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Verletzungsgefahr!

Kölln weitet Rückruf aus: Drei Chargen Zauberfleks Schoko betroffen

Kölln weitet Rückruf aus: Drei Chargen Zauberfleks Schoko betroffen

Kölln hat den Rückruf seiner Zauberfleks Schoko auf zwei weitere Chargen ausgeweitet. In einer Packung war ein größeres Hartplastikteil gefunden worden. Familien sollten jetzt die Unterseite vorhandener Verpackungen kontrollieren.

Wer Kölln Zauberfleks Schoko zu Hause hat, sollte vor dem nächsten Frühstück einen Blick auf die Unterseite der Packung werfen. Der Lebensmittelhersteller hat den bereits laufenden Rückruf seiner Schoko-Cerealien ausgeweitet.

Ursprünglich war ausschließlich die Charge L6165 betroffen. In der inzwischen erweiterten Rückrufinformation nennt Kölln zwei weitere Chargen aus der vor- und nachgelagerten Produktion. Damit werden nun insgesamt drei Chargen zurückgerufen.

Diese Kölln Zauberfleks werden zurückgerufen

Betroffen sind ausschließlich 375-Gramm-Packungen der Kölln Zauberfleks Schoko mit folgenden Kombinationen aus Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum:

  • Charge L6165 – Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027
  • Charge L6164 – Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027
  • Charge L6235 – Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2027

Die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum findet ihr auf der Unterseite der Verpackung. Wichtig ist, beide Angaben miteinander abzugleichen.

Die Charge L6165 war bereits Bestandteil des ursprünglichen Rückrufs. L6164 und L6235 sind durch die Ausweitung hinzugekommen. Die vollständigen Angaben stehen in der aktuellen Rückrufinformation von Kölln .

Warum wurde der Rückruf ausgeweitet?

Nach Angaben des Unternehmens wurde in einer Packung ein größeres Hartplastikteil aus dem Produktionsvorgang gefunden. Der Fremdkörper lag lose in der Verpackung und war nicht in die Zauberfleks eingebacken.

Weitere entsprechende Funde sind Kölln bislang nicht bekannt. Im Rahmen der laufenden Qualitätskontrollen entschied sich das Unternehmen dennoch, vorsorglich auch Chargen aus der vor- und nachgelagerten Produktion zu sperren und zurückzurufen.

Dadurch soll verhindert werden, dass sich möglicherweise weitere Verpackungen aus dem betreffenden Produktionszeitraum im Umlauf befinden.

Welche Gefahr besteht durch das Hartplastikteil?

Harte Fremdkörper können beim Kauen zu Verletzungen an Zähnen sowie im Mund- und Rachenraum führen. Abhängig von ihrer Größe besteht außerdem die Gefahr, dass ein Teil verschluckt wird oder in die Atemwege gelangt.

Da sich ein Fremdkörper lose zwischen den Cerealien befinden kann, muss er von außen nicht unbedingt zu erkennen sein. Auch eine Packung, die zunächst unauffällig aussieht, sollte deshalb nicht mehr verwendet werden, wenn Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum mit der Rückrufliste übereinstimmen.

Was solltet ihr mit einer betroffenen Packung tun?

Betroffene Zauberfleks dürfen nicht mehr gegessen oder an andere Personen weitergegeben werden. Das gilt auch dann, wenn die Packung bereits geöffnet wurde und bislang kein Fremdkörper aufgefallen ist.

Ihr könnt das Produkt in dem Markt zurückgeben, in dem ihr es gekauft habt. Nach Angaben von Kölln wird der Kaufpreis vollständig erstattet. Ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich.

Hat jemand beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen und bestehen anschließend Schmerzen, eine sichtbare Verletzung oder Schluckbeschwerden, sollte das ärztlich beziehungsweise zahnärztlich abgeklärt werden.

Sind auch andere Kölln-Produkte betroffen?

Nein. Nach dem derzeitigen Stand betrifft der Rückruf ausschließlich die Kölln Zauberfleks Schoko in der 375-Gramm-Packung mit den drei genannten Kombinationen aus Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum.

Andere Chargen, andere Mindesthaltbarkeitsdaten und weitere Produkte von Kölln sind laut Hersteller nicht von dem Rückruf betroffen.

Kontakt für Rückfragen

Bei Fragen zum Rückruf könnt ihr euch direkt an den Verbraucherservice von Peter Kölln wenden:


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