Wer Matcha zu Hause hat, sollte jetzt kurz die Dose aus dem Schrank holen und die Angaben auf der Verpackung prüfen. Die TryMoin GmbH ruft eine bestimmte Charge ihres „Try Moin Bio Matcha Pure“ zurück. In dem Pulver wurde der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Tebuconazol nachgewiesen. Betroffene Packungen sollten nicht mehr verwendet, sondern zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden.
Der Rückruf wurde am 7. August 2026 auf dem amtlichen Portal Lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Verkauft wurde der Matcha bei Rossmann und Globus.
Diese Matcha-Packung ist betroffen
- Produkt: Try Moin Bio Matcha Pure
- Inhalt: 30 Gramm
- Charge: M-P-002
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.02.2028
- EAN: 4262397271654
- Hersteller/Inverkehrbringer: TryMoin GmbH
Für die schnelle Kontrolle sind vor allem die Chargennummer M-P-002 und das Mindesthaltbarkeitsdatum 23.02.2028 entscheidend. Die EAN bezeichnet den Artikel, reicht allein aber nicht aus, um die betroffene Charge zu erkennen.
Der veröffentlichte Rückruf bezieht sich auf genau diese Packungsgröße und Charge. Andere Chargen oder weitere Produkte der Marke sind in der Warnung nicht genannt.
In diesen Bundesländern wurde der Matcha verkauft
Nach aktuellem Stand wurde das Produkt über Rossmann und Globus in neun Bundesländern angeboten:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hessen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Auch wenn Ihr Euch nicht mehr sicher seid, wo die Dose gekauft wurde: Prüft die Angaben auf der Verpackung. Entscheidend ist die Kennzeichnung des Produkts, nicht die Erinnerung an eine bestimmte Filiale.
Warum wird „Try Moin Bio Matcha Pure“ zurückgerufen?
In der betroffenen Charge wurde Tebuconazol nachgewiesen. Der Wirkstoff wird als Fungizid eingesetzt, also zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten an Pflanzen.
Tebuconazol ist nach der europäischen Gefahrstoff-Einstufung reproduktionstoxisch der Kategorie 2. Der dazugehörige konkrete Gefahrenhinweis H361d lautet: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.“ Das bestätigt auch die GESTIS-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
„Kategorie 2“ bedeutet, dass ein begründeter Verdacht auf eine solche Wirkung besteht, die Datenlage aber nicht für die strengeren Kategorien 1A oder 1B ausreicht. Die amtliche Rückrufmeldung bewertet den Nachweis als Risiko für die menschliche Gesundheit. Deshalb gilt ganz klar: Den betroffenen Matcha bitte nicht weiter trinken.
Was bedeutet das bei Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft?
Für Schwangere ist die Warnung besonders relevant, weil sich der konkrete Gefahrenhinweis H361d auf eine mögliche Schädigung des ungeborenen Kindes bezieht. Wer schwanger ist oder schwanger sein könnte, sollte die betroffene Charge auf keinen Fall weiter verwenden und die Packung zurückbringen.
Beim Thema Kinderwunsch ist eine wichtige Unterscheidung nötig: Die Einstufung von Tebuconazol lautet hier H361d und bezieht sich damit auf das Kind im Mutterleib. Daraus sollte nicht pauschal abgeleitet werden, dass der Verzehr dieses Matchas die Fruchtbarkeit beeinträchtigt. Weil eine sehr frühe Schwangerschaft zunächst unbemerkt bleiben kann, ist der vorsorgliche Verzicht bei Kinderwunsch dennoch die vernünftige Empfehlung.
Falls Ihr bereits Matcha aus der betroffenen Packung getrunken habt, lässt sich daraus allein keine persönliche Gesundheitsgefahr oder Schädigung ableiten. Für eine individuelle Risikobewertung wären unter anderem der gemessene Gehalt, die getrunkene Menge und die Häufigkeit des Verzehrs wichtig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erklärt grundsätzlich, dass ein Risiko aus der toxischen Wirkung eines Stoffes und der tatsächlichen Aufnahme – der Exposition – beurteilt wird. Einen konkreten Messwert für diese Charge nennt die öffentlich zugängliche Warnmeldung nicht.
Wer schwanger ist und den Matcha bereits mehrfach getrunken hat oder sich große Sorgen macht, kann die Packung aufbewahren, Verzehrmenge und Zeitraum notieren und das mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt besprechen. Eine bereits getrunkene Portion ist jedoch nicht automatisch der Nachweis, dass etwas passiert ist.
Das solltet Ihr jetzt mit der Packung tun
- Nicht weiter verwenden: Bereitet aus der betroffenen Charge keinen Matcha mehr zu.
- Dose verschließen und aufbewahren: Werft die Verpackung nicht sofort weg, damit Charge, MHD und EAN kontrolliert werden können.
- Zur Verkaufsstelle zurückbringen: Bringt die Packung zu Rossmann oder Globus zurück – auch dann, wenn sie bereits geöffnet wurde. Nehmt den Kassenbon mit, falls Ihr ihn noch habt.
- Im Zweifel nachfragen: Wenn die Kennzeichnung unleserlich ist oder es Probleme bei der Rückgabe gibt, wendet Euch an die Verkaufsstelle oder direkt an TryMoin.
Entscheidend ist jetzt keine Panik, sondern eine einfache Kontrolle: 30 Gramm, Charge M-P-002, MHD 23.02.2028 und EAN 4262397271654. Stimmen diese Angaben überein, gehört der Matcha nicht mehr in die Tasse, sondern zurück in den Handel.
Stand: 9. August 2026. Quellen: Lebensmittelwarnung.de, GESTIS-Stoffdatenbank/DGUV und Bundesinstitut für Risikobewertung.
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