Der Unterhaltsvorschuss ab 16 Jahren steht auf der Kippe: Bis zu 394 Euro im Monat könnten Alleinerziehenden künftig fehlen: Bundesfamilienministerin Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zahlen. Gegen den Plan regt sich massiver Widerstand – auch innerhalb der Regierungskoalition. Besonders irritiert Kritikerinnen und Kritiker eine Aussage der Ministerin: Einen Skandal könne sie in ihren Plänen nicht erkennen.
Wenn ein Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für sein Kind zahlt, springt der Staat ein. Dieser Unterhaltsvorschuss schützt Kinder davor, dass sich der Zahlungsausfall unmittelbar auf ihren Lebensunterhalt auswirkt.
Genau diese Absicherung soll nun eingeschränkt werden. Nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) soll der Anspruch künftig mit dem 16. Geburtstag enden. Derzeit kann Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Volljährigkeit gezahlt werden.
Für 16- und 17-Jährige geht es dabei um bis zu 394 Euro im Monat. Nach Angaben des Familienministeriums wären von der geplanten Änderung rund 80.000 Kinder und Jugendliche betroffen.
Noch ist die Kürzung nicht beschlossen
Wichtig für betroffene Familien: Bislang handelt es sich um einen politischen Plan. Ein fertiger Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Auch mögliche Übergangsregelungen für Familien, die bereits Unterhaltsvorschuss beziehen, sind nicht bekannt.
Damit gilt weiterhin die bisherige Rechtslage: Unterhaltsvorschuss kann bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden.
Ob die geplante Kürzung tatsächlich kommt, ist momentan völlig offen. Der Koalitionspartner SPD hat bereits angekündigt, die neue Altersgrenze nicht mittragen zu wollen. Der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, erklärte, eine solche Kürzung würde ausgerechnet Familien treffen, denen es finanziell besonders schlecht gehe.
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lehnt den Plan ab. Als damalige Bundesfamilienministerin hatte sie 2017 die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Geburtstag mit auf den Weg gebracht. Der Staat müsse sich das Geld von den Unterhaltspflichtigen holen – und nicht bei den Kindern, fordert sie.
Warum Prien den Unterhaltsvorschuss kürzen will
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss sind seit der Reform von 2017 stark gestiegen. Im Jahr 2024 zahlte der Staat rund 3,2 Milliarden Euro aus. Nur etwa 17 Prozent davon konnten von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgeholt werden.
Prien will deshalb nach eigener Aussage an drei Stellen ansetzen: Die Behörden sollen ausstehende Unterhaltszahlungen konsequenter und stärker gebündelt eintreiben. Wer falsche Angaben macht oder notwendige Auskünfte verweigert, soll schärfer sanktioniert werden können. Diskutiert wird dabei sogar ein vorübergehendes Fahrverbot.
Gleichzeitig soll der Anspruch für 16- und 17-Jährige entfallen, um Länder und Kommunen finanziell zu entlasten.
Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 zeichnet sich der Sparkurs bereits ab. Nach Angaben des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter soll der Bundesansatz für den Unterhaltsvorschuss von 1,4 auf 0,9 Milliarden Euro sinken.
„Keinen Skandal“: Prien weist Kritik zurück
Besonders viel Empörung löste ein Interview der Ministerin mit NDR Info aus. Darin beklagte Prien, es könne nicht sein, dass sich 80 bis 85 Prozent der betroffenen Väter „einen schlanken Fuß machen“. Diese müssten stärker in die Verantwortung genommen werden.
Mit Blick auf die gestiegenen Kosten und die geplanten Maßnahmen sagte sie anschließend:
„Deswegen kann ich den Skandal tatsächlich nicht erkennen.“
Vollständig aus dem Zusammenhang gerissen ist die Aussage damit nicht. Prien bezeichnete die Entscheidung an anderer Stelle selbst als „schmerzhaft“ und betonte, dass zahlungsunwillige Elternteile stärker verfolgt werden müssten.
Dennoch wirkt ihre Formulierung auf viele Alleinerziehende wenig empathisch. Denn unabhängig davon, warum ein Elternteil nicht zahlt, trifft der Wegfall des Vorschusses zunächst nicht diesen Elternteil. Das Geld fehlt beim Kind und in dem Haushalt, der dessen Alltag ohnehin weitgehend allein finanziert und organisiert.
Nicht alle Unterhaltspflichtigen verweigern absichtlich die Zahlung
Auch Priens Aussage über die 80 bis 85 Prozent der Väter ist erklärungsbedürftig. Die niedrige Rückholquote bedeutet nicht automatisch, dass sich alle Betroffenen bewusst vor ihrer Verantwortung drücken.
