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Vorsicht bei Schwangerschaft!

Röteln bei Kindern: Symptome, Ansteckung und Impfung

Röteln bei Kindern: Symptome, Ansteckung und Impfung

Röteln verlaufen bei Kindern häufig so mild, dass die Infektion kaum auffällt. Möglich sind leichtes Fieber, geschwollene Lymphknoten und ein feinfleckiger Ausschlag, der im Gesicht beginnt und sich anschließend über den Körper ausbreitet. Bis zur Hälfte aller Infektionen verursacht sogar überhaupt keine erkennbaren Beschwerden.

Harmlos sind Röteln trotzdem nicht. Infiziert sich eine ungeschützte Schwangere, können die Viren auf das ungeborene Kind übergehen und schwere Schäden verursachen. Deshalb muss bereits ein Verdacht ärztlich abgeklärt werden. Eine Impfung schützt vor der Erkrankung und trägt dazu bei, Schwangere und ihre ungeborenen Kinder vor einer Ansteckung zu bewahren.

Röteln auf einen Blick

  • Erreger: Rötelnvirus
  • Übertragung: hauptsächlich über Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen
  • Inkubationszeit: etwa zwei bis drei Wochen
  • Ansteckend: ungefähr eine Woche vor bis eine Woche nach Beginn des Ausschlags
  • Typische Symptome: geschwollene Lymphknoten, leichtes Fieber und feinfleckiger Ausschlag
  • Symptomlose Verläufe: bei bis zu etwa der Hälfte der Infizierten
  • Behandlung: keine gezielte Therapie gegen das Virus
  • Impfung: zweimal als MMR- oder MMRV-Impfung
  • Kita und Schule: bereits bei Verdacht vorübergehend nicht besuchen
  • Besonders gefährdet: ungeborene Kinder, wenn die Schwangere keinen Immunschutz besitzt

Was sind Röteln?

Röteln sind eine ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Rötelnvirus verursacht wird. Der Erreger kommt ausschließlich beim Menschen vor.

Die Erkrankung wird häufig zu den klassischen Kinderkrankheiten gezählt. Durch die Impfung tritt sie in Deutschland inzwischen nur noch selten auf. Erkranken können aber sowohl Kinder, als auch Jugendliche und Erwachsene, sofern kein ausreichender Immunschutz besteht.

Bei Kindern verläuft die Infektion meistens mild. Mit zunehmendem Alter können zusätzliche Beschwerden und Komplikationen häufiger werden. Die größte Gefahr besteht jedoch während einer Schwangerschaft, weil die Viren das ungeborene Kind schwer schädigen können.

Sind Röteln und Ringelröteln dasselbe?

Nein. Trotz der ähnlichen Namen handelt es sich um zwei unterschiedliche Erkrankungen.

Röteln werden durch das Rötelnvirus verursacht. Der Ausschlag beginnt häufig im Gesicht und breitet sich anschließend über den Körper aus. Gegen Röteln steht eine Impfung zur Verfügung.

Ringelröteln entstehen dagegen durch das Parvovirus B19. Typisch sind kräftig gerötete Wangen und später ein netz- oder ringförmiger Ausschlag an Armen und Beinen. Eine Impfung gegen Ringelröteln gibt es nicht.

Beide Infektionen können in einer Schwangerschaft problematisch sein, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Ausführliche Informationen findet ihr in unserem Beitrag über Ringelröteln bei Kindern und in der Schwangerschaft.

Wie werden Röteln übertragen?

Rötelnviren verbreiten sich hauptsächlich durch Tröpfchen. Beim Sprechen, Husten oder Niesen gelangen virushaltige Tröpfchen in die Umgebung und können von anderen Menschen eingeatmet werden.

Eine Ansteckung wird durch engen Kontakt begünstigt, beispielsweise:

  • innerhalb der Familie
  • beim gemeinsamen Spielen
  • in der Kita oder Schule
  • beim Küssen
  • durch engen Kontakt von Angesicht zu Angesicht

Eine infizierte Schwangere kann die Viren außerdem über die Plazenta auf ihr ungeborenes Kind übertragen.

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Zwischen der Ansteckung und den ersten erkennbaren Beschwerden liegen normalerweise zwei bis drei Wochen.

