Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Was du als schwangere Arbeitnehmerin wissen musst

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Bild: © CozyDigital / Adobe Stock


Bist du schwanger und fragst dich, was ein Beschäftigungsverbot für dich bedeutet? Während einer Schwangerschaft kommen so viele Fragen auf – auch wenn es um die Rechte am Arbeitsplatz geht. Das Mutterschutzgesetz schützt dich und dein ungeborenes Kind. Es gilt für alle werdenden Mamas – egal ob du als Arbeitnehmerin, Studentin, Schülerin oder Auszubildende tätig bist. An diesem Punkt greift auch das Beschäftigungsverbot, wenn es notwendig wird.

Hier erfährst du alles, was du zum Beschäftigungsverbot im Rahmen des Mutterschutzes wissen musst. Dein Arbeitgeber muss dich vor allen erdenklichen Gefahren schützen, die dir oder deinem Baby schaden könnten – das ist nicht nur nett gemeint, sondern eine gesetzliche Pflicht. Auch nach der Geburt darfst du acht Wochen lang gar nicht arbeiten.

Aber was bedeutet das für dein Gehalt? Wer entscheidet überhaupt über ein Beschäftigungsverbot? Und welche verschiedenen Arten gibt es? All diese wichtigen Fragen beantworten wir dir in diesem Ratgeber – damit du entspannt durch diese besondere Zeit gehen kannst.

Inhaltsangabe

Was ist ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Ein Beschäftigungsverbot ist wie ein unsichtbarer Schutzschild um dich und dein Baby. Es befreit dich von der Pflicht zu arbeiten und sorgt dafür, dass dein Arbeitgeber dich nicht mit gefährlichen Aufgaben beschäftigen darf. Aber was heißt das konkret für deinen Alltag? Schauen wir uns das gemeinsam genauer an.

Definition laut Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Das Mutterschutzgesetz macht es ganz klar: Ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass du bestimmte Arbeiten nicht mehr machen darfst, weil sie dir oder deinem ungeborenen Kind schaden könnten. Das Gesetz definiert in § 1 Absatz 3 genau, was darunter fällt: “Ein Beschäftigungsverbot im Sinne dieses Gesetzes ist nur ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 Absatz 1 Nummer 3 und § 16.”

Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht! Das Gesetz unterscheidet vier verschiedene Arten:

  • Gesetzliches Beschäftigungsverbot (die klassischen Mutterschutzfristen): Gilt automatisch für alle werdenden Mamas – 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach (bei Frühchen oder Zwillingen sogar 12 Wochen).
  • Betriebliches Beschäftigungsverbot: Dein Chef spricht es aus, wenn dein Arbeitsplatz zu riskant ist.
  • Ärztliches Beschäftigungsverbot: Wird vom Arzt verordnet, wenn deine persönliche Situation es erfordert.
  • Vorläufiges Beschäftigungsverbot: Greift sofort, wenn dein Arbeitgeber noch keine Sicherheitsprüfung gemacht hat.

Manchmal betrifft das Verbot nur bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitszeiten – dann kannst du teilweise weiterarbeiten. Die Zeit, in der du nicht arbeiten darfst, zählt übrigens nach § 24 des Mutterschutzgesetzes als normale Arbeitszeit.

Ziel: Schutz von Mutter und Kind

Der Grundgedanke ist wunderbar einfach: Du und dein Baby sollt gesund und munter bleiben. § 1 Absatz 1 des MuSchG bringt es auf den Punkt: “Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.”

Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber muss erst versuchen, deinen Arbeitsplatz sicherer zu machen oder dich woanders einzusetzen. Nur wenn das nicht funktioniert, darf er ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Unterschied zu einer Krankschreibung

Hier liegt oft der Hase im Pfeffer – viele verwechseln das! Ein Beschäftigungsverbot ist etwas völlig anderes, als eine Krankschreibung.

