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Haushaltsloch: Muss jetzt das Elterngeld bluten?

Haushaltsloch: Muss jetzt das Elterngeld bluten?

Was jungen Familien drohen könnte – und warum die Debatte für werdende Eltern so brisant ist

Für viele werdende Eltern ist das Elterngeld keine abstrakte Zahl im Bundeshaushalt. Es ist der Betrag, mit dem die ersten Monate nach der Geburt überhaupt planbar werden: Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Babyausstattung, vielleicht ein wegfallendes Gehalt – all das läuft weiter, während das Familienleben gerade komplett neu sortiert wird.

Genau deshalb ist die aktuelle Debatte so empfindlich. Nach Informationen des SPIEGEL muss Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ein Haushaltsloch von rund 20 Milliarden Euro schließen. Auch das Familienministerium soll sparen. Besonders brisant: Klingbeil hat demnach ausdrücklich das Elterngeld im Blick. Rund 540 Millionen Euro soll Familienministerin Karin Prien im kommenden Jahr weniger ausgeben – und der Sparbeitrag soll offenbar vor allem beim Elterngeld gesucht werden.

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Das klingt zunächst nach Haushaltspolitik. Für Familien kann es aber sehr konkret werden: weniger finanzielle Sicherheit im Babyjahr, weniger Spielraum bei der Elternzeit – und noch mehr Druck auf Paare, die ohnehin schon genau rechnen müssen.

Was ist bisher sicher – und was noch nicht?

Sicher ist: Die Bundesregierung hat Ende April die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Das Bundesfinanzministerium spricht selbst von einem „strikten Konsolidierungskurs“ und einem Maßnahmenpaket aus Einsparungen und Reformen.

Noch nicht sicher ist dagegen, wie genau beim Elterngeld gespart werden soll. Ein fertiger Gesetzestext liegt nicht vor. Der SPIEGEL beschreibt aber zwei zentrale Optionen, die nun offenbar im Raum stehen:

  1. Die Einkommensgrenze könnte weiter abgesenkt werden.
  2. Das Basiselterngeld könnte kürzer oder anders verteilt werden.

Beides hätte unterschiedliche Folgen – aber beides würde die Planung junger Familien verändern.

Option 1: Weniger Familien bekommen Elterngeld

Bereits in der vergangenen Legislatur wurde beim Elterngeld gekürzt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wer darüber liegt, bekommt kein Elterngeld mehr. Vorher lag die Grenze deutlich höher: Für Geburten bis Ende März 2024 waren es bei Paaren 300.000 Euro, später 200.000 Euro und seit April 2025 nun 175.000 Euro.

Wichtig ist dabei: Gemeint ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das ist in der Regel niedriger, als das Bruttoeinkommen, weil bestimmte Ausgaben und Freibeträge abgezogen werden. Trotzdem kann eine weitere Absenkung der Grenze mehr Familien treffen, als viele zunächst denken – gerade in Regionen mit hohen Wohnkosten oder bei Paaren, bei denen beide voll berufstätig sind.

Politisch wäre diese Variante wahrscheinlich am leichtesten zu verkaufen, weil sie zunächst Familien mit höheren Einkommen betrifft. Aber sie verändert den Charakter des Elterngeldes weiter: Aus einer Lohnersatzleistung für breite Teile der arbeitenden Mitte, würde Schritt für Schritt eine stärker begrenzte Leistung.

Option 2: Das Basiselterngeld wird anders verteilt

Die zweite Möglichkeit ist für viele Familien noch heikler. Diskutiert wird offenbar die Verteilung der Elterngeldmonate stärker an Bedingungen zu knüpfen. Aktuell können Eltern insgesamt bis zu 14 Monate Basiselterngeld bekommen, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat. Das Basiselterngeld liegt normalerweise bei 65 Prozent des wegfallenden Netto-Einkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.

Bisher reichen zwei sogenannte Partnermonate aus, damit Familien auf die vollen 14 Monate kommen. Denkbar wäre nun, die Monate stärker aufzuteilen – etwa so, dass beide Eltern jeweils deutlich mehr Monate übernehmen müssten, um die volle Leistung zu erhalten.

