Startseite » Beitragsarchiv » Nachrichten » Häusliche Gewalt und Umgangsrecht: Kinder sollen besser geschützt werden

Häusliche Gewalt und Umgangsrecht: Kinder sollen besser geschützt werden

Häusliche Gewalt und Umgangsrecht: Kinder sollen besser geschützt werden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Kindschaftsrecht reformieren. Wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausübt, soll das künftig stärker beim Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigt werden.

Wenn Eltern sich trennen, geht es oft um schwierige Fragen: Wo lebt das Kind? Wer entscheidet was? Wie wird der Umgang geregelt? Im besten Fall finden Eltern Lösungen, die dem Kind Stabilität geben. Doch es gibt Situationen, in denen diese Fragen nicht nur emotional, sondern gefährlich sind – nämlich dann, wenn häusliche Gewalt im Spiel ist.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will genau an dieser Stelle das Kindschaftsrecht reformieren. Familiengerichte sollen künftig klarer berücksichtigen, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeübt hat. Das kann auch Folgen für das Umgangsrecht haben. Wenn es nötig ist, um das Kind oder den gewaltbetroffenen Elternteil zu schützen, soll der Umgang eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden können.

Video wird nach deiner Zustimmung geladen.

Hubig macht dabei deutlich: „Familie muss ein sicherer Ort sein.“ Häusliche Gewalt dürfe bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht nicht ausgeblendet werden – auch dann nicht, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtet. Denn Kinder können auch dann leiden, wenn sie Gewalt in der Familie „nur“ miterleben.

Kinder leiden auch, wenn sie Gewalt miterleben

Ein wichtiger Punkt der geplanten Reform ist die Frage, wie Gerichte mit miterlebter Gewalt umgehen. Denn Kinder sind nicht erst dann betroffen, wenn sie selbst geschlagen oder bedroht werden. Auch wenn sie mitbekommen, wie ein Elternteil den anderen kontrolliert, erniedrigt, bedroht oder körperlich angreift, kann das tiefe Spuren hinterlassen.

Bisher gilt im Familienrecht grundsätzlich die Annahme, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient. Diese Annahme soll bei häuslicher Gewalt künftig nicht mehr automatisch im Vordergrund stehen. Gerichte sollen weiterhin jeden Einzelfall prüfen. Aber sie sollen deutlicher als bisher die Möglichkeit haben, Schutz vor Gewalt höher zu gewichten, als den üblichen Umgangsgedanken.

In der Praxis kann das verschiedene Folgen haben. Umgang kann begleitet stattfinden, Übergaben können durch Dritte organisiert werden. Wenn mildere Mittel nicht ausreichen, kann der Umgang auch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Warum eine Reform so wichtig ist

Die Zahlen zeigen, wie groß das Problem ist. Laut Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 wurden in Deutschland mehr als 265.000 Menschen als Opfer häuslicher Gewalt erfasst. Ein großer Teil davon betrifft Partnerschaftsgewalt. Frauen sind besonders häufig betroffen.

Dabei bilden diese Zahlen nur die Fälle ab, die der Polizei bekannt werden. Viele Betroffene zeigen Gewalt nicht an – aus Angst, Scham, wirtschaftlicher Abhängigkeit oder Sorge, dass ihnen niemand glaubt.

Gerade nach einer Trennung kann die Situation besonders belastend werden. Denn wenn gemeinsame Kinder da sind, bleibt oft ein Kontaktweg bestehen. Umgangsregelungen, Übergaben oder Absprachen können dann im schlimmsten Fall weiter genutzt werden, um Druck auszuüben oder Kontrolle zu behalten.

Deshalb ist die Reform für viele Betroffene so bedeutend. Sie setzt an einem Punkt an, den Beratungsstellen seit Jahren beschreiben: Häusliche Gewalt endet nicht immer mit der Trennung. Manchmal verändert sie nur ihre Form.

Auch politisch wächst der Druck

Auch aus dem Bundestag kommt Druck, Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren stärker zu berücksichtigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen sieht unter anderem vor, dass gemeinsame elterliche Sorge in der Regel nicht in Betracht kommen soll, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen Gewalt ausgeübt hat.