Bei einer Krankschreibung bist du tatsächlich krank und arbeitsunfähig. Das kann schwangerschaftsbedingt sein (wie schlimme Übelkeit) oder ganz unabhängig davon (wie eine Erkältung). Du bekommst sechs Wochen lang dein volles Gehalt, danach Krankengeld von der Krankenkasse.

Beim Beschäftigungsverbot fühlst du dich eigentlich fit, aber deine Arbeit wäre gefährlich für dich oder dein Baby. Es ist pure Vorsorge, keine Behandlung einer Krankheit. Du erhältst die ganze Zeit über dein volles Gehalt – den sogenannten Mutterschutzlohn.

Du kannst dir nicht einfach aussuchen, ob du lieber krankgeschrieben werden, oder ein Beschäftigungsverbot haben möchtest! Der Arzt entscheidet das anhand deiner Situation und deiner Arbeitsbedingungen. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kommt zum Beispiel bei erhöhtem Infektionsrisiko in Frage, nicht aber bei normalen Schwangerschaftsbeschwerden.

Welche Arten von Beschäftigungsverboten gibt es?

Es gibt verschiedene Wege, wie du als werdende Mama geschützt werden kannst. Je nachdem, wie es dir geht und was an deinem Arbeitsplatz los ist, kommen unterschiedliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Schauen wir uns gemeinsam an, welche Möglichkeiten das Mutterschutzgesetz für dich bereithält.

Gesetzliches Beschäftigungsverbot (Mutterschutzfristen)

Diese Schutzzeit steht jeder schwangeren Frau automatisch zu. Ganz egal, was du arbeitest oder wie es dir geht – diese Fristen gelten für alle:

  • Vor der Geburt: Sechs Wochen vor dem errechneten Termin darfst du nicht mehr arbeiten. Du kannst aber selbst entscheiden, ob du trotzdem arbeiten möchtest – diese Entscheidung kannst du jederzeit ändern.
  • Nach der Geburt: Acht Wochen absolutes Arbeitsverbot. Bei Zwillingen, Drillingen oder Frühchen sind es sogar zwölf Wochen. Das gleiche gilt, wenn innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung bei deinem Baby festgestellt wird.

Kommt dein kleiner Schatz früher als geplant, bekommst du übrigens die “verpassten” Tage vor der Geburt einfach hinten drangehängt. So hast du mindestens 14 Wochen Schutzzeit.

Betriebliches Beschäftigungsverbot

Dein Arbeitgeber muss genau hinschauen: Ist dein Arbeitsplatz sicher für dich und dein Baby? Falls nicht, spricht er ein betriebliches Beschäftigungsverbot aus. Das passiert, wenn deine Arbeit grundsätzlich gefährlich für Schwangere ist.

Diese Tätigkeiten sind tabu:

  • Arbeiten mit schädlichen Stoffen wie Staub, Gasen oder Chemikalien
  • Schweres Heben (mehr als 5 kg regelmäßig oder mehr als 10 kg gelegentlich)
  • Langes Stehen (über 4 Stunden täglich ab dem 5. Monat)
  • Nachtschichten zwischen 20 und 6 Uhr
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen
  • Akkordarbeit oder Arbeiten unter Zeitdruck

Ärztliches Beschäftigungsverbot

Hier geht es ganz speziell um dich und deine Schwangerschaft. Dein Arzt schaut sich an, wie es dir geht und ob deine Arbeit ein Risiko für dich oder dein Baby darstellt. Jede Schwangerschaft ist anders – was für die eine Mama okay ist, kann für dich problematisch sein.

Gründe können sein: Zwillinge unterwegs, Risiko einer Frühgeburt oder andere gesundheitliche Besonderheiten. Dein Arzt entscheidet ganz individuell, was für dich das Beste ist.

Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Manchmal muss es schnell gehen. Hat dein Arbeitgeber noch keine Gefährdungsbeurteilung gemacht und könnte dein Arbeitsplatz gefährlich sein? Dann greift sofort ein vorläufiges Beschäftigungsverbot.

