume – und dort, wo andere Lösungen nicht reichen, auch vernünftige technische Kühlung.
Das kostet Geld. Und genau da beginnt das eigentliche Problem.
Die Kommunen sollen es machen. Nur womit?
Für Schulen, Kitas und viele andere öffentliche Einrichtungen, sind in Deutschland vor allem Länder und Kommunen verantwortlich. Das kann man gut oder schlecht finden – es ist zunächst einmal so.
Nur haben die Kommunen 2025 gemeinsam ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro eingefahren. So viel wie noch nie.
Und dann sagen wir ihnen sinngemäß:
Bitte saniert eure Schulen. Baut Kitas. Repariert Straßen. Digitalisiert eure Verwaltung. Kümmert euch um Ganztagsbetreuung. Baut den Nahverkehr aus. Und wenn noch etwas übrig ist, macht eure Städte bitte (nebenher noch irgendwie) hitzefest.
Man muss nicht wirklich ein ausgefuchster Haushaltsexperte sein, um das Problem aus tausend Metern Entfernung zu erkennen.
Der Deutsche Städtetag formuliert es deshalb wunderbar schlicht: „Hitzeschutz darf nicht von der Haushaltslage einer Stadt abhängen.“ Und genau darum geht es mir.
Ob mein Kind in einer halbwegs kühlen Schule sitzt, sollte nicht davon abhängen, ob seine Kommune gerade finanziell gut dasteht.
Was Carsten Schneider eigentlich ändern möchte
Bundesumweltminister Carsten Schneider will deshalb Klimaanpassung und damit auch Hitzeschutz stärker als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern verankern. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden.
Das klingt zunächst gewaltiger, als es praktisch gemeint ist.
Es geht nicht darum, dass künftig irgendein Bundesbeamter in Berlin entscheidet, welches Sonnensegel auf dem Hof der Kita in Castrop-Rauxel hängen darf.
Unser Grundgesetz sieht grundsätzlich vor, dass Bund und Länder die Kosten ihrer jeweiligen Aufgaben selbst tragen. Für einige Bereiche gibt es ausdrücklich sogenannte Gemeinschaftsaufgaben, bei denen der Bund dauerhaft mitfinanzieren kann. Der “#Hashtag” Klimaanpassung gehört bislang nicht dazu.
Der Bund kann allerdings auch schon heute fördern. Und das tut er auch.
Aber Förderprogramme, Modellprojekte und zeitlich begrenzte Töpfe, sind etwas grundlegend anderes, als eine verlässliche dauerhafte Finanzierung, die über viele Jahre hinweg läuft, bis ein Problem zumindest grundlegend in den griff bekommen wurde.
Und Klimaanpassung (also auch Hitzeschutz) ist dann letztlich kein abstraktes Modellprojekt aus der Retorte.
Wir werden nicht 2029 feststellen: Prima, Experiment beendet, Hitze wieder abgeschafft. 🤷
Die Kritik aus der Union ist unangebracht
Natürlich muss man eine Grundgesetzänderung sorgfältig prüfen. Das sollte selbstverständlich sein.
Philipp Amthor von der CDU warnt unter anderem vor einer neuen Mischfinanzierung und verweist auf bereits vorhandene Fördermöglichkeiten – und die Milliarden aus dem Sondervermögen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU befürchtet zusätzliche Bürokratie und Zuständigkeitsstreitigkeiten.
Gewisse Befürchtungen kann ich nachvollziehen. Sowas darf man haben. Jederzeit! Wer nichts fürchtet, läuft irgendwann blind vor Wände.
Was mich allerdings nicht überzeugt – und das übrigens beinahe IMMER, wenn es um Problemlösungen geht, ist die Haltung, auf bestehende Zuständigkeiten oder “vorhandene Lösungen” zu pochen, wenn man doch glasklar sieht, dass es auf diese Weise nicht funktioniert hat.
Das grenzt an Verweigerung.
Noch interessanter: Amthor nennt als Beispiel für bestehende Unterstützung ausgerechnet das Bundesprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Das richtet sich unter anderem an Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen.
Auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums steht derzeit allerdings: Neue Anträge können aktuell gar nicht gestellt werden. Ein weiteres Förderfenster hängt von der Ausgestaltung des Bundeshaushalts ab.
Ein Fördertopf, bei dem bedürftige Einrichtungen bis auf unbestimmte Zeit darauf warten müssen, ob und wann wieder ein nutzbares Fenster aufgeht, ist keine brauchbare bundesweite Hitzeschutzstrategie.
Die Bundesländer wollen diese Lösung
Noch etwas ganz entscheidendes macht die scharfe Abwehr aus Teilen der Union so (wirklich ganz besonders) merkwürdig.
Die Umweltminister aller (!!!) 16 Bundesländer haben den Bund im Mai aufgefordert, bei der möglichen Grundgesetzänderung voranzukommen. Inzwischen arbeitet sogar eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe daran.
Von diesen 16 Bundesländern werden aktuell 9 (also mehr als die Hälfte) durch Ministerpräsidenten aus der Union regiert. Neun von sechszehn ist also keine unauffällige Minderheit. Und 9 von 9 Unions-Ministerpräsidenten stimmten damals FÜR eine entsprechende Lösung.
Darüber hinaus haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine solche Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Dort steht sogar ausdrücklich, man wolle die Finanzierung der Klimaanpassung gemeinsam mit den Ländern auf „solide Beine“ stellen und Kommunen unterstützen.
Die Idee ist also weder plötzlich vom Himmel gefallen, noch ein Solo-Projekt eines einzelnen SPD-Ministers.
Deshalb würde ich mir an dieser Stelle weniger parteipolitischen Reflex wünschen. Wir stehen hier vor einem Problem, das ganz sicher nicht kleiner werden wird, nur weil man nochmal einen geschickten Stupser gegen den Koalitionspartner setzen konnte.
Es muss nicht überall eine Klimaanlage an die Wand
Und nein: Hitzeschutz bedeutet auch nicht, jetzt 40.000 Schulen mit mobilen Klimageräten vollzustellen. Guter Hitzeschutz beginnt viel früher.
Bäume und natürliche Verschattung. Sonnensegel. Außenjalousien. Begrünte Dächer. Weniger Asphalt. Gute Dämmung. Gebäude, die nachts auskühlen können. Trinkwasser. Räume, in die sich besonders gefährdete Menschen zurückziehen können.
Und ja: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kitas oder besonders heißen Gebäuden, kann irgendwann (oder bis zu einer besseren Lösung) auch aktive Kühlung notwendig sein.
Das sollte keine ideologische Frage sein.
Wir heizen öffentliche Gebäude schließlich im Winter auch nicht deshalb, weil wir „Fans von Heizungen“ sind. Wir tun es, weil Menschen darin leben, lernen, arbeiten oder gesund werden sollen.
Warum sollte Kühlung (auf welche Weise auch immer) bei 35 Grad Außentemperatur plötzlich ein Luxusproblem sein? Sie sollte möglichst klug und nachhaltig gestaltet werden. Es wird auch Lernkurven – und auf lange Sicht ganz sicher auch effizientere Wege – geben.
Wer also gegen eine Grundgesetzänderung ist, braucht bessere Lösungen
Ich finde deshalb nicht, dass man jede vorgeschlagene Grundgesetzänderung automatisch gutheißen muss, nur weil sie ganz theoretisch etwas bewirken könnte.
Wer sagt, es gebe einen einfacheren, schnelleren und rechtssicheren Weg, um Kommunen dauerhaft mit genügend Geld für Klimaanpassung auszustatten: wunderbar. Dann bitte her damit. Gerne gestern.
Wenn wir wissen, dass extreme Hitze häufiger zu unserem Alltag gehören wird, dann gehört Hitzeschutz inzwischen genauso zu einer funktionierenden Infrastruktur, wie Heizung, Brandschutz oder ein gedämmtes Dach.
Dann darf es nicht davon abhängen, in welcher Stadt ein Kind zur Schule geht oder ein älterer Mensch im Pflegeheim lebt.
Hitzeschutz darf auf keinen Fall eine Frage der Postleitzahl sein.
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