Im Sommer strahlt die Sonne vom Himmel und die Temperaturen steigen oftmals auf mehr als sommerliche 30 Grad. Das perfekte Wetter für den Badesee oder den heimischen Pool. Aber erstmal müssen 6 Stunden Unterricht in der Schule überstanden werden. Hatten wir früher, bei solchen Temperaturen, nicht bereits Hitzefrei?

Kaum noch Hitzefrei für unsere Kinder

Denken wir an unsere Schulzeit und die jeweiligen Sommer, erinnern wir uns sicher alle an die tolle Nachricht “Ab der 4. Stunde ist Hitzefrei”. Laut jubelnd sind wir nach Hause gefahren, um uns direkt mit Freunden am Badesee oder für das Freibad zu verabreden. Obwohl durch die veränderten Klimaverhältnisse der Sommer immer früher beginnt und es bereits im Juni so heiß ist, wie früher im August, scheint es immer seltener Hitzefrei zu geben. Tatsächlich ist das keine subjektive Wahrnehmung. Hitzefrei in der Schule, gibt es heute deutlich seltener und wird nur noch bei extremen Temperaturen gewährt.

Keine einheitlichen Hitzefrei-Regelungen

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regeln, die festlegen, ab wann einem Kind Hitzefrei gewährt werden muss. Jedes Bundesland und das jeweilige Schulministerium hat eigene Kriterien, die den Schulen die Möglichkeit von verkürzten Schultagen einräumen. Die Schulministerien geben grobe Richtlinien vor, die mindestens erfüllt sein müssen, beispielsweise 25 Grad im Klassenraum. Es obliegt aber den jeweiligen Schulleitern, ob und wann sie die Kinder wegen zu hohen Temperaturen nach Hause schicken. Das bedeutet, die Eltern oder Kinder können nicht auf Hitzefrei bestehen. In der Regel stimmen sich die Schulleiter örtlich untereinander ab, ob und wann sie Hitzefrei geben.

25 Grad im Klassenzimmer oder Draußen im Schatten?

Da es keine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt, sind die Kriterien, die für Hitzefrei in den Schulen bestehen, sehr unterschiedlich. Selbst in den verschiedenen Schulen können die Voraussetzungen variieren. Die Schulministerien möchten mit diesem Weg den unterschiedlichen Begebenheiten in den Schulen gerecht werden. Denn in manchen Klassenzimmern heizt es sich enorm schnell auf, wogegen es in anderen Schulen eventuell gute Möglichkeiten gibt, den Unterricht örtlich zu verlegen – und so der Hitze zu entgehen. Als Richtwert gilt jedoch eine Temperatur von 25 – 27 Grad, welche um 11 Uhr draußen im Schatten oder im Klassenzimmer erreicht sein muss. Bei Temperaturen unter 25 Grad, ist das Erteilen von Hitzefrei hingegen (tatsächlich) verboten.


Im Video: Gibt es Hitzefrei eigentlich auch im Büro?


Wann und wie gibt es Hitzefrei?

Schaut man sich die Hitzefrei-Kriterien der einzelnen Bundesländer an, stellt man fest, dass in der Regel eine Außentemperatur von 25 Grad (um 11 Uhr) oder 27 Grad im Klassenzimmer erreicht sein muss. Die Messung darf im Klassenraum ab der zweiten Unterrichtsstunde – und an einem Platz, der keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, durchgeführt werden. Die Außentemperatur darf ab der dritten Unterrichtsstunde und nur im Schatten erhoben werden. Spricht dann die Schulleitung ein Unterrichtsende durch Hitzefrei aus, gibt es weitere Regelungen die beachtet werden müssen:

– Schulschluss durch zu hohe Temperaturen darf in den meisten Bundesländern erst nach der vierten Stunde gewährt werden.

– In den Klassen 1-6 müssen die Eltern informiert sein, bevor die Kinder die Schule verlassen dürfen. Ebenso muss eine Betreuung der Kinder an den Schulen gewährleistet werden, die eine Ganztagsbetreuung (z.B. OGS) anbieten.

– Insgesamt gilt Hitzefrei nur für die Jahrgänge 1-10. Ab der Oberstufe oder in Berufsschulen entfällt die Möglichkeit, durch Hitzefrei früher nach Hause zu gehen.

Früher gab es mehr Hitzefrei-Tage

Als ich selber noch zur Schule gegangen bin (das war in den Neunzigern und Nullerjahren), gab es deutlich häufiger Tage, an denen wir wegen der Hitze früher nach Hause durften. Das liegt vor allem daran, dass viel weniger Unterrichtsstunden ausfielen, als heute. Die Schulen konnten uns guten Gewissens bei der Wärme gehen lassen, weil dadurch die Lehrpläne in den einzelnen Fächern nicht gefährdet waren. Wir hatten zum Ende der Ferien trotzdem alle relevanten Kapitel in den Büchern bearbeitet, und das Pensum an Lernstoff erfüllt. Heute sieht das anders aus. Durch den hohen Lehrermangel und anhaltendes Ausfallen von Unterrichtszeiten, schaffen es nur die Wenigsten, die Lehrpläne einzuhalten. Gerade aktuell fordert der Deutsche Lehrerverband die Abschaffung des Englischunterrichts in den Grundschulen. Man befürchtet, dass man ansonsten in Fächern die Lesen, Schreiben und Mathematik nicht mehr hinterherkommt.

Ein weiterer Punkt ist die geänderte Betreuungssituation in den Schulen. Als wir zur Schule gingen, war spätestens nach der 6/7 Stunde Schulschluss. Heute werden viele Kinder von 7-16 Uhr in den Schulen betreut, weil beide Elternteile arbeiten gehen.

Was tun Eltern bei Hitzefrei?

Für berufstätige Eltern sind ausfallende Schulstunden aufgrund von Hitzefrei natürlich ein potenzielles Problem. Gerade für die Eltern, die keinen OGS-Platz für ihr Kind haben und quasi “nur” während der Schulzeit arbeiten gehen. Wohin also mit dem Kind, wenn es frei hat und ich noch arbeiten muss? Zuerst müssen Eltern versuchen, ihr Kind anderweitig betreuen zu lassen. Ist das so kurzfristig nicht möglich, können sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Im Paragraphen 616 BGB steht dazu folgendes:

“Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. “

Damit ist zum Beispiel das Verlassen des Arbeitsplatzes gemeint, wenn es zu einer kurzfristig entstandenen Betreuungsproblematik für das eigene Kind geht. Wichtig zu beachten ist: Es muss kurzfristig zu dem Betreuungsproblem kommen. Es darf also nicht schon einen Tag vorher klar sein, dass die Schule früher schließt. In dem Fall müsste man den Arbeitsausfall mittels Überstunden oder Urlaub regeln.


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