Das bleibt bestehen, bis dein Chef alles geprüft und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen hat. Stellt sich heraus, dass alles sicher ist, wird das Verbot aufgehoben. Ist doch etwas problematisch, wird ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Teilweises Beschäftigungsverbot

Nicht immer muss gleich alles verboten werden. Manchmal kannst du bestimmte Aufgaben nicht mehr machen, während andere völlig in Ordnung sind. Das kann zeitlich begrenzt sein, oder nur bestimmte Arbeitsbereiche betreffen.

Vielleicht darfst du nur noch vier Stunden täglich arbeiten, oder bestimmte schwere Tätigkeiten nicht mehr übernehmen. Keine Sorge: Dein Urlaubsanspruch bleibt trotzdem vollständig erhalten.

Das Wichtigste: Egal welches Beschäftigungsverbot bei dir greift – dein Gehalt bleibt sicher. Du bekommst weiterhin dein volles Geld, den sogenannten Mutterschutzlohn.

Wann und warum wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen?

Ein Beschäftigungsverbot kommt nicht aus heiterem Himmel – dahinter stehen klare Regeln und medizinische Einschätzungen. Manchmal liegt es an deinem ganz persönlichen Gesundheitszustand, manchmal an den Bedingungen an deinem Arbeitsplatz.

Typische Gründe für ein ärztliches Beschäftigungsverbot

Dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin kennt dich und deine Schwangerschaft am besten. Sie entscheiden, ob deine Arbeit ein Risiko für dich oder dein kleines Wunder darstellt.

Die häufigsten Gründe, warum Ärzte ein Beschäftigungsverbot aussprechen:

Wichtig dabei: Die Beschwerden müssen eindeutig mit deiner Schwangerschaft zusammenhängen. Hast du eine ganz normale Grippe oder andere Erkrankungen, bekommst du eine reguläre Krankschreibung.

Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber hat eine klare Aufgabe: Er muss prüfen, ob dein Arbeitsplatz sicher für dich und dein Baby ist. Das passiert in zwei Schritten:

Schritt 1: Die allgemeine Prüfung

Noch bevor du schwanger wirst, muss dein Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz checken: Welche Risiken könnten für werdende Mamas bestehen? Diese Beurteilung ist Pflicht – auch wenn gerade keine schwangere Kollegin im Team ist.

Schritt 2: Die persönliche Prüfung

Sobald du deine Schwangerschaft mitteilst, wird es konkret. Jetzt muss dein Arbeitgeber schauen, welche Schutzmaßnahmen speziell für dich nötig sind.

Dabei gibt es eine feste Reihenfolge, die eingehalten werden muss:

  1. Erst versuchen, deinen Arbeitsplatz sicherer zu machen
  2. Dann schauen, ob es einen anderen passenden Arbeitsplatz gibt
  3. Nur wenn gar nichts anderes geht: Beschäftigungsverbot

Solange dein Arbeitgeber diese Prüfung noch nicht gemacht hat, greift automatisch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot. Du bleibst zu Hause und bekommst trotzdem dein volles Gehalt.

Beispiele aus der Praxis

Manche Berufe bringen einfach häufiger Beschäftigungsverbote mit sich. Hier zwei typische Beispiele:

Sarah, Erzieherin in der Kita: Sarah liebt ihren Job mit den Kleinen, aber schwanger wird es kompliziert. Röteln, Windpocken, Ringelröteln – all diese Kinderkrankheiten können ihrem Baby schaden. Oft bleibt nur das Beschäftigungsverbot, weil alternative Aufgaben in der Kita rar sind.

Maria, Krankenschwester: Marias Alltag bedeutet Patienten zu heben, Nachtschichten, Kontakt mit Krankheitserregern. Für ihr ungeborenes Kind ist das zu riskant. Manchmal kann sie in die Verwaltung wechseln, oft führt aber auch hier kein Weg am Beschäftigungsverbot vorbei.

Was bedeutet das Beschäftigungsverbot für Gehalt und Versicherung?

