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Frühstartrente für Kinder: Warum zunächst nur der Jahrgang 2020 profitieren soll

Frühstartrente für Kinder: Warum zunächst nur der Jahrgang 2020 profitieren soll

Zehn Euro im Monat – das klingt erst einmal nicht nach einem riesigen Vorsorgepaket. Über viele Jahrzehnte angelegt, soll daraus aber ein finanzielles Polster für später werden. Genau das ist die Idee hinter der geplanten Frühstartrente für Kinder.

Der Haken: Zum Start sollen längst nicht alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren von der Förderung profitieren. Nach dem aktuellen Entwurf wäre zunächst nur der Geburtsjahrgang 2020 dabei. Für Familien mit älteren Kindern bedeutet das: Die staatlichen zehn Euro gäbe es für sie nicht.

Noch ist allerdings nichts endgültig entschieden. Bislang liegt lediglich ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich die Regeln also noch verändern.

Die geplante Frühstartrente auf einen Blick

  • Der Staat soll zehn Euro pro Monat für die spätere Altersvorsorge eines Kindes einzahlen.
  • Losgehen soll es mit den Kindern des Geburtsjahrgangs 2020. Ihre Förderung soll rückwirkend für 2026 berücksichtigt werden.
  • Ab 2027 käme jedes Jahr der Geburtsjahrgang hinzu, der gerade sechs Jahre alt wird.
  • Für vor 2020 geborene Kinder sind nach dem aktuellen Entwurf keine staatlichen Einzahlungen vorgesehen.
  • Eltern, Großeltern und andere Angehörige sollen zusätzlich eigenes Geld einzahlen dürfen.
  • An das geförderte Geld sollen die Kinder später grundsätzlich erst ab ihrem 65. Geburtstag herankommen.
  • Beschlossen ist das alles noch nicht.

Was genau ist die Frühstartrente?

Im Grunde handelt es sich um einen staatlich bezuschussten Sparplan für die spätere Rente. Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Eltern für ihr Kind einen zertifizierten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen können.

Der Bund würde darauf monatlich zehn Euro einzahlen. Die Förderung beginnt mit dem Monat, in dem das Kind sechs Jahre alt wird, und endet spätestens im Monat vor dem 18. Geburtstag.

Über diese zwölf Jahre kommen 1.440 Euro an reinen staatlichen Einzahlungen zusammen. Das ist als Sparbetrag erst einmal überschaubar. Die eigentliche Wirkung soll durch den sehr langen Anlagezeitraum entstehen: Das Geld bleibt bis ins Rentenalter investiert und kann dadurch über Jahrzehnte Erträge erwirtschaften.

Wie viel am Ende tatsächlich zusammenkommt, lässt sich heute allerdings nicht seriös vorhersagen. Das hängt von der Entwicklung am Kapitalmarkt, den Kosten des gewählten Produkts und möglichen zusätzlichen Einzahlungen ab. Eine bestimmte Rendite wird nicht garantiert. Verluste soll der Bund ebenfalls nicht ausgleichen.

Eltern oder Großeltern dürften das Depot mit eigenem Geld aufstocken – insgesamt wären zusätzliche Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr erlaubt. Die Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben.

Das Geld ist dabei wirklich für später gedacht. Das geförderte Vermögen dürfte weder beliehen noch verkauft werden. Eine Auszahlung wäre grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich.

Welche Kinder sollen die zehn Euro bekommen?

Genau an diesem Punkt sorgt der Entwurf für Diskussionen. Die Frühstartrente soll nicht auf einen Schlag für alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren eingeführt werden. Stattdessen will die Bundesregierung mit einem einzigen Jahrgang starten und das Programm danach langsam wachsen lassen.

Für 2026 ist der Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Im Jahr 2027 kämen die 2021 geborenen Kinder hinzu, 2028 der Jahrgang 2022 und so weiter.

Ist euer Kind beispielsweise 2019 geboren, wäre es beim Start bereits sieben Jahre alt. Nach dem aktuellen Entwurf bekäme es deshalb keine staatliche Frühstartrente – auch nicht ein Jahr später. Für die älteren Jahrgänge ist bislang keine spätere Nachzahlung oder nachträgliche Aufnahme vorgesehen.

Eltern könnten für diese Kinder zwar ebenfalls einen passenden Altersvorsorgevertrag eröffnen. Die zehn Euro vom Staat gäbe es dafür jedoch nicht. Das Depot müsste vollständig mit privatem Geld bespart werden.

Die offiziellen Informationen des Bundesfinanzministeriums sprechen deshalb ausdrücklich von einer Anspruchsberechtigung „ab dem Geburtsjahrgang 2020“. Der Entwurf rechnet für 2027 mit Ausgaben von 198 Millionen Euro. Weil anschließend jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzukommt, sollen die Kosten bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen.

Anspruchsberechtigt wären Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Auch das ist eine Änderung gegenüber dem Koalitionsvertrag. Dort war noch davon die Rede, dass die Kinder eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen müssen.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Im Familienalltag kann die Auswahl eines solchen Depots schnell auf der langen To-do-Liste landen. Extrem viele Eltern beschäftigen sich außerdem bislang kaum mit Aktien, Fonds oder Altersvorsorge. Genau deshalb soll die Förderung nicht davon abhängen, ob Erwachsene einen passenden Vertrag auswählen.

Wird kein persönliches Depot eröffnet, sollen die zehn Euro trotzdem für das Kind angelegt werden. Vorgesehen ist eine gemeinsame Anlage am Kapitalmarkt, sortiert nach Geburtsjahrgängen. Verwaltet werden soll diese Auffanglösung über ein Sondervermögen bei der Deutschen Bundesbank.