Auf dem Papier klingt das erst einmal nach mehr Gleichberechtigung. In der Praxis könnte es aber auch ein Sparmodell sein. Denn viele Väter nehmen bis heute deutlich kürzer Elternzeit als Mütter. Die Bertelsmann Stiftung verweist darauf, dass Frauen im Schnitt 11,6 Monate Elterngeld beziehen, Männer dagegen nur 2,8 Monate.

Wenn Familien künftig nur noch dann den vollen Anspruch bekommen, wenn beide Eltern lange Elternzeit nehmen, könnte das manche Väter tatsächlich stärker in Verantwortung bringen. Es könnte aber auch passieren, dass Familien den Anspruch einfach nicht ausschöpfen – weil ein Elternteil es sich beruflich oder finanziell nicht leisten kann, länger auszusteigen. Dann wäre die Maßnahme formal partnerschaftlich, praktisch aber eine Kürzung.

Warum das für Familien so viel bedeutet

Das Elterngeld wurde nicht eingeführt, um Eltern einen Bonus zu schenken. Es soll Einkommen ersetzen, wenn Mutter oder Vater nach der Geburt beruflich pausieren oder weniger arbeiten. Das Familienportal des Bundes beschreibt das Elterngeld ausdrücklich als Ausgleich für Einkommen, das nach der Geburt wegfällt, und als Unterstützung für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf.

Genau deshalb trifft die Debatte einen wunden Punkt. Elternzeit ist keine Wellnessphase. Sie ist eine Zeit, in der Familien viel leisten und gleichzeitig finanziell besonders verletzlich sind.

Wenn beim Elterngeld gekürzt wird, stellen sich sehr konkrete Fragen:

  • Kann ein Elternteil wirklich ein Jahr zu Hause bleiben?
  • Kann der zweite Elternteil Elternzeit nehmen?
  • Was passiert, wenn die Kita später startet als geplant?
  • Reicht das Geld, wenn Miete, Energie und Lebensmittel weiter steigen?
  • Müssen Mütter früher zurück in den Job, obwohl Betreuung fehlt?
  • Verzichten Väter wieder auf Elternzeit, weil es finanziell nicht aufgeht?

Gerade der letzte Punkt ist bitter. Denn offiziell soll das Elterngeld mehr Partnerschaftlichkeit fördern. Wenn Änderungen aber am Ende vor allem Geld sparen, weil Familien bestimmte Modelle gar nicht nutzen können, wäre das Gegenteil erreicht.

Das Elterngeld hat längst an Wert verloren

Ein weiterer Punkt geht in der Debatte oft unter: Das Elterngeld wurde seit seiner Einführung 2007 beim Mindest- und Höchstbetrag nicht grundsätzlich an die Preisentwicklung angepasst. Der Mindestbetrag liegt weiterhin bei 300 Euro, der Höchstbetrag beim Basiselterngeld weiterhin bei 1.800 Euro.

Das bedeutet: Selbst ohne neue Kürzung ist das Elterngeld real weniger wert, als früher. Familien bekommen nominal denselben Maximalbetrag, müssen davon aber deutlich höhere Lebenshaltungskosten tragen.

Ausgerechnet jetzt über weitere Einschnitte nachzudenken, sendet deshalb ein schwieriges Signal. Junge Familien sollen planbar Kinder bekommen, Mütter schneller wieder in Arbeit kommen, Väter mehr Sorgearbeit übernehmen – aber die finanzielle Brücke dafür wird gefühlt immer wackeliger.

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Wen würde eine Reform besonders treffen?

Je nach Modell wären unterschiedliche Familien betroffen.

Eine weitere Absenkung der Einkommensgrenze würde vor allem Paare mit höherem zu versteuerndem Einkommen treffen. Das klingt zunächst nach einer kleinen Gruppe. Trotzdem kann es auch Familien betreffen, die sich selbst nicht als reich empfinden, sondern schlicht zwei volle Einkommen haben, hohe Wohnkosten tragen oder in teuren Ballungsräumen leben.

Eine Kürzung oder strengere Aufteilung der Bezugsmonate wäre breiter spürbar. Sie könnte besonders Familien treffen, bei denen ein Elternteil deutlich mehr verdient, selbstständig ist, befristet beschäftigt ist oder in einem Beruf arbeitet, in dem längere Auszeiten schwer umzusetzen sind.

