Masern beginnen häufig ähnlich wie eine kräftige Erkältung: mit Fieber, Husten, Schnupfen und geröteten Augen. Der typische Hautausschlag zeigt sich erst einige Tage später. Zu diesem Zeitpunkt kann ein erkranktes Kind andere Menschen jedoch bereits angesteckt haben.
Die Infektion ist keineswegs nur eine harmlose Kinderkrankheit. Masern können unter anderem zu einer Lungen- oder Gehirnentzündung führen. Eine seltene Spätfolge kann sogar erst Jahre nach der eigentlichen Erkrankung auftreten. Deshalb ist es wichtig, mögliche Symptome richtig einzuordnen, vor einem Praxisbesuch anzurufen und den Impfschutz der Familie zu kennen.
Masern auf einen Blick
- Erreger: Masernvirus
- Übertragung: über die Luft und feinste virushaltige Tröpfchen
- Inkubationszeit: meist 10 bis 14 Tage bis zu den ersten Beschwerden
- Ansteckend: etwa 4 Tage vor bis 4 Tage nach Beginn des Hautausschlags
- Typische Symptome: Fieber, Husten, Schnupfen, gerötete Augen und später ein fleckiger Ausschlag
- Behandlung: keine gezielte Therapie gegen das Virus, nur Linderung der Beschwerden
- Mögliche Komplikationen: Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung
- Schutz: zwei Impfungen im Kindesalter
- Wichtig bei Verdacht: Kinderarztpraxis zunächst anrufen und nicht unangekündigt ins Wartezimmer gehen
Was sind Masern?
Masern sind eine hochansteckende Virusinfektion. Die Viren befallen zunächst die Schleimhäute der Atemwege und breiten sich anschließend im Körper aus.
Eine Ansteckung führt bei Menschen ohne ausreichenden Immunschutz fast immer zur Erkrankung. Masern werden zwar häufig als Kinderkrankheit bezeichnet, können aber Menschen jedes Alters treffen. Jugendliche und Erwachsene erkranken teilweise sogar besonders schwer.
Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung besteht normalerweise ein lebenslanger Schutz. Eine absichtliche Ansteckung wäre dennoch ausgesprochen gefährlich: Niemand kann vorhersehen, ob die Infektion ohne Folgen ausheilt oder schwere Komplikationen verursacht.
Wie werden Masern übertragen?
Masernviren verbreiten sich hauptsächlich über die Luft. Beim Husten, Niesen oder Sprechen gelangen sehr kleine virushaltige Tröpfchen in die Umgebung und können von anderen Menschen eingeatmet werden.
Für eine Ansteckung ist nicht immer ein enger Körperkontakt nötig. Die Viren können sich vorübergehend in der Raumluft befinden. Dadurch kann bereits der Aufenthalt in einem Zimmer problematisch sein, in dem sich kurz zuvor eine erkrankte Person aufgehalten hat.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Fast alle Menschen ohne ausreichenden Immunschutz erkranken nach einem entsprechenden Kontakt.
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Die Inkubationszeit beschreibt den Zeitraum zwischen der Ansteckung und den ersten Krankheitszeichen. Bei Masern dauert es meistens 10 bis 14 Tage, bis Fieber, Husten oder andere erste Beschwerden auftreten.
Der typische Hautausschlag zeigt sich im Durchschnitt erst nach 14 bis 17 Tagen. In Einzelfällen kann der gesamte Zeitraum zwischen Ansteckung und Erkrankung bis zu drei Wochen betragen.
Wie lange sind Masern ansteckend?
Erkrankte sind bereits ungefähr vier Tage vor Beginn des Hautausschlags ansteckend. Zu diesem Zeitpunkt wirken die Beschwerden möglicherweise noch wie ein gewöhnlicher Atemwegsinfekt.
Die Ansteckungsgefahr besteht normalerweise bis zum vierten Tag nach Beginn des Ausschlags. Am höchsten ist sie kurz vor dem Auftreten der Hautflecken. Diese frühe Ansteckungsphase ist ein Grund dafür, dass sich Masern in Familien, Kitas und Schulen unfassbar schnell ausbreiten können.