Das macht die Suche nach der Infektionsquelle schwierig. Wenn der Ausschlag erscheint, liegt der ansteckende Kontakt möglicherweise bereits mehrere Wochen zurück.

Wie lange sind Röteln ansteckend?

Erkrankte sind ungefähr eine Woche vor bis eine Woche nach Beginn des Hautausschlags ansteckend. Die Viren können also bereits weitergegeben werden, bevor überhaupt erkennbar ist, dass das Kind erkrankt ist.

Besonders problematisch sind symptomlose Verläufe. Ein Kind kann die Viren übertragen, obwohl es gesund wirkt und keinen Ausschlag entwickelt.

Babys, die sich bereits vor der Geburt mit Röteln infiziert haben, können die Viren über die Atemwege und den Urin noch bis zu einem Jahr lang ausscheiden.

Welche ersten Symptome können auftreten?

Viele Kinder haben nur leichte oder gar keine Beschwerden. Wenn sich Krankheitszeichen entwickeln, beginnen sie häufig ähnlich wie bei einem milden Erkältungsinfekt. Möglich sind:

  • geschwollene Lymphknoten im Nacken
  • druckempfindliche Lymphknoten hinter den Ohren
  • leichtes Fieber
  • Schnupfen
  • Husten
  • Kopfschmerzen
  • Müdigkeit und Abgeschlagenheit
  • gerötete oder entzündete Augen
  • Appetitlosigkeit

Das Fieber bleibt meistens unter 39 Grad Celsius. Ausführliche Informationen zur richtigen Messung und zu ärztlichen Warnzeichen findet ihr in unserem Ratgeber über Fieber bei Babys und Kindern.

Wie sieht der Ausschlag bei Röteln aus?

Der typische Rötelnausschlag besteht aus vielen kleinen, hellroten bis rosafarbenen Flecken. Sie können dicht nebeneinanderliegen, verschmelzen aber normalerweise weniger stark als die Hautflecken bei Masern.

Der Ausschlag:

  • beginnt meistens im Gesicht oder hinter den Ohren
  • breitet sich über Hals und Rumpf aus
  • kann anschließend Arme und Beine erreichen
  • juckt häufig nicht oder nur wenig
  • verblasst nach etwa ein bis drei Tagen
  • hinterlässt normalerweise keine Narben oder Hautschuppung

Nicht jedes Kind entwickelt einen sichtbaren Ausschlag. Umgekehrt bedeutet ein feinfleckiger Ausschlag nicht automatisch, dass Röteln dahinterstecken.

Röteln oder eine andere Kinderkrankheit?

Mehrere Erkrankungen können bei Kindern Fieber und rote Flecken verursachen. Das Aussehen allein reicht für eine sichere Diagnose nicht aus. Der zeitliche Verlauf und weitere Beschwerden liefern zusätzliche Hinweise.

Bei Masern fühlen sich Kinder häufig deutlich kränker. Typisch sind stärkeres Fieber, Husten, Schnupfen und gerötete Augen. Der Ausschlag beginnt meist hinter den Ohren und kann großflächig zusammenfließen.

Beim Drei-Tage-Fieber tritt zunächst plötzliches hohes Fieber auf. Erst wenn die Temperatur wieder sinkt, zeigt sich der Ausschlag meist am Rumpf.

Scharlach verursacht häufig starke Halsschmerzen, eine Himbeerzunge und einen sehr feinen Ausschlag, bei dem sich die Haut beinahe wie Sandpapier anfühlen kann.

Bei Windpocken entwickeln sich stark juckende, flüssigkeitsgefüllte Bläschen. Flecken, Bläschen und Krusten können gleichzeitig sichtbar sein.

Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit verursacht vor allem schmerzhafte Stellen im Mund sowie Flecken oder Bläschen an Händen und Füßen.

Diese Unterschiede helfen bei einer ersten Orientierung. Fotos aus dem Internet können eine medizinische Diagnose allerdings nicht ersetzen.

Wie werden Röteln festgestellt?

Röteln lassen sich nicht zuverlässig allein anhand des Ausschlags feststellen. Das gilt besonders, weil die Erkrankung in Deutschland selten geworden ist und viele andere Infektionen ähnlich aussehen können.

