Seit Anfang 2026 werden junge Menschen in Deutschland wieder systematisch für einen möglichen Wehrdienst erfasst. Nun bereitet die Bundesregierung offenbar auch die Rückkehr des Zivildienstes vor. Beschlossen ist ein verpflichtender Dienst bislang allerdings nicht. Wir erklären, was schon gilt, was noch offen ist und welche Jugendlichen künftig betroffen sein könnten.
Für viele Eltern klingt die Nachricht zunächst deutlich konkreter, als sie tatsächlich ist: Die Bundesregierung führt den Zivildienst derzeit nicht wieder ein. Das Bundesfamilienministerium trifft jedoch organisatorische Vorbereitungen für den Fall, dass Deutschland zu einer verpflichtenden Form des Wehrdienstes zurückkehrt.
Dafür wurden in den vergangenen Monaten 23 große Verbände und Organisationen gefragt, wie viele Einsatzmöglichkeiten sie für Kriegsdienstverweigerer bereitstellen könnten. 22 der befragten Organisationen signalisierten nach Angaben des Ministeriums grundsätzlich ihre Bereitschaft.
Noch steht aber weder fest, ob ein neuer Zivildienst tatsächlich kommt, noch wie lange er dauern oder wie hoch er vergütet würde.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Aktuell gibt es keinen verpflichtenden Wehr- oder Zivildienst.
- Seit Januar 2026 erhalten 18-jährige deutsche Männer und Frauen einen Fragebogen zum Wehrdienst.
- Junge Männer müssen diesen Fragebogen beantworten, für junge Frauen ist die Teilnahme freiwillig.
- Ab dem 1. Juli 2027 beginnt schrittweise die verpflichtende Musterung junger Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008.
- Eine Musterung bedeutet noch nicht, dass der Betroffene Wehrdienst leisten muss.
- Erst wenn der Bundestag zusätzlich eine Bedarfswehrpflicht oder eine weitergehende Wehrpflicht beschließt, könnten junge Männer tatsächlich einberufen werden.
- Wer den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert, könnte dann zu einem zivilen Ersatzdienst verpflichtet werden.
- Dauer, Bezahlung, Einsatzbereiche und genaue Auswahlregeln sind noch nicht festgelegt.
Warum wird plötzlich wieder über den Zivildienst gesprochen?
Hintergrund ist der deutlich gestiegene Personalbedarf der Bundeswehr. Ende Juni 2026 dienten nach offiziellen Angaben 185.196 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr. Bis 2035 sollen die Streitkräfte auf mehr als 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten wachsen.
Um mehr Freiwillige zu gewinnen und gleichzeitig einen Überblick über verfügbare Jahrgänge zu erhalten, trat zum 1. Januar 2026 das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft.
Seitdem bekommen volljährige deutsche Männer und Frauen einen Fragebogen zugeschickt. Darin werden unter anderem persönliche Daten, Bildungsabschlüsse, Qualifikationen, gesundheitliche Angaben und das grundsätzliche Interesse am Wehrdienst abgefragt. Männer müssen antworten, Frauen können freiwillig teilnehmen.
Ab dem 1. Juli 2027 sollen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 außerdem verpflichtend gemustert werden. Die Musterung wird schrittweise eingeführt, weil die dafür benötigten Kapazitäten noch aufgebaut werden. (Fragen und Antworten der Bundesregierung zum neuen Wehrdienst)
Trotz dieser verpflichtenden Elemente bleibt der eigentliche Wehrdienst momentan freiwillig.
Bedeutet die Musterung automatisch, dass junge Männer eingezogen werden?
Nein. Die verpflichtende Musterung soll zunächst nur feststellen, wer grundsätzlich für den Wehrdienst geeignet wäre. Ein Musterungsbescheid ist deshalb noch kein Einberufungsbescheid.
Wenn sich dauerhaft genügend Freiwillige melden, könnte es bei diesem Modell bleiben. Erreicht die Bundeswehr ihre personellen Ziele nicht oder verschärft sich die Sicherheitslage, kann die Bundesregierung dem Bundestag jedoch die Aktivierung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht vorschlagen.
Darüber müsste der Bundestag noch einmal ausdrücklich per Gesetz entscheiden. Es gibt also keinen Automatismus, durch den alle gemusterten jungen Männer plötzlich zum Dienst verpflichtet werden.
