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Wenn der Familienurlaub platzt

Reise geplant und plötzlich abgesagt? Welche Rechte Familien und Verbraucher haben

Reise geplant und plötzlich abgesagt? Welche Rechte Familien und Verbraucher haben

Wenn der Familienurlaub platzt: Eure Rechte bei Storno und Reiseabsage

Die Vorfreude ist riesig: Kofferlisten entstehen, Ausflüge werden geplant, die Kinder zählen die Tage. Dann wird jemand krank, ein familiärer Notfall tritt ein oder der Veranstalter sagt die Reise ab. Gerade bei einem teuren Familienurlaub stellt sich sofort die Frage, was mit dem bereits gezahlten Geld passiert. Für Pauschalreisen gibt es klare Regeln. Entscheidend sind jedoch der Grund der Absage, der Zeitpunkt und die Vereinbarungen in euren eigenen Reiseunterlagen.

Wer absagt, macht den Unterschied

Wenn ihr selbst zurücktretet, dürft ihr das bei einer Pauschalreise jederzeit vor Reisebeginn tun. Anders als bei vielen Onlinekäufen besteht dafür allerdings kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Reiseveranstalter verliert zwar den Anspruch auf den vollen Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen.

Sagt dagegen der Veranstalter ab, muss er geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstatten. Das gilt etwa, wenn er wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht leisten kann oder die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Ob darüber hinaus Ansprüche bestehen, hängt vom Absagegrund ab. Prüft außerdem, ob ihr eine Pauschalreise gebucht habt: Bei separaten Flügen und Unterkünften gelten getrennte Verträge.

Wovon die Höhe der Stornokosten abhängt

Wie teuer der Rücktritt wird, richtet sich vor allem nach dem Abstand bis zur Abreise.

Häufig steigen die Pauschalen, je näher der Termin rückt. Berücksichtigt werden müssen außerdem ersparte Aufwendungen des Veranstalters und mögliche Einnahmen durch eine anderweitige Vergabe. Fehlt eine wirksame Pauschale, muss die Entschädigung konkret berechnet werden; auf Verlangen ist ihre Höhe zu begründen.

Lest deshalb die Stornostaffel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor ihr verbindlich bucht. Eine weiterführende Übersicht zu den Rechten bei einer stornierten Pauschalreise kann bei der ersten rechtlichen Einordnung helfen. Der Reisepreis wird insbesondere dann vollständig erstattet, wenn der Veranstalter absagt oder ein gesetzlicher kostenfreier Rücktrittsgrund vorliegt.

Wenn plötzlich ein Kind erkrankt

Eine Erkrankung eures Kindes ist belastend, führt nach dem Pauschalreiserecht aber nicht automatisch zu einer kostenlosen Stornierung.

Ohne Versicherungsschutz gelten die vertraglichen Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kann einspringen, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung nach ihren Bedingungen als versicherter Grund anerkannt ist. Ob alle Mitreisenden oder nur einzelne Personen erfasst sind, steht im Vertrag.

Handelt schnell, sobald feststeht, dass die Reise nicht angetreten werden kann. So verhindert ihr, dass die Gebühren weiter steigen. Bewahrt ärztliche Atteste, Buchungsbestätigung, Stornorechnung, Zahlungsnachweise und den Schriftverkehr auf. Meldet den Fall unverzüglich dem Versicherer und beachtet dessen Vorgaben.

Wann ihr ohne Gebühren zurücktreten dürft

Kostenfrei kann ein Rücktritt sein, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten und die Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen.

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Dazu können Naturkatastrophen, Krieg, flächendeckende Unruhen oder gefährliche Krankheitsausbrüche zählen. Ein ungutes Gefühl allein reicht nicht.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind ein Indiz, entscheiden den Fall aber nicht automatisch. Außerdem muss die Beeinträchtigung für euren Reisezeitraum absehbar sein. Storniert deshalb nicht vorschnell im Voraus. Dokumentiert Meldungen, Warnungen und Mitteilungen des Veranstalters. Bei Streit kann eine Beratung durch die Verbraucherzentrale helfen.

Vorher prüfen, Ärger vermeiden

Prüft Buchungsbestätigung, Leistungsumfang, Veranstalter, Stornotabelle und Zahlungsfristen sorgfältig. Klärt bei teuren Reisen, welche Risiken eine Versicherung abdeckt. Flexible Tarife können sinnvoll sein, wenn eure Pläne unsicher sind. Muss abgesagt werden, informiert den Veranstalter sofort und nachweisbar. Fragt nach Umbuchung oder Übertragung auf eine Ersatzperson. Haltet Zusagen schriftlich fest und setzt für Rückzahlungen eine klare Frist.

Klarheit hilft im Ernstfall

Eine Reiseabsage bleibt ärgerlich. Wer Unterlagen prüft, Fristen einhält und seine Rechte kennt, kann Nerven ebenso wie das Familienbudget schützen.


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