Auch Alleinerziehende, Familien mit Frühchen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung müssten bei jeder Reform besonders betrachtet werden. Bei den letzten Änderungen wurden für manche dieser Gruppen Ausnahmen beim parallelen Bezug von Basiselterngeld vorgesehen. Ob und wie solche Schutzregeln bei einer neuen Reform erhalten bleiben, wäre eine der wichtigsten Fragen.

Weniger Beziehende – aber nicht automatisch weniger Bedarf

Die Zahl der Elterngeldbeziehenden geht zurück: Im Jahr 2025 erhielten rund 1,61 Millionen Frauen und Männer Elterngeld. Das waren 62.000 Personen beziehungsweise 3,7 Prozent weniger als 2024. Die Zahl sank damit im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 Prozent unter dem Niveau von 2021. Das Statistische Bundesamt führt diese Entwicklung auch auf den Rückgang der Geburten zurück.

Für Familienministerin Prien könnte dieser demografische Rückgang theoretisch ein Argument sein: Wenn weniger Kinder geboren werden, sinken langfristig auch die Ausgaben. Diese rechnerischen Einsparungen scheinen dem Finanzministerium trotzdem nicht auszureichen. Man erwartet einen ganz konkreten Sparbetrag.

Das ist politisch unsensibel gewählt. Denn gerade sinkende Geburtenzahlen wären eigentlich ein deutlicher Grund, Familien stärker zu stabilisieren – nicht ihnen noch mehr Unsicherheit aufzubürden.

Die schwierige Rolle von Karin Prien

Familienministerin Karin Prien steht damit zwischen zwei Fronten. Einerseits hat das Kabinett die Haushaltseckwerte beschlossen. Die Sparvorgabe gilt also auch für ihr Ministerium. Andererseits ist das Elterngeld die zentrale familienpolitische Leistung ihres Hauses. Für 2026 waren dafür rund 7,5 Milliarden Euro eingeplant.

Prien hatte eigentlich angekündigt, das Elterngeld weiterentwickeln zu wollen. Auch im Koalitionsvertrag war eher von Verbesserung, Vereinfachung und mehr Partnerschaftlichkeit die Rede – nicht von Kürzung. Wenn daraus nun vor allem ein Sparpaket wird, dürfte der politische Streit groß werden.

Was Familien jetzt tun können

Für werdende Eltern ist die wichtigste Nachricht: Noch ist nichts endgültig beschlossen. Aktuell gelten weiterhin die bestehenden Regeln. Wer Elterngeld plant, sollte sich deshalb nicht von Schlagzeilen verrückt machen lassen, aber die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Sinnvoll ist es, vorsichtig zu rechnen:

  • einmal mit den aktuellen Regeln,
  • einmal mit weniger Elterngeld,
  • einmal mit einer kürzeren Bezugsdauer,
  • und einmal mit dem Fall, dass der zweite Elternteil mehr Monate nehmen müsste, um den vollen Anspruch auszuschöpfen.

Gerade Familien, die für 2027 oder später planen, sollten genau darauf achten, ab welchem Geburtsdatum mögliche Änderungen gelten würden.

Unser Fazit

Das Elterngeld ist keine Luxusleistung. Es ist für viele Familien die finanzielle Brücke durch die ersten Monate mit Baby.

Natürlich muss ein Staat haushalten. Natürlich dürfen Leistungen überprüft werden. Aber wenn ausgerechnet junge Familien einen Sparbeitrag leisten sollen, während gleichzeitig über Fachkräftemangel, sinkende Geburtenzahlen und bessere Vereinbarkeit gesprochen wird, passt das politisch schwer zusammen.

Klingbeil will sparen, ohne dass Familien es spüren. Doch beim Elterngeld ist genau das kaum vorstellbar. Jede Kürzung, jede strengere Bedingung und jede weitere Absenkung der Einkommensgrenze, wird am Ende irgendwo im Familienalltag landen: beim Konto, bei der Elternzeit, beim Wiedereinstieg, bei der Frage, wer zu Hause bleibt – und manchmal sogar bei der Entscheidung, ob ein weiteres Kind überhaupt noch finanzierbar ist.

Wenn die Bundesregierung ans Elterngeld geht, sollte sie deshalb nicht nur fragen, wo sich 540 Millionen Euro einsparen lassen. Sie sollte fragen, was junge Familien brauchen, damit Kinder nicht als finanzielles Risiko erlebt werden.


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