Über das Für und Wider des Genderns läuft in Deutschland seit Jahren eine recht hitzige Diskussion. Man darf sagen, dass die Fronten mitunter sehr verhärtet sind. Besonders leidtragend waren bisher oft genau die Personengruppen, denen diese Sprachstütze eigentlich zugute kommen soll. Auch wenn die Haltung zum Gendern in diesen Kreisen genauso divers ist, wie die Personen selbst, zieht die Debatte oft unnötigen Groll an.

In Hessen schlägt in diesem Jahr der Fehlerteufel zu, wenn man im Rahmen der Abiturprüfungen und Abschlussprüfungen (Realschule und Hauptschule) gendert. Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber informiert, dass das Gendern in Klausuren als Fehlerpunkt gewertet wird. Es kann die Prüfungsnote also negativ beeinflussen.

In Hessen argumentiert man, dass eine bisherige Ausnahmeregel aus der Coronazeit nun nicht mehr gelte. Diese Information gab das Kultusministerium am 21. März raus. Ab jetzt sollen in Hessen wieder die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung gelten.

Timon Gremmels (SPD) verteidigte die Entscheidung: “Die deutsche Sprache ist so vielfältig, so reichhaltig, und es gibt so viele Möglichkeiten, inklusiv zu sprechen, ohne dass man auf Sonderzeichen zurückgreifen muss.”

Timon Gremmels (Wissenschaftsminister Hessen)

Da kann man ihm recht geben. Bleibt die Frage, ob es denn unbedingt nötig ist, eine so kurzfristige Regeländerung bei jungen Schülerinnen und Schülern anzusetzen, die mitten in ihrer Identitätsfindung stecken – und darüber hinaus eine der wichtigsten Prüfungen ihres Lebens ablegen. Trotz aller Meinungsunterschiede – wohl kaum.

Ob ein Punkteabzug durch das Setzen von Gender-Sonderzeichen, in einem Jahrgang, der diese Form eventuell im Laufe der Schullaufbahn tief verinnerlicht hat, der richtige Weg ist, kann man bezweifeln. Auf eines kann man sich aber auch in Hessen noch verlassen: 2+2 sind 4.


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