Für eine sichere Diagnose ist eine Laboruntersuchung erforderlich. Je nach Situation können dafür verwendet werden:

  • ein Abstrich aus dem Rachen
  • eine Urinprobe
  • eine Blutprobe

Mit einer PCR-Untersuchung lässt sich das Erbgut des Virus direkt nachweisen. Im Blut können außerdem Antikörper bestimmt werden.

Ruft vor einem Praxisbesuch an und nennt ausdrücklich den Verdacht auf Röteln. Die Praxis kann den Termin so organisieren, dass keine Schwangeren oder ungeschützten Personen im Wartezimmer gefährdet werden.

Wie werden Röteln behandelt?

Es gibt kein Medikament, das die Rötelnviren gezielt beseitigt. Bei einem milden Verlauf benötigt das Kind meistens nur Ruhe, Flüssigkeit und Zuwendung.

Hilfreich sind:

  • ausreichend Schlaf und körperliche Ruhe
  • regelmäßiges Anbieten von Getränken
  • leichte Mahlzeiten nach Appetit
  • angenehm temperierte Kleidung
  • eine ruhige Umgebung
  • bei Bedarf ärztlich abgestimmte Mittel gegen Schmerzen oder Fieber

Antibiotika wirken nicht gegen Rötelnviren. Sie kommen nur infrage, wenn zusätzlich eine bakterielle Infektion festgestellt wird.

Gebt Kindern keine Acetylsalicylsäure, bekannt als ASS oder Aspirin, ohne ausdrückliche ärztliche Anweisung. Bei Virusinfektionen kann der Wirkstoff bei Kindern und Jugendlichen mit dem seltenen, aber gefährlichen Reye-Syndrom in Verbindung stehen.

Welche Komplikationen können auftreten?

Bei Kindern heilen Röteln normalerweise ohne Folgen aus. Komplikationen sind selten und treten bei Jugendlichen und Erwachsenen häufiger auf.

Möglich sind unter anderem:

  • Gelenkschmerzen
  • Gelenkentzündungen
  • Bronchitis
  • Mittelohrentzündung
  • eine vorübergehend verringerte Zahl an Blutplättchen
  • punktförmige Hautblutungen
  • eine Gehirnentzündung
  • eine Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung

Starke Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen oder auffällige Hautblutungen müssen sofort medizinisch abgeklärt werden.

Warum sind Röteln in der Schwangerschaft gefährlich?

Infiziert sich eine Schwangere ohne ausreichenden Immunschutz, können die Viren über die Plazenta zum ungeborenen Kind gelangen. Die mögliche Erkrankung des Kindes wird als konnatales Rötelnsyndrom oder Rötelnembryofetopathie bezeichnet.

Besonders hoch ist das Risiko während der ersten Schwangerschaftswochen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit kommt es bei einer Infektion in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei bis zu 90 Prozent der ungeborenen Kinder zu Schädigungen. (infektionsschutz.de )

Mögliche Folgen sind:

  • Fehlgeburt
  • Frühgeburt
  • angeborene Herzfehler
  • Schädigungen der Augen
  • Linsentrübung
  • Innenohrschwerhörigkeit oder Taubheit
  • ein ungewöhnlich kleiner Kopfumfang
  • Entwicklungs- und Lernbeeinträchtigungen
  • Entzündungen von Gehirn, Leber oder Herzmuskel

Herzfehler, Linsentrübung und Innenohrtaubheit werden gemeinsam auch als Gregg-Trias bezeichnet. Das Risiko nimmt im Verlauf der Schwangerschaft deutlich ab. Trotzdem muss jeder begründete Verdacht fachärztlich beurteilt werden.

Was sollten Schwangere nach einem möglichen Kontakt tun?

Hattet ihr während einer Schwangerschaft Kontakt zu einer Person mit bestätigten oder vermuteten Röteln, solltet ihr euch umgehend telefonisch an die gynäkologische Praxis wenden. Wartet nicht darauf, ob Beschwerden oder ein Ausschlag auftreten. Die Praxis prüft:

  • ob ein ausreichender Impfschutz dokumentiert ist
  • ob frühere Befunde einen Immunschutz belegen
  • wann und wie eng der Kontakt war
  • welche Laboruntersuchungen erforderlich sind
  • welche weiteren Kontrollen sinnvoll sind

Eine MMR-Impfung darf während einer Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Auch eine nachträgliche Gabe von Antikörpern kann eine Infektion des ungeborenen Kindes nicht sicher verhindern und wird deshalb nicht grundsätzlich empfohlen.

Eine versehentliche MMR-Impfung in einer noch unbekannten Schwangerschaft ist nach den aktuellen Empfehlungen allerdings kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Der Befund sollte ärztlich besprochen und dokumentiert werden.

Dürfen Kinder mit Röteln in die Kita oder Schule?

Nein. Bereits bei einem begründeten Verdacht darf das Kind vorübergehend keine Kita, Kindertagespflege oder Schule besuchen. Die Einrichtung muss umgehend informiert werden.

Erkrankte sollen mindestens bis zum siebten Tag nach Beginn des Ausschlags zu Hause bleiben. Wann das Kind tatsächlich zurückkehren darf, entscheidet die behandelnde Praxis oder das Gesundheitsamt.

Das Besuchsverbot kann auch für Menschen gelten, die mit der erkrankten Person zusammenleben und keinen ausreichenden Immunschutz besitzen. Nach den Informationen des Bundesgesundheitsportals können ungeschützte Haushaltskontakte bis zu drei Wochen von einer Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. (gesund.bund.de)

Geschützte Kontaktpersonen können die Einrichtung normalerweise weiter besuchen. Die konkrete Entscheidung trifft bei einem Erkrankungsfall das Gesundheitsamt.

Sind Röteln meldepflichtig?

Ja. Der Verdacht auf Röteln, die Erkrankung und ein rötelnbedingter Todesfall sind in Deutschland meldepflichtig. Auch der Nachweis des Rötelnvirus und angeborene Röteln müssen gemeldet werden.

Die Meldung an das Gesundheitsamt übernimmt normalerweise die behandelnde Praxis beziehungsweise das Labor. Eltern müssen zusätzlich die Kita, Kindertagespflege oder Schule über den Verdacht oder die Erkrankung informieren.

Die Meldepflicht ist wichtig, weil das Gesundheitsamt Kontaktpersonen ermitteln und insbesondere ungeschützte Schwangere warnen kann.

Was gilt nach Kontakt zu einem Rötelnfall?

Wenn euer Kind Kontakt zu einer erkrankten Person hatte, solltet ihr seinen Impfpass prüfen lassen. Das gilt besonders, wenn eine oder beide MMR-Impfungen fehlen.

Nicht schwangere Kontaktpersonen ohne ausreichenden Impfschutz sollen fehlende Impfungen möglichst schnell nachholen. Eine nachträgliche Impfung kann den Ausbruch der Erkrankung bei der einzelnen Person nicht zuverlässig verhindern. Sie kann jedoch den Impfschutz für weitere Kontakte verbessern und dabei helfen, eine größere Ausbreitung einzudämmen.

In einem Haushalt mit Schwangeren sollte die gynäkologische Praxis umgehend informiert werden, wenn deren Immunschutz nicht sicher geklärt ist.

Welche Rötelnimpfung empfiehlt die STIKO für Kinder?

Die Rötelnimpfung wird normalerweise nicht einzeln verabreicht. Kinder erhalten einen Kombinationsimpfstoff gegen:

Diese Impfung wird als MMR-Impfung bezeichnet. Alternativ steht ein MMRV-Impfstoff zur Verfügung, der zusätzlich gegen Windpocken schützt.

Die STIKO empfiehlt zwei Impfungen:

  • erste MMR-Impfung: im Alter von 11 Monaten
  • zweite MMR-Impfung: im Alter von 15 Monaten

Zwischen beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen liegen. Wird ein Kind bereits vor dem Alter von elf Monaten in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen, kann die erste Impfung ab einem Alter von neun Monaten erfolgen.

Versäumte Impfungen sollen bei Kindern und Jugendlichen möglichst bald nachgeholt werden. Dafür werden zwei MMR-Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen benötigt.

Warum werden auch Jungen gegen Röteln geimpft?