Welche ersten Symptome haben Masern?
Masern verlaufen üblicherweise in zwei Phasen. In der ersten Phase treten noch keine typischen Hautveränderungen auf.
Mögliche erste Symptome sind:
- mäßiges bis hohes Fieber
- trockener Husten
- Schnupfen
- Halsschmerzen
- Kopfschmerzen
- gerötete und tränende Augen
- Lichtempfindlichkeit
- ein deutliches Krankheitsgefühl
- Appetitlosigkeit und Müdigkeit
Die Kombination aus Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung ist für Masern charakteristisch. Sie reicht allein jedoch nicht aus, um die Erkrankung sicher zu erkennen.
Zwischenzeitlich kann das Fieber etwas sinken. Wenn sich der Hautausschlag entwickelt, steigt es häufig erneut deutlich an.
Hinweise zum Umgang mit erhöhter Temperatur findet ihr in unserem ausführlichen Ratgeber über Fieber bei Babys und Kindern.
Was sind Koplik-Flecken?
Manche Erkrankte entwickeln an der Innenseite der Wangen kleine weißliche bis blauweiße Flecken auf gerötetem Untergrund. Sie werden Koplik-Flecken genannt und können wie Kalkspritzer aussehen.
Diese Veränderungen entstehen häufig kurz vor dem typischen Hautausschlag. Sie gelten als deutlicher Hinweis auf Masern, sind für Eltern aber nicht immer gut zu erkennen. Außerdem treten sie nicht bei jedem erkrankten Kind auf.
Bitte versucht nicht, allein anhand der Mundschleimhaut eine Diagnose zu stellen. Bei einem begründeten Verdacht sollte das Kind ärztlich untersucht werden.
Wie sieht der Masern-Ausschlag aus?
Der typische Masernausschlag entwickelt sich meistens zwei bis vier Tage nach den ersten Beschwerden. Er besteht aus bräunlich-rosafarbenen bis roten, unregelmäßigen Flecken, die teilweise ineinander übergehen.
Der Ausschlag:
- beginnt häufig hinter den Ohren und im Gesicht
- breitet sich über Hals und Oberkörper aus
- erreicht anschließend Arme und Beine
- bleibt gewöhnlich vier bis sieben Tage sichtbar
- kann beim Abklingen eine feine Hautschuppung hinterlassen
Ein Hautausschlag kann allerdings viele Ursachen haben. Unter anderem verursachen auch Windpocken, Scharlach oder Ringelröteln sichtbare Hautveränderungen. Fotos aus dem Internet reichen nicht aus, um diese Erkrankungen sicher voneinander zu unterscheiden.
Was tun bei Verdacht auf Masern?
Ruft zuerst in der Kinderarztpraxis oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 an. Sagt ausdrücklich, dass ihr Masern vermutet oder euer Kind Kontakt zu einer erkrankten Person hatte.
Geht nicht unangekündigt in ein Wartezimmer. Dort könnten sich Säuglinge, Schwangere oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem befinden, für die eine Infektion besonders gefährlich sein kann. Die Praxis kann einen getrennten Termin, einen eigenen Eingang oder andere Schutzmaßnahmen organisieren.
Bis zur ärztlichen Klärung sollte euer Kind:
- zu Hause bleiben
- keinen Besuch empfangen
- keinen Kontakt zu Säuglingen, Schwangeren oder immungeschwächten Menschen haben
- keine Kita, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen
Die Diagnose wird nicht allein aufgrund des Ausschlags gestellt. In Deutschland soll ein Masernverdacht durch eine Laboruntersuchung abgesichert werden.
Wann wird medizinische Hilfe dringend benötigt?