Das angesparte Startkapital könnte später samt Wertentwicklung in einen persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Dafür bliebe nach den bisherigen Plänen bis zum 25. Geburtstag Zeit.

Zehn Euro für alle – aber nicht für alle mit derselben Wirkung

Auf den ersten Blick klingt die Förderung gerecht: Jedes berechtigte Kind bekommt denselben Betrag. In der Praxis starten Familien finanziell jedoch von sehr unterschiedlichen Punkten.

Genau hier setzt die Kritik des Sozialverbands Deutschland an. Familien mit höherem Einkommen könnten zusätzlich deutlich mehr eigenes Geld in das Depot einzahlen und dadurch stärker vom langen Anlagezeitraum profitieren. Familien, bei denen am Monatsende kaum etwas übrig bleibt, hätten diese Möglichkeit nicht.

Der SoVD befürchtet deshalb, dass die Frühstartrente bestehende Unterschiede beim Vermögensaufbau eher fortschreiben (und sogar verschärfen) könnte. Der Verband schlägt unter anderem vor, die staatliche Förderung für Kinder aus einkommensschwachen Familien aufzustocken. Außerdem sieht er die starke Ausrichtung auf private und kapitalgedeckte Vorsorge kritisch. Seine ausführliche Einschätzung hat der SoVD in einer Stellungnahme vom 31. Juli 2026 veröffentlicht.

Wer soll Familien beim passenden Depot beraten?

Auch die Frage nach der Beratung ist umstritten. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der die Interessen selbstständiger Versicherungs- und Bausparkaufleute vertritt, begrüßt die Grundidee der Frühstartrente. Er fordert allerdings, gleich zu Beginn alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einzubeziehen.

Außerdem stört sich der BVK daran, dass die vorgesehenen Standardprodukte ohne persönliche Beratung abgeschlossen werden könnten. Aus Sicht des Verbands drohen dadurch wichtige Beratungs- und Dokumentationspflichten geschwächt zu werden. Die Altersvorsorge sei zu langfristig und zu wichtig, um Familien mit dieser Entscheidung allein zu lassen. Die Argumente stehen in der BVK-Stellungnahme vom 29. Juli 2026.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband blickt aus einer anderen Richtung auf das Thema. Er warnt davor, dass aus der Frühstartrente ein neues Vertriebsgeschäft für Finanzanbieter werden könnte. Stattdessen fordert der vzbv eine staatliche Standardlösung und eine unabhängige, werbefreie Finanzbildung für Kinder und Eltern. Informationen über Geldanlage und Altersvorsorge dürften nicht gleichzeitig als Verkaufsgespräch dienen, heißt es sinngemäß in einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Damit treffen zwei sehr unterschiedliche Vorstellungen aufeinander: Die eine Seite hält persönliche Beratung für unverzichtbar. Die andere möchte möglichst verhindern, dass Familien im Beratungsgespräch teure oder ungeeignete Produkte verkauft werden.

Müssen Eltern jetzt schon etwas unternehmen?

Die kurze und ehrliche Antwort lautet: nein. Noch gibt es keine beschlossene Frühstartrente und damit auch keinen sicheren Anspruch auf die staatliche Förderung. Eltern müssen derzeit weder einen Antrag stellen noch vorsorglich ein besonderes Depot eröffnen.

Werbung, die schon jetzt mit garantierten zehn Euro Frühstartrente vom Staat lockt, sollte deshalb mit Vorsicht betrachtet werden. Wie die endgültigen Produkte aussehen, welche Anbieter teilnehmen und welche Kosten entstehen dürfen, steht erst fest, wenn das Gesetz beschlossen ist.

Bislang hat das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 lediglich Eckpunkte zur Frühstartrente verabschiedet. Am 22. Juli 2026 folgte der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Daraus muss nun zunächst ein vom Bundeskabinett beschlossener Regierungsentwurf werden. Danach sind Bundestag und Bundesrat an der Reihe.

Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Für berechtigte Kinder des Jahrgangs 2020 sollen die Beiträge rückwirkend für 2026 berücksichtigt werden.

Ob die Bundesregierung den Entwurf bis dahin noch verändert und vielleicht doch eine Lösung für ältere Kinder findet, bleibt abzuwarten. Im momentan vorliegenden Text ist eine solche Nachbesserung nicht enthalten.

Warum die Frühstartrente gerade jetzt kommt

Die zehn Euro für Kinder sind Teil eines größeren Umbaus der Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente soll zwar die wichtigste Säule bleiben, gleichzeitig möchte die Bundesregierung private Vorsorge und Anlagen am Kapitalmarkt stärker fördern. Das neue Altersvorsorgedepot soll dafür ab 2027 eine wichtige Grundlage bilden. Die Frühstartrente wäre gewissermaßen der frühe Einstieg in dieses System.

Ende Juni empfahl die Alterssicherungskommission außerdem, die Frühstartrente später mit einer neuen gesetzlichen Kapitalrente zu verbinden. Dadurch sollen Kosten und doppelte Verwaltungsstrukturen vermieden werden.

Union und SPD haben sich grundsätzlich hinter das Reformpaket gestellt. Einen offenen Koalitionsstreit speziell über die Frühstartrente gibt es bislang nicht. Die Empfehlung der Kommission ist allerdings noch kein beschlossenes Gesetz. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich deshalb weiterhin Details ändern.


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