Früher wurde der Schutz vor Röteln teilweise vor allem als Thema für Mädchen und Frauen betrachtet. Das greift jedoch zu kurz.

Auch Jungen können erkranken und die Viren weitergeben. Eine hohe Impfquote bei allen Kindern unterbricht Infektionsketten und schützt dadurch Menschen, die nicht geimpft werden können – insbesondere Schwangere und ungeborene Kinder.

Zudem schützt die Impfung Jungen selbstverständlich vor einer eigenen Erkrankung und möglichen Komplikationen.

Muss die Rötelnimpfung aufgefrischt werden?

Nach zwei dokumentierten MMR-Impfungen ist normalerweise keine spätere Auffrischung gegen Röteln erforderlich.

Ist der Impfstatus unklar oder fehlen Einträge, sollte die Kinderarzt- oder Hausarztpraxis den Impfpass prüfen. Eine zusätzliche MMR-Impfung ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn gegen einen Bestandteil des Impfstoffs bereits ein Schutz besteht.

Welche Impfreaktionen können auftreten?

Die MMR-Impfung ist ein Lebendimpfstoff mit stark abgeschwächten Viren. Nach der Impfung kann das Immunsystem vorübergehend reagieren. Möglich sind:

  • Schmerzen oder Rötung an der Einstichstelle
  • Müdigkeit und Unwohlsein
  • leichtes Fieber
  • geschwollene Lymphknoten
  • ein milder, vorübergehender Ausschlag

Diese Reaktionen klingen normalerweise von allein wieder ab. Der gelegentlich auftretende masernähnliche Ausschlag wird umgangssprachlich als „Impfmasern“ bezeichnet und ist nicht ansteckend.

Schwere Impfreaktionen sind selten. Bei Atemnot, einer starken allergischen Reaktion, Bewusstseinsstörungen oder einem Krampfanfall benötigt das Kind sofort medizinische Hilfe.

Können Röteln trotz Impfung auftreten?

Eine Erkrankung trotz vollständiger Impfung ist möglich, aber selten. Keine Impfung schützt jeden einzelnen Menschen zu 100 Prozent.

Bei einem begründeten Rötelnverdacht muss die Erkrankung deshalb auch bei geimpften Personen labordiagnostisch abgeklärt werden. Der Impfstatus allein reicht nicht aus, um Röteln sicher auszuschließen.

Wann sollte das Kind ärztlich untersucht werden?

Ruft die Kinderarztpraxis oder außerhalb der Sprechzeiten die 116117 an, wenn:

  • ihr Röteln vermutet
  • das Kind Kontakt zu einer erkrankten Person hatte
  • ein unklarer Hautausschlag auftritt
  • Fieber und geschwollene Lymphknoten hinzukommen
  • das Kind starke Schmerzen hat
  • es kaum trinkt
  • sich der Allgemeinzustand verschlechtert
  • eine Schwangere im Haushalt lebt
  • der Impfstatus unbekannt oder unvollständig ist

Geht bei einem Rötelnverdacht nicht unangekündigt in ein Wartezimmer. Sagt am Telefon ausdrücklich, worum es geht.

Ruft sofort die 112, wenn das Kind:

  • schwer weckbar oder bewusstlos ist
  • einen Krampfanfall hat
  • Atemnot entwickelt
  • einen steifen Nacken und starke Kopfschmerzen zeigt
  • plötzlich verwirrt wirkt
  • deutliche Kreislaufprobleme bekommt
  • rote oder violette Flecken entwickelt, die sich nicht wegdrücken lassen
  • innerhalb kurzer Zeit immer schwerer krank wirkt

Solche Beschwerden sind für gewöhnliche Röteln nicht typisch und können auf eine andere ernsthafte Erkrankung hinweisen.

Kann man Röteln mehrmals bekommen?

Nach einer sicher durchgemachten Rötelninfektion besteht normalerweise ein lebenslanger Schutz. Auch zwei vollständige MMR-Impfungen sorgen in der Regel für einen dauerhaften Immunschutz.

Da Hautausschläge viele unterschiedliche Ursachen haben können, beweist eine frühere Erkrankung ohne Laborbestätigung jedoch nicht sicher, dass es damals tatsächlich Röteln waren.


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