Ein Masernverdacht sollte grundsätzlich ärztlich abgeklärt werden. Besonders schnell benötigt ihr Hilfe, wenn das Kind:
- sehr hohes oder erneut ansteigendes Fieber hat
- kaum trinkt oder deutlich weniger Urin ausscheidet
- schwer weckbar, benommen oder verwirrt wirkt
- ungewöhnlich starke Kopfschmerzen entwickelt
- einen steifen Nacken hat
- wiederholt erbricht
- einen Krampfanfall bekommt
- auffällig schnell oder angestrengt atmet
- bläuliche Lippen oder Atemnot entwickelt
- starke Schmerzen hat
- sich nach einer ersten Besserung wieder deutlich verschlechtert
Bei Atemnot, Bewusstseinsstörungen, Krampfanfällen oder einem insgesamt lebensbedrohlich wirkenden Zustand ruft ihr sofort die 112.
Warum können Masern gefährlich werden?
Masern belasten nicht nur für einige Tage den Körper. Die Infektion schwächt vorübergehend das Immunsystem und macht Betroffene anfälliger für weitere Krankheitserreger.
Zu den möglichen Komplikationen gehören:
- Mittelohrentzündung
- Durchfall
- Bronchitis
- Lungenentzündung
- Entzündung des Kehlkopfs
- Entzündung der Hornhaut des Auges
- Gehirnentzündung
Säuglinge, kleine Kinder, Erwachsene und Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Komplikationen können jedoch auch bei vorher gesunden Kindern auftreten.
Wie häufig kommt es zu einer Gehirnentzündung?
Bei ungefähr einem von 1.000 Masernfällen tritt eine akute Gehirnentzündung auf. Sie entwickelt sich meist wenige Tage nach Beginn des Hautausschlags.
Mögliche Warnzeichen sind:
- erneut hohes Fieber
- starke Kopfschmerzen
- Erbrechen
- auffällige Schläfrigkeit
- Bewusstseinsstörungen
- Krampfanfälle
- Lähmungserscheinungen
Eine masernbedingte Gehirnentzündung ist ein medizinischer Notfall. Ein Teil der Betroffenen stirbt daran; bei anderen können dauerhafte neurologische Schäden zurückbleiben.
Was ist SSPE?
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis, kurz SSPE, ist eine sehr seltene, aber besonders schwere Spätfolge der Masern. Dabei verbleiben veränderte Masernviren im Gehirn und lösen Jahre nach der ursprünglichen Infektion eine fortschreitende Entzündung aus.
Zu Beginn können sich Verhaltensänderungen, nachlassende schulische Leistungen oder Konzentrationsprobleme zeigen. Später kommen Bewegungsstörungen, Krampfanfälle und ein zunehmender Verlust geistiger und körperlicher Fähigkeiten hinzu.
SSPE ist nicht heilbar und verläuft tödlich. Das Risiko ist besonders hoch, wenn sich ein Kind in den ersten Lebensjahren mit Masern infiziert. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wird es bei Kindern, die vor ihrem fünften Geburtstag erkranken, auf etwa 30 bis 60 Fälle je 100.000 Masernerkrankungen geschätzt.
Die Spätfolge entsteht durch eine Infektion mit dem tatsächlichen Masernvirus. Die Masernimpfung verursacht keine SSPE!
Wie werden Masern behandelt?
Es gibt kein Medikament, das die Masernviren gezielt beseitigt. Die Behandlung richtet sich deshalb nach den Beschwerden und dem Allgemeinzustand.
Wichtig sind vor allem:
- körperliche Ruhe
- ausreichend Flüssigkeit
- eine ruhige, bei Lichtempfindlichkeit abgedunkelte Umgebung
- regelmäßige Kontrolle des Allgemeinzustands
- ärztlich abgestimmte Mittel gegen Schmerzen oder Fieber
Antibiotika wirken nicht gegen Masernviren. Sie werden nur eingesetzt, wenn zusätzlich eine bakterielle Infektion auftritt – beispielsweise eine bakterielle Mittelohr- oder Lungenentzündung.
Gebt Kindern niemals Acetylsalicylsäure, kurz ASS oder Aspirin, ohne ausdrückliche ärztliche Anweisung. Der Wirkstoff kann bei Kindern und Jugendlichen mit Virusinfektionen mit dem seltenen, aber gefährlichen Reye-Syndrom in Verbindung stehen.
Was gilt nach Kontakt zu einer erkrankten Person?
Wenn euer ungeimpftes oder nicht vollständig geimpftes Kind Kontakt zu einem Masernfall hatte, solltet ihr umgehend die Kinderarztpraxis oder das Gesundheitsamt kontaktieren. Wartet nicht darauf, dass Beschwerden auftreten.
Eine MMR-Impfung kann nach einem Kontakt möglichst innerhalb von drei Tagen durchgeführt werden. Sie kann den Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindern oder den Verlauf abschwächen. Ob und wie geimpft wird, hängt unter anderem vom Alter und bisherigen Impfstatus ab.
Für besonders gefährdete Menschen, die nicht aktiv geimpft werden können, kommt möglicherweise die Gabe von Immunglobulinen infrage. Dazu gehören beispielsweise:
- sehr junge Säuglinge
- empfängliche Schwangere
- Menschen mit bestimmten Immundefekten
Diese Behandlung muss möglichst schnell geprüft werden. Sie kann bis zu sechs Tage nach dem Kontakt sinnvoll sein.
Dürfen Kinder mit Masern in die Kita oder Schule?
Nein. Bereits bei einem begründeten Verdacht dürfen Kinder keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Eltern müssen die Kita oder Schule unverzüglich informieren.
Wann das Kind zurückkehren darf, entscheiden die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamt. Eine Wiederzulassung erfolgt normalerweise frühestens am fünften Tag nach Beginn des Hautausschlags – vorausgesetzt, der gesundheitliche Zustand lässt den Besuch wieder zu.
Das Gesundheitsamt ermittelt außerdem, welche Kontaktpersonen möglicherweise geschützt sind und wer vorübergehend zu Hause bleiben muss. Nicht oder nicht ausreichend geschützte Personen können von der Einrichtung ausgeschlossen werden, solange eine Weiterverbreitung zu befürchten ist.
Sind Masern meldepflichtig?
Ja. Bereits der Verdacht auf Masern, die bestätigte Erkrankung und ein masernbedingter Todesfall sind in Deutschland meldepflichtig.
Die Meldung übernimmt normalerweise die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Zusätzlich müssen Eltern die Gemeinschaftseinrichtung informieren, wenn ihr Kind erkrankt oder der Erkrankung verdächtig ist.
Die Meldepflicht ermöglicht es dem Gesundheitsamt, Kontaktpersonen schnell zu ermitteln und weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern.
Welche Masernimpfung empfiehlt die STIKO für Kinder?
Die Masernimpfung wird normalerweise als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht. Möglich ist auch ein Kombinationsimpfstoff, der zusätzlich gegen Windpocken schützt.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Kinder zwei Impfungen:
- erste Impfung: im Alter von 11 bis 14 Monaten
- zweite Impfung: im Alter von 15 bis 23 Monaten
Zwischen den beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen liegen. Die zweite Impfung ist keine klassische Auffrischung. Sie soll auch den Kindern einen zuverlässigen Schutz ermöglichen, deren Immunsystem auf die erste Dosis nicht ausreichend reagiert hat.
Fehlende Impfungen sollen bei Kindern und Jugendlichen möglichst bald nachgeholt werden. Ein Blick in den Impfpass zeigt, ob beide Dosen dokumentiert sind.
Wenn ein Kind früher in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird oder Kontakt zu Masernkranken hatte, kann die erste Impfung unter bestimmten Bedingungen früher empfohlen werden. Das sollte immer individuell mit der Kinderarztpraxis abgestimmt werden.
Wie gut schützt die Impfung?
Nach zwei Impfstoffdosen entwickeln etwa 98 bis 99 Prozent der Geimpften einen Schutz gegen Masern. Impfdurchbrüche sind damit möglich, aber selten. Die Erkrankung verläuft bei vollständig geimpften Personen häufig milder.
