Ein paar Mal im Jahr kommt beinahe jeder Mensch mit ganz speziellen Rückantwortumschlägen in Kontakt, auf denen folgender Satz aufgedruckt ist: “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand”. Meist handelt es sich dabei um Antwortkarten oder Rückumschläge von Behörden, Ämtern oder Unternehmen. Aber man findet sie auch auf Gewinnspielen oder Umfragen. Was bedeutet das?

Es stellt sich also die Frage, ob man verpflichtet ist, eine Briefmarke aufzukleben, wenn man diesen Satz im Briefmarkenfeld liest. Die simple Antwort lautet: Nein. Es ist faktisch nur eine freundliche Bitte, der man nicht nachkommen muss. Warum das so ist, erklären wir euch hier.

Es gibt ganz unterschiedlichste Unternehmen, die im Kontakt mit Kunden oder Klienten, an einer schnellen und unkomplizierten Rückantwort interessiert sind. Seien es Behörden, Versicherungen oder Kanzleien. Wenn sie Informationen anfordern, wollen sie sicherstellