In Deutschland gibt es zwei Arten des Sorgerechts – das gemeinsame und das alleinige Sorgerecht. Verheiratete Paare erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren muss dieses erst erwirkt werden:

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet gemeinsame Rechte und Pflichten für das Kind

Das gemeinsame Sorgerecht oder auch elterliche Sorge genannt, beschreibt die Rechte und Pflichten von Eltern, ihr Kind bei seiner Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu begleiten und zu unterstützen. Unterteilt wird das Sorgerecht in drei Bereiche:

  • Personensorge: Zu diesem Bereich gehört alles, was zum persönlichen Wohl des Kindes beiträgt. Die Pflege, Erziehung, Aufsicht, Bildung, Kleidung, Gesundheitsvorsorge und die Entscheidung über seinen Namen.
  • Vermögenssorge: Dies umfasst das Verwalten des Vermögens des Kindes. Zum Beispiel das Anlegen eines Sparbuchs und dem Verwalten von Geldgeschenken.
  • Rechtliche Vertretung: Anträge bei Behörden zu stellen oder Verträge abzuschließen gehört ebenfalls zum Sorgerecht.

Das Sorgerecht bei verheirateten Eltern

Eltern die zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes verheiratet sind, erhalten automatisch das gemeinsame Recht der Sorge. Dazu muss weder ein Antrag noch eine Erklärung abgegeben werden. Sind die Eltern bei der Geburt zwar verheiratet, leben aber getrennt, erhalten sie trotzdem die gemeinsame elterliche Sorge.

Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Sind Mutter und Vater nicht verheiratet, erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Es besteht trotzdem die Möglichkeit, dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen. Dazu braucht es eine Erklärung beim zuständigen Jugendamt. Im Mai 2013 gab es eine Gesetzesänderung, die es den unverheirateten Vätern nun erleichtert, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Bis dato musste die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen und konnte es verweigern. Oft gab es für Väter dann nur den Weg über das Gericht, um sich die gemeinsame elterliche Sorge zu erkämpfen.

Seit 2013 ist das nun anders. Väter können beim Jugendamt einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Die Mütter haben dann sechs Wochen Zeit, dem Antrag zu widersprechen und ihre Gründe darzustellen.

Doch nur wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schaden würde, wird dem Vater das Sorgerecht verweigert. Ist dies nicht der Fall, wird dem Vater, auch ohne Zustimmung der Mutter, das gemeinsame Sorgerecht erteilt.

Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung

Auch bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern, bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen. Sie müssen bzw sollten weiterhin alle wichtigen Entscheidungen, die ihr Kind betreffen, gemeinsam fällen. Dies ist bei Gesundheitsangelegenheiten, der Entscheidung über den Kindergarten oder die Schule, und allen Angelegenheiten, die die Entwicklung und Zukunft des Kindes betrifft, der Fall.

Alltägliche Dinge, wie das ausüben eines Hobbies, kann dagegen der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind lebt. Haben Eltern Schwierigkeiten, nach einer Trennung, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, können sie sich beim Jugendamt beraten lassen.


LESEPAUSE: Sorgerecht für Hunde? In Spanien ist das jetzt Realität!


Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

Häufig kommt es bei Trennung der Eltern zu enormen Streitigkeiten. Führen diese dazu, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr ausgeübt werden kann, haben Elternteile die Möglichkeit bei Gericht, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dieser Pfad sollte jedoch nur als letzter Ausweg beschritten werden.

Die Aufhebung der gemeinsamem elterlichen Sorge ist dann möglich, wenn der andere Elternteil zustimmt, oder es schwerwiegende Gründe gibt, die das Kindeswohl gefährden.

Dazu gehören, Gewalt, Suchterkrankung des Elternteils, oder Vernachlässigung. Der Antrag wird vom Familiengericht im Sinne des Kindes geprüft und nur dann stattgegeben, wenn sich eine Kindeswohlgefährdung nachweisen lässt.


Dieser Beitrag gehört zur Kategorie:

Familienleben,