Bei einer Bedarfswehrpflicht soll nur die Zahl junger Männer herangezogen werden, die benötigt wird, um die Lücke zwischen dem Personalbedarf der Bundeswehr und den freiwilligen Meldungen zu schließen. Nach welchen Kriterien diese Männer ausgewählt würden, ist aktuell noch nicht abschließend geregelt. Auch über ein mögliches Losverfahren wurde bereits diskutiert.
Warum gehört zu einer Wehrpflicht auch ein Zivildienst?
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz verankert. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Gleichzeitig erlaubt Artikel 12a des Grundgesetzes, anerkannte Kriegsdienstverweigerer zu einem Ersatzdienst zu verpflichten. Dieser darf nicht länger dauern als der Wehrdienst. (Artikel 12a des Grundgesetzes)
Sollten junge Männer wieder verpflichtend zur Bundeswehr einberufen werden, müsste es deshalb auch eine zivile Alternative geben. Genau darauf möchte sich das Familienministerium vorbereiten.
Das ist auch der Grund, warum ein verpflichtender Zivildienst nicht einfach unabhängig von einer Wehrpflicht eingeführt werden kann. Er wäre in der derzeit diskutierten Form ein Ersatz für den verweigerten Dienst an der Waffe – und kein allgemeines Pflichtjahr für alle jungen Menschen.
Betrifft ein möglicher Zivildienst auch junge Frauen?
Nach der aktuellen Verfassungslage würde ein klassischer Zivildienst zunächst nur diejenigen betreffen, die überhaupt zum Wehrdienst verpflichtet werden könnten. Artikel 12a des Grundgesetzes nennt hier Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Junge Frauen erhalten zwar ebenfalls den Fragebogen der Bundeswehr und können freiwillig Wehrdienst leisten. Sie sind aber weder zum Ausfüllen des Fragebogens noch zur Musterung verpflichtet.
Da der Zivildienst als Ersatz für einen verweigerten Wehrdienst gedacht ist, würden Frauen nach der derzeitigen Rechtslage auch nicht zu diesem Ersatzdienst herangezogen. Ein allgemeines Gesellschaftsjahr für junge Männer und Frauen wäre ein anderes Modell und würde voraussichtlich eine weitergehende gesetzliche (oder sogar verfassungsrechtliche) Änderung erfordern.
Eine besondere Ausnahme sieht das Grundgesetz lediglich für den Verteidigungsfall vor: Dann könnten Frauen unter bestimmten Voraussetzungen zu zivilen Tätigkeiten im Sanitäts- und Heilwesen verpflichtet werden. Mit den jetzt diskutierten Vorbereitungen für einen Zivildienst ist das jedoch nicht gemeint.
Können Jugendliche schon jetzt den Kriegsdienst verweigern?
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht auch bei ausgesetzter Wehrpflicht weiter. Ein Antrag kann grundsätzlich bereits sechs Monate vor dem 18. Geburtstag gestellt werden. Die Zustimmung der Eltern ist dafür nicht erforderlich.
Der Antrag besteht nicht nur aus einem kurzen Widerspruch gegen die Bundeswehr. Er muss unter anderem einen Lebenslauf und eine ausführliche persönliche Begründung enthalten, aus der die Gewissensentscheidung hervorgeht. Über die Anerkennung entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Auch wer den Kriegsdienst verweigern möchte oder bereits als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde, muss zu einer verpflichtenden Musterung erscheinen. Die Musterung und die Entscheidung über die Gewissensgründe sind zwei unterschiedliche Verfahren.
Das Interesse an einer Verweigerung ist bereits deutlich gestiegen. Bis zum 30. Juni 2026 gingen beim zuständigen Bundesamt 5.862 Anträge ein. Im gesamten Jahr 2025 waren es 3.879, im Jahr 2024 lediglich 2.249 Anträge. Informationen zur Entwicklung der Kriegsdienstverweigerungen
Wie könnte ein neuer Zivildienst organisiert werden?
Die Bundesregierung plant ein sogenanntes Bundesgesellschaftsdienstegesetz. Darin sollen der bestehende Bundesfreiwilligendienst und ein möglicherweise benötigter Zivildienst möglichst einheitlich geregelt und verwaltet werden.
Vorgesehen sind nach bisherigen Planungsunterlagen nicht nur soziale Einsatzbereiche. Denkbar wären auch Tätigkeiten im Bevölkerungsschutz, im Sport, in Bildungseinrichtungen, im Natur- und Umweltschutz oder in technisch-handwerklichen Bereichen. Gespräche mit möglichen Trägern laufen bereits. Ein öffentlich zugänglicher fertiger Gesetzentwurf liegt Anfang August 2026 jedoch noch nicht vor.
In Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rettungsdiensten oder sozialen Beratungsstellen, könnten Zivildienstleistende beispielsweise unterstützende Aufgaben übernehmen. Im Umweltbereich wären Einsätze in der Landschaftspflege, im Artenschutz, bei der Pflege von Schutzgebieten oder bei Maßnahmen zur Klimaanpassung denkbar.
Der Schwerpunkt soll dabei auf unterstützenden Tätigkeiten liegen. Junge Menschen ohne entsprechende Ausbildung könnten und dürften keine Pflegefachkräfte, Erzieherinnen, Rettungssanitäter oder andere qualifizierte Beschäftigte ersetzen.
Wie viele Plätze könnten angeboten werden?
Eine verlässliche Gesamtzahl gibt es noch nicht. Das Deutsche Rote Kreuz erklärte jedoch, bundesweit bis zu 20.000 Einsatzplätze anbieten zu können. Auch Wohlfahrtsverbände, Rettungsorganisationen und Umweltverbände haben grundsätzlich Bereitschaft signalisiert.
Wie viele Plätze tatsächlich gebraucht würden, hängt vor allem vom späteren Modell der Wehrpflicht ab. Bei einer begrenzten Bedarfswehrpflicht würden nur ausgewählte junge Männer einberufen. Entsprechend klein könnte auch die Zahl der Kriegsdienstverweigerer ausfallen, die einen Zivildienstplatz benötigen.
Bei einer Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht wären dagegen erheblich mehr Plätze notwendig. Davon ist die derzeitige Planung jedoch noch weit entfernt.
Sozialverbände warnen deshalb davor, den Zivildienst schon jetzt als Lösung für den Fachkräftemangel in Pflege und Sozialarbeit darzustellen. Selbst mehrere Tausend zusätzliche Helfer könnten fehlende Fachkräfte nicht ersetzen. Zudem müssten die jungen Menschen zunächst eingearbeitet, angeleitet und pädagogisch begleitet werden. Das bindet auch Zeit bei den regulären Beschäftigten.
Wie lange könnte der Zivildienst dauern?
Auch das ist noch offen. Nach dem Grundgesetz darf ein Ersatzdienst nicht länger dauern als der entsprechende Wehrdienst. Der freiwillige neue Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Bei einem verpflichtenden Modell müsste der Gesetzgeber jedoch noch bestimmen, welche Dienstzeit gelten soll.
Mehrere Verbände halten sechs Monate für zu kurz. Das Deutsche Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund sprechen sich für einen Zeitraum von neun bis zwölf Monaten aus. Die Begründung: Gerade bei sozialen, pflegerischen oder betreuenden Tätigkeiten dauert es eine Weile, bis junge Menschen eingearbeitet sind und Aufgaben weitgehend selbstständig übernehmen können.
Für Jugendliche und ihre Familien macht die Dauer einen erheblichen Unterschied. Ein mehrmonatiger Pflichtdienst könnte den Beginn einer Ausbildung, eines Studiums, eines Auslandsaufenthalts oder einer Arbeitsstelle verschieben. Welche Regeln für bereits geschlossene Ausbildungsverträge, Studienplätze, besondere familiäre Situationen oder gesundheitliche Einschränkungen gelten würden, müsste deshalb ebenfalls gesetzlich geklärt werden.
Wie hoch wäre die Bezahlung?
Konkrete Beträge hat die Bundesregierung bislang nicht genannt. Aus den Sozialverbänden kommt bereits die Forderung, Zivildienstleistende und Freiwillige finanziell vergleichbar zu behandeln.
Beim Bundesfreiwilligendienst und beim Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten junge Menschen normalerweise ein Taschengeld, aber keinen regulären Arbeitslohn. Viele Freiwillige können davon weder eine eigene Wohnung noch ihren vollständigen Lebensunterhalt bezahlen und bleiben auf die Unterstützung ihrer Familien angewiesen.
Entstünde daneben ein deutlich besser bezahlter Pflichtdienst, könnte das nach Ansicht der Verbände die freiwilligen Angebote schwächen. Junge Frauen und freiwillig engagierte Männer würden dann möglicherweise für ähnliche Tätigkeiten weniger Geld erhalten, als verpflichtete Zivildienstleistende.
Umgekehrt wäre eine sehr niedrige Vergütung für einen verpflichtenden Vollzeitdienst sozial problematisch. Besonders junge Menschen aus Familien mit wenig Einkommen könnten dadurch stärker belastet werden. Neben der eigentlichen Bezahlung müssen deshalb auch Sozialversicherung, Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und pädagogische Begleitung geklärt werden.
Was wird aus FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst?
Nach der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst im Jahr 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Daneben gibt es weiterhin das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr.
Rund 33.000 Menschen leisten derzeit jährlich einen Bundesfreiwilligendienst. Die bestehenden Angebote sind bewusst freiwillig und dienen nicht nur den Einsatzstellen. Junge Menschen sollen dort Berufe kennenlernen, sich orientieren, persönliche Erfahrungen sammeln und soziale Kompetenzen entwickeln.
Viele Verbände befürchten, dass diese Dienste finanziell oder organisatorisch ins Hintertreffen geraten könnten, sobald der Staat einen verpflichtenden Zivildienst aufbauen muss. Der Bundesarbeitskreis FSJ weist darauf hin, dass bereits heute zahlreiche Träger wegen gestiegener Kosten Schwierigkeiten haben, ihre Plätze zu finanzieren. (Aktuelle Situation der Freiwilligendienste)
Die Verbände verlangen deshalb, einen möglichen Zivildienst nicht auf Kosten von FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst einzuführen. Vergleichbare Tätigkeiten müssten auch mit vergleichbaren finanziellen Leistungen, Bildungsangeboten und sozialen Absicherungen verbunden sein.
Warum gibt es politische Kritik?
In der Union werden die Vorbereitungen überwiegend begrüßt. Befürworter argumentieren, dass der Staat nicht erst dann nach Einsatzstellen suchen könne, wenn eine Wehrpflicht bereits beschlossen wurde. Ohne vorbereitete Strukturen ließen sich in kurzer Zeit kaum Tausende junge Menschen sinnvoll unterbringen und begleiten.
Kritik kommt sowohl aus der Opposition als auch vom Koalitionspartner SPD. Die zuständigen SPD-Fachpolitiker möchten zunächst die Freiwilligendienste ausbauen und finanziell attraktiver machen. Solange es mehr Interessierte als ausreichend finanzierte Plätze gebe, sei eine Debatte über neue Pflichten der falsche Schwerpunkt.
Auch Linke, FDP und Sozialverbände warnen vor einem zu starken Eingriff in die Lebensplanung junger Menschen. Ein Zivildienst dürfe außerdem nicht dazu führen, dass Jugendliche als günstiger Ersatz für fehlendes Personal eingesetzt werden.
Damit berührt die Debatte eine grundsätzliche Frage: Darf der Staat jungen Menschen mehrere Monate ihrer Ausbildungs- und Lebenszeit verpflichtend abverlangen – und wenn ja, unter welchen Bedingungen wäre das gerecht?
Was bedeutet die Debatte jetzt konkret für Familien?
Eltern und Jugendliche müssen wegen der aktuellen Meldungen zunächst nichts zusätzlich veranlassen. Ein verpflichtender Zivildienst ist Anfang August 2026 nicht beschlossen.
Für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 gelten allerdings bereits die neuen Regeln zur Wehrerfassung. Sie müssen den zugesandten Fragebogen beantworten und ab Juli 2027 mit einer Einladung zur Musterung rechnen. Auch die Musterung allein verpflichtet noch nicht zum Dienst.
Erst eine weitere Entscheidung des Bundestages könnte dazu führen, dass tatsächlich junge Männer einberufen werden. Dann müsste gleichzeitig geklärt werden, wie Kriegsdienstverweigerer anerkannt, ausgewählt, vergütet und auf zivile Einsatzstellen verteilt werden.
Bis dahin handelt es sich bei den Zivildienstplänen vor allem um staatliche Vorsorge. Für Jugendliche, die gerade Schule, Ausbildung oder Studium planen, besteht im Moment kein Grund, ihre Pläne wegen eines möglichen Zivildienstes zu ändern. Die politische Entwicklung sollten Familien mit Söhnen ab dem Geburtsjahrgang 2008 dennoch im Blick behalten.
Stand: 6. August 2026. Da wesentliche Einzelheiten erst in einem Gesetzentwurf geregelt werden sollen, kann sich der Sachstand kurzfristig ändern.
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