Ein paar Mal im Jahr kommt beinahe jeder Mensch mit ganz speziellen Rückantwortumschlägen in Kontakt, auf denen folgender Satz aufgedruckt ist: “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand”. Stellt sich also die Frage, ob man nun verpflichtet ist, eine Briefmarke aufzukleben, wenn man eine besitzt. Die simple Antwort lautet: Nein. Es ist faktisch nur eine freundliche Bitte, der man nicht nachkommen muss.
Es gibt ganz unterschiedlichste Unternehmen, die im Kontakt mit Kunden oder Klienten, an einer schnellen und unkomplizierten Rückantwort interessiert sind. Seien es Behörden, Versicherungen oder Kanzleien. Wenn sie Informationen anfordern, wollen sie sicherstellen, dass die Schwelle für ihre Kunden so gering wie möglich ist. In vielen Fällen kennt man an diesem Punkt Umschläge mit dem Aufdruck “Porto zahlt der Empfänger”. In diesem Beispiel sind die Verhältnisse klar. Man tütet die angefragten Unterlagen ein – und trägt sie zum nächstliegenden Briefkasten.
Wenn man jedoch gebeten wird, wenn möglich, eine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben, gerät man mindestens kurz ins Grübeln. Solche Briefe werden jedoch auch ohne Briefmarke, ohne Komplikationen, dem Empfänger zugestellt. Dieser zahlt nach Erhalt das entsprechende Porto.
Das Aufkleben einer Briefmarke ist rein freiwillig
Dieser spezielle Aufdruck (Bitte freimachen, falls Marke zur Hand) eröffnet dem Empfänger lediglich die Möglichkeit, dem Absender auf freiwilliger Basis, das Porto zu übernehmen. Da es immer Kunden geben wird, die tatsächlich eine Briefmarke in der Schublade liegen haben, und diese auch nutzen werden, spart der Empfänger im Laufe des Jahres, eine Menge Geld. Auch wenn nur eine Marke mit geringerem Wert, als für den Versand nötig wäre, auf dem Umschlag klebt, muss der Empfänger nur den fehlenden Wert, nach Empfang des Briefes, bezahlen. Auch hier lässt sich rein rechnerisch noch eine Menge Geld sparen.
Wenn ihr also beim nächsten Mal vor einem Rückumschlag mit der Aufschrift “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand” sitzt, dürft ihr diesen Brief gerne ohne Briefmarke in die Post geben.
Deutsche Post warnt: DAS ist eigentlich nicht zulässig
In welchen weiteren Fällen muss ich kein Porto zahlen?
Generell ist es so, dass wenn auf einem vorgedruckten Rückumschlag die Antwortadresse inklusive dem Begriff “Antwort” steht, man kein Porto bezahlen muss. Das gilt übrigens auch, wenn das Briefmarkenfeld gleichzeitig mit den Sätzen “Bitte ausreichend frankieren” oder “Bitte freimachen” beschriftet ist. Denn diese beiden Dinge schließen sich aus. Im Zweifel gilt also hier der Vorteil für den Kunden. Natürlich befreit auch der Satz “Entgelt zahlt Empfänger” von der Portopflicht.