Eine Nachricht, bei der man kaum glauben kann, dass sie nicht aus einem zweitklassigen Endzeit-Roman entstammt. Aber sie ist erschütternd echt: Seit 2022 sind in Österreich über 16.000 (sechzehntausend) unbegleitete Flüchtlingskinder verschwunden, und im Jahr 2023 bleibt die Zahl der verschwundenen Kinder, die Asyl beantragt haben, alarmierend hoch: über 95%. Amnesty International und Asylkoordination Österreich fordern dringende Maßnahmen der österreichischen Regierung zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingskindern.

Wie können geflüchtete Kinder einfach verschwinden?

Die Hauptursachen für das Verschwinden geflüchteter Kinder in Österreich sind offenbar vielfältig und komplex. Eine zentrale Rolle spielen dabei wohl überfüllte Erstaufnahmezentren und lange Wartezeiten auf Aufnahmeverfahren. Unbegleitete Flüchtlingskinder werden zunächst in großen Bundesbetreuungsstellen untergebracht, wo es an individueller Betreuung und Aufmerksamkeit mangelt. Eine prekäre Situation, die durch mangelnde Bildungsangebote verschärft wird.

Der Umgang der Behörden mit dem Verschwinden

Die österreichischen Behörden stehen vor einer herausfordernden Situation. Trotz der Entscheidung der Regierung, schnell für ausreichende Betreuung zu sorgen, bleibt die Umsetzung wohl bis heute aus. Kinder verbringen laut Berichten durchschnittlich drei Monate ohne angemessene Betreuung in Erstaufnahmezentren.

Verantwortungsübernahme: Die Bundesländer weigern sich, Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, was dazu führt, dass viele in der Bundesbetreuung bleiben, ohne in bessere Einrichtungen verlegt zu werden.

Bundesunterkünfte: Trotz Bemühungen sind diese Unterkünfte oft überfüllt und personell sowie materiell nicht ausreichend ausgestattet, um den Bedürfnissen von Kindern gerecht zu werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Die österreichische Regierung hat angekündigt, die Finanzierung besser aufzustellen. Die Umsetzung steht noch aus.

In Österreich werden unbegleitete Flüchtlingskinder von der Bildungspflicht ausgeschlossen, die für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gilt. Die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz verlangt von den Mitgliedstaaten, eine Vertretung für unbegleitete Minderjährige zu gewährleisten. Bisher scheint Österreich an diesem Punkt weit hinterher zu hinken.

Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Kinder

Um den Schutz geflüchteter Kinder in Österreich zu verbessern, wäre eine grundlegende Reform des Systems erforderlich. Folgende Schritte werden von Organisationen wie Amnesty International und Asylkoordination Österreich gefordert:

  • Sofortige Umsetzung von Reformen:
    • Einführung einer gesetzlichen Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, um einen einheitlichen und kinderorientierten Ansatz zu gewährleisten.
    • Sicherstellung adäquater finanzieller Unterstützung für die Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder, um deren Schutz und Entwicklung zu gewährleisten.
    • Verabschiedung rechtlicher Regelungen, die während des Asylverfahrens die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sicherstellen.

  • Stärkung der Verantwortung und Zusammenarbeit:
    • Die österreichischen Behörden müssen ihre Versprechen erfüllen und Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen dieser vulnerablen Gruppe übernehmen.
    • Landesrät*innen müssen Maßnahmen wie die Genehmigung von Gesetzen zur Kinderbetreuung ergreifen, die Zusammenarbeit zur Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen fördern und die notwendigen finanziellen Ressourcen sichern.

  • Bewusstsein und Prävention:
    • Durchführung von Sensibilisierungskampagnen, um das Bewusstsein für die Risiken, denen geflüchtete Kinder ausgesetzt sind, zu schärfen und Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel, insbesondere für Kinder, die aus der Ukraine geflohen sind, zu stärken.
    • Förderung des Engagements der Öffentlichkeit, beispielsweise durch Online-Aktionen, die eine Vormundschaft ab dem ersten Tag für diese Kinder fordern.

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