Da kein Impfstoff bei jedem einzelnen Menschen wirkt, ist zusätzlich ein hoher Gemeinschaftsschutz wichtig. Sind mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geschützt, können sich Masern nur schwer dauerhaft verbreiten. Davon profitieren besonders Säuglinge und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Welche Impfreaktionen können auftreten?
Die MMR-Impfung ist ein Lebendimpfstoff mit stark abgeschwächten Viren. Nach der Impfung können vorübergehende Reaktionen auftreten.
Möglich sind:
- Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle
- Müdigkeit oder Unwohlsein
- Kopfschmerzen
- leichtes bis mäßiges Fieber
- geschwollene Lymphknoten
- ein milder, masernähnlicher Ausschlag
Der Ausschlag wird umgangssprachlich als „Impfmasern“ bezeichnet. Er kann etwa ein bis vier Wochen nach der Impfung auftreten und ist nicht ansteckend.
Ganz selten können nach einer MMR-Impfung Fieberkrämpfe vorkommen. Sie hinterlassen normalerweise keine bleibenden Schäden. Schwere allergische Reaktionen sind ebenfalls sehr selten.
Übrigens wichtig zu wissen: Die Behauptung, die MMR-Impfung verursache Autismus, beruht auf einer längst widerlegten und zurückgezogenen Veröffentlichung. Große Untersuchungen haben keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und Autismus gefunden.
Wer darf nicht oder nicht sofort geimpft werden?
Eine MMR-Impfung wird während einer Schwangerschaft nicht verabreicht. Nach der Impfung sollte für einen Monat eine Schwangerschaft vermieden werden. Eine versehentliche Impfung während der Schwangerschaft ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Auch bei bestimmten schweren Störungen des Immunsystems kann ein Lebendimpfstoff ungeeignet sein. Menschen mit einer bekannten schweren Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffs benötigen ebenfalls eine individuelle ärztliche Beratung.
Ein leichter Infekt ohne hohes Fieber ist dagegen normalerweise kein Grund, eine Impfung zu verschieben. Ob im Einzelfall geimpft werden kann, entscheidet die behandelnde Praxis.
Welche Empfehlung gilt für Erwachsene?
Die STIKO empfiehlt nach 1970 geborenen Erwachsenen eine einmalige MMR-Impfung, wenn sie:
- nicht gegen Masern geimpft wurden
- nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben
- ihren Impfstatus nicht sicher kennen
Für bestimmte berufliche Gruppen gelten weitergehende Empfehlungen mit insgesamt zwei Impfungen. Das betrifft unter anderem nach 1970 geborene Menschen, die in medizinischen Einrichtungen, Kitas, Schulen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen betreuenden Bereichen arbeiten.
Vor 1970 Geborene haben mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eine Maserninfektion durchgemacht. Eine pauschale Impfempfehlung besteht für sie daher normalerweise nicht.
Was verlangt das Masernschutzgesetz?
Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Kinder müssen vor der Aufnahme in bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen einen altersgerechten Masernschutz oder eine Immunität nachweisen. Dabei gilt grundsätzlich:
- Ab dem ersten Geburtstag ist ein Nachweis über eine Masernimpfung oder Immunität erforderlich.
- Ab dem zweiten Geburtstag sind zwei Impfungen oder ein ärztlicher Nachweis der Immunität erforderlich.
- Eine medizinische Gegenanzeige kann durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.
Kann bei einem Kita-Kind der erforderliche Nachweis nicht vorgelegt werden, darf es grundsätzlich nicht aufgenommen oder weiterbetreut werden. Bei schulpflichtigen Kindern hebt ein fehlender Nachweis die Schulpflicht nicht auf. Die Schule meldet den Fall an das Gesundheitsamt, das über weitere Schritte entscheidet.
Auch nach 1970 geborene Beschäftigte in den erfassten Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen müssen den vorgeschriebenen Schutz nachweisen.
Das Gesetz bedeutet nicht, dass eine Impfung zwangsweise durchgeführt wird. Möglich sind jedoch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote und ein Bußgeld, wenn ein erforderlicher Nachweis nicht erbracht wird.
Quellen
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