Außerdem soll ausdrücklich berücksichtigt werden, wenn Kinder Gewalt gegen eine Bezugsperson miterleben. Damit wird ein Gedanke gestärkt, der für viele Fachleute längst selbstverständlich ist: Gewalt gegen einen Elternteil ist nicht einfach ein Konflikt zwischen Erwachsenen. Sie betrifft das Kind mit.

Kein Automatismus, aber ein klareres Signal

Wichtig ist: Die Reform bedeutet nicht, dass Umgang automatisch ausgeschlossen wird, sobald Gewaltvorwürfe im Raum stehen. Familiengerichte müssen weiterhin genau prüfen, was im konkreten Fall vorliegt und welche Schutzmaßnahmen angemessen sind.

Aber die Richtung wird klarer: Wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielt, darf der Schutz von Kindern und betroffenen Elternteilen nicht hinter starren Umgangsmodellen verschwinden.

Das ist auch deshalb wichtig, weil Gewalt viele Formen haben kann. Es geht nicht nur um körperliche Angriffe. Auch psychische Gewalt, Drohungen, Kontrolle, sexuelle Gewalt oder wirtschaftlicher Druck können eine Beziehung prägen und für Betroffene gefährlich sein.

Für Eltern, die Gewalt erlebt haben, kann eine solche Klarstellung enorm wichtig sein. Denn in familiengerichtlichen Verfahren stehen sie oft unter großem Druck: Sie sollen kooperativ wirken, müssen aber gleichzeitig sich selbst und ihre Kinder schützen. Wenn das Gesetz deutlicher benennt, dass miterlebte Gewalt eine Kindeswohlfrage ist, kann das Gerichten, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen eine klarere Grundlage geben.

Die Reform soll noch weitere Punkte regeln

Neben dem Gewaltschutz enthält der Entwurf weitere Änderungen. Getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in Alltagsfragen eigenständiger entscheiden können, wenn das Kind gerade bei ihnen lebt oder betreut wird.

Außerdem soll es für unverheiratete Eltern einfacher werden, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht, soll das gemeinsame Sorgerecht künftig ohne zusätzliche beurkundete Sorgeerklärung entstehen.

Bevor daraus tatsächlich geltendes Recht wird, müssen Länder und Verbände Stellung nehmen. Danach geht der Entwurf weiter durch das Gesetzgebungsverfahren. Mit einem Inkrafttreten wird frühestens 2027 gerechnet.

Kinder brauchen vor allem Sicherheit

Die geplante Reform ist ein wichtiges Signal. Denn Kinder brauchen nicht nur Kontakt zu ihren Eltern. Sie brauchen vor allem Schutz, Sicherheit und verlässliche Erwachsene.

Natürlich bleibt jeder Fall individuell. Nicht jede Trennung ist ein Gewaltfall. Nicht jeder Streit ist häusliche Gewalt. Aber dort, wo Gewalt stattgefunden hat, muss das Familienrecht genauer hinsehen.

Wer selbst von Gewalt betroffen ist oder sich Sorgen um eine Person im Umfeld macht, kann sich anonym und kostenlos beraten lassen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 rund um die Uhr erreichbar. Auch Angehörige, Freundinnen, Freunde und Fachkräfte können sich dort beraten lassen.


Quellen: Bundesjustizministerium, Deutscher Bundestag, Bundeskriminalamt / Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024, LTO, Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Ergänzend wurden öffentlich zugängliche Medienberichte zur geplanten Reform des Kindschaftsrechts ausgewertet.

Wir hoffen sehr, dass dir unser Artikel gefallen hat. Vielleicht hat er dir geholfen, eine Frage zu beantworten. Oder er hat dich nachdenklich, traurig oder fröhlich gestimmt. Wir freuen uns jederzeit über deine Rückmeldung oder Anregung per Kommentar, Email oder Social-Media. Gerne kannst du uns auf Facebook , Pinterest oder Flipboard folgen. Wir freuen uns auch dich! 🤗

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inhaltsverzeichnis
Nach oben scrollen