Machst du dir Sorgen um dein Gehalt während eines Beschäftigungsverbots? Das kann ich gut verstehen! Geld ist eigentlich immer ein wichtiges Thema. Aber gerade in der Schwangerschaft möchte man das Gefühl haben, wirklich abgesichert zu sein – schließlich steht ja bald ein neues Familienmitglied vor der Türe, für das ja auch noch einiges angeschafft werden muss. Aber hier kommt die beruhigende Nachricht: Das Gesetz sorgt dafür, dass du finanziell bestens abgesichert bist.

Mutterschutzlohn vs. Krankengeld

Hier liegt ein wichtiger Unterschied, den du kennen solltest: Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du Mutterschutzlohn – und das ist deutlich besser als Krankengeld! Während du bei einer Krankschreibung nach sechs Wochen nur noch das niedrigere Krankengeld erhältst, fließt beim Beschäftigungsverbot dein volles Gehalt weiter. Allerdings gilt das nur, wenn das Beschäftigungsverbot wirklich der einzige Grund ist, warum du nicht arbeiten kannst. Falls du krank und arbeitsunfähig bist, greift die normale Entgeltfortzahlung.

Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot

Dein Mutterschutzlohn orientiert sich an deinem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft. Hast du ein schwankendes Einkommen? Kein Problem – dann wird einfach der Durchschnitt genommen. Die Rechnung ist ganz einfach:

Dein Gehalt im Beschäftigungsverbot = (Gehalt 1. Monat + Gehalt 2. Monat + Gehalt 3. Monat) ÷ 3

Auch Zuschläge für Nachtarbeit, Überstunden oder Feiertagsarbeit, fließen mit in diese Berechnung ein. Selbst wenn dein Beschäftigungsverbot vor deinem ersten Arbeitstag beginnt, hast du Anspruch darauf – so entschieden die Gerichte.

Wer zahlt das Gehalt? Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Erstmal springt dein Arbeitgeber ein und zahlt dir den Mutterschutzlohn. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen – das sind die sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt – läuft es anders: Dann bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 Euro täglich) und dein Arbeitgeber stockt auf dein gewohntes Nettogehalt auf. Rein rechnerisch fehlt es dir während der gesamten Zeit also an nichts.

Erstattung über das U2-Verfahren

Hier wird es richtig interessant für deinen Arbeitgeber: Er muss zwar erstmal zahlen, bekommt aber alles über das U2-Verfahren (Umlage 2) zurück. Das bedeutet konkret:

  • 100% des Bruttogehalts, das er dir weiterzahlt
  • Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (etwa 20%)
  • Zusätzliche Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Gehalt bei Teilzeit und Minijob

Arbeitest du in Teilzeit oder auf Minijob-Basis? Auch dann bist du super abgesichert! Du bekommst deinen vollen Mutterschutzlohn basierend auf deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate. Bei Minijobs erstattet die Arbeitgeberversicherung sogar 100% der Lohnfortzahlung und alle Sozialversicherungsabgaben. Der Umlagebeitrag von 0,22% (Stand: Juni 2025) wird von deinem Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale gezahlt – das ist also nicht dein Problem.

Was müssen Arbeitnehmerinnen konkret tun?

Jetzt wird es praktisch! Sobald du weißt, dass du schwanger bist, stehen einige wichtige Schritte auf deiner To-Do-Liste. Keine Sorge – wir erklären dir hier jeden einzelnen Schritt, damit du deine Rechte gut nutzen kannst.

Wie bekomme ich ein ärztliches Beschäftigungsverbot?

Dein Weg zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ist einfacher, als du vielleicht denkst. Jeder approbierte Arzt kann dir ein solches Zeugnis ausstellen – es muss nicht zwingend dein Frauenarzt sein. Trotzdem ist deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe oft die beste Wahl, weil sie deinen Schwangerschaftsverlauf genau kennen und mögliche Risiken am besten einschätzen können.

Der Arzt entscheidet völlig unabhängig, ob deine Gesundheit oder die deines Babys durch die Arbeit gefährdet wäre. Du musst nichts “beweisen” – vertraue auf die medizinische Expertise!

Welche Unterlagen sind nötig?