Die Bundesregierung selbst erklärte bereits in einer Antwort an den Bundestag, dass in vielen Fällen aufgrund der wirtschaftlichen Situation des anderen Elternteils kein oder kein vollständiger Rückgriff möglich sei. Manche Unterhaltspflichtige sind arbeitslos, verdienen zu wenig, sind verschuldet oder befinden sich in einer Privatinsolvenz. Andere verweigern tatsächlich die Zahlung oder verschleiern ihre finanzielle Situation.
Diese sehr unterschiedlichen Fälle mit der Formulierung vom „schlanken Fuß“ zusammenzufassen, wird der Realität nicht gerecht.
Dass der Staat konsequenter gegen diejenigen vorgehen sollte, die zahlen könnten, es aber nicht tun, ist kaum umstritten. Daraus folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass gleichzeitig die Absicherung der Kinder gekürzt werden muss.
„Die Leidtragenden sind die Kinder“
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter reagierte nach eigenen Worten „entsetzt“ auf die Ankündigung. Ausgerechnet bei Kindern mit einem besonders hohen Armutsrisiko zu sparen, sei vollkommen inakzeptabel.
Verbandsvorsitzende Daniela Jaspers weist noch auf einen weiteren Widerspruch hin: Solange der Staat Unterhaltsvorschuss zahlt, kann er das Geld anschließend selbst vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern. Fällt der Vorschuss weg, müssen die betroffenen Familien ihre Ansprüche wieder stärker selbst durchsetzen.
Für einen alleinerziehenden Elternteil kann das neue Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner, Anwaltskosten und langwierige Verfahren bedeuten. In problematischen oder von Gewalt geprägten Trennungen, kann bereits der erneute Kontakt eine enorme Belastung sein.
Kürzung könnte auch Frauen nach Gewaltbeziehungen treffen
Frauenhauskoordinierung e.V. warnt deshalb besonders vor den Folgen für Frauen und Kinder, die vor häuslicher Gewalt Schutz suchen.
Nach der aktuellen Frauenhausstatistik steigt der Anteil der Frauen, die Unterhaltsvorschuss beziehen, während eines Frauenhausaufenthalts fast auf das Vierfache. Viele Betroffene können zunächst nicht arbeiten und erleben zusätzlich finanziellen Druck durch den früheren Partner.
Gerade für sie kann der Unterhaltsvorschuss ein wichtiger Teil der finanziellen Absicherung bei einem Neustart sein. Eine Kürzung würde daher nicht nur irgendeinen Posten im Familienetat treffen, sondern im schlimmsten Fall die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung erschweren.
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk befürchtet Folgen für die Zukunft betroffener Jugendlicher. Fehlen ab dem 16. Geburtstag monatlich mehrere Hundert Euro, könnten sie sich gezwungen sehen, stärker durch Nebenjobs zum Familieneinkommen beizutragen – möglicherweise auf Kosten ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung.
Versprochene Verbesserung soll ebenfalls ausfallen
Zusätzliche Kritik gibt es, weil CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag eigentlich eine Verbesserung versprochen hatten. Das Kindergeld sollte künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
Derzeit wird das vollständige Kindergeld abgezogen. Deshalb liegt der Unterhaltsvorschuss unter dem regulären Mindestunterhalt, den ein zahlender Elternteil leisten müsste.
Prien erklärte inzwischen, die geplante Verbesserung sei aktuell nicht finanzierbar. Damit droht Alleinerziehenden eine doppelte Enttäuschung: Eine zugesagte Entlastung bleibt aus, während zugleich für ältere Jugendliche eine bestehende Leistung gestrichen werden soll.
Unsere Einordnung: Der Druck landet an der falschen Stelle
Es ist richtig, Unterhaltspflichtige konsequenter zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie zahlen könnten, es aber nicht tun. Ein besserer Datenaustausch, ausreichend Personal in den zuständigen Stellen und eine wirksame Durchsetzung bestehender Ansprüche sind längst überfällig.
Die geplante Altersgrenze löst dieses Problem allerdings nicht. Sie verschiebt das finanzielle Risiko zurück zu den Kindern und den betreuenden Elternteilen. Der säumige Elternteil zahlt dadurch nicht plötzlich – aber in der Haushaltskasse der Alleinerziehenden fehlen möglicherweise 394 Euro im Monat.
Vor diesem Hintergrund keinen Skandal erkennen zu können, mag als politische Verteidigung eines Sparplans gemeint gewesen sein. Mit der Lebenswirklichkeit der betroffenen Familien hat diese Aussage trotzdem erschreckend wenig zu tun.
Stand des Beitrags: 15. Juli 2026. Da bislang noch kein Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, können sich Einzelheiten des Vorhabens im weiteren Verfahren ändern.
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