Das Attest für dein Beschäftigungsverbot braucht drei wichtige Angaben:

  • Die Rechtsgrundlage (§ 16 Mutterschutzgesetz)
  • Wie lange das Beschäftigungsverbot gelten soll
  • Ob und wie du eventuell noch arbeiten darfst

Wichtig: In der Bescheinigung muss klar stehen, dass es sich um ein Beschäftigungsverbot handelt – nicht um eine Krankmeldung. Deine privaten medizinischen Details gehören aus Datenschutzgründen nicht hinein. Dafür können Informationen über deine Arbeitsbedingungen hilfreich sein. Die Kosten übernimmt normalerweise deine Krankenkasse.

Wer meldet das Beschäftigungsverbot der Krankenkasse?

Hier läuft alles ganz unkompliziert ab: Du zeigst deinem Arbeitgeber das Attest, und ab dem nächsten Tag bleibst du zu Hause. Dein Arbeitgeber kümmert sich dann um die Meldung an die Krankenkasse. Viele Krankenkassen haben sogar spezielle Formulare, die den ganzen Prozess vereinfachen. Du musst dich also um diesen Papierkram nicht selbst kümmern – das ist Sache deines Arbeitgebers.

Was tun bei Zweifeln des Arbeitgebers?

Falls dein Arbeitgeber das ärztliche Beschäftigungsverbot anzweifelt, kann er eine zweite Meinung einholen. Aber Achtung: Er darf dir nicht vorschreiben, zu welchem Arzt du gehen sollst – du hast freie Arztwahl! Die Kosten für diese Zweitmeinung muss dein Arbeitgeber übernehmen.

Bis das zweite Attest da ist, gilt dein ursprüngliches Beschäftigungsverbot weiter. Du bist also auf der sicheren Seite.

Rechte bei Kündigung und Urlaub

Hier kommt eine besonders gute Nachricht: Du genießt besonderen Kündigungsschutz von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Bei Fehlgeburten greift dieser Schutz ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Deine Urlaubstage während des Beschäftigungsverbots verfallen nicht – sie bleiben dir erhalten. Die Zeit des Beschäftigungsverbots zählt sogar als normale Arbeitszeit. Auch dein Anspruch auf Urlaubsgeld bleibt bestehen.

Nur bei befristeten Verträgen gibt es eine Ausnahme: Diese können trotz Schwangerschaft zum vereinbarten Termin enden.

Fazit: Deine Rechte kennen und nutzen

Du siehst also – das Beschäftigungsverbot ist wirklich dein Freund! Es mag am Anfang verwirrend erscheinen – mit all den verschiedenen Möglichkeiten und Regelungen, aber im Kern geht es um eine ganz einfache Sache: Dich und dein Baby zu beschützen.

Du musst dir keine Sorgen um dein Gehalt machen. Ob gesetzliches, betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot – dein Lohn ist gesichert. Dein Arbeitgeber bekommt das Geld zurück, du behältst deinen Urlaubsanspruch und bist vor Kündigungen geschützt. So sollte es auch sein!

Das Wichtigste im Überblick:

  • Informiere deinen Arbeitgeber früh über deine Schwangerschaft
  • Sprich offen über mögliche Anpassungen am Arbeitsplatz
  • Hole dir bei Unsicherheiten ärztlichen Rat
  • Kenne deine Rechte – und nutze sie auch

Und falls du dich insgeheim fragst, ob du “zu viel” verlangst – lass dir gesagt sein: Das tust du nicht! Diese Gesetze gibt es aus gutem Grund. Sie sollen dir helfen, die Zeit der Schwangerschaft ohne zusätzlichen Stress zu bewältigen.

Am Ende geht es um das, was wirklich zählt: Dass du dich auf dein Baby freuen kannst, ohne dir Gedanken über Jobsicherheit oder Geld machen zu müssen. Das Beschäftigungsverbot gibt dir den Raum, den du brauchst – für dich, für dein Kind und für eure gemeinsame Zukunft.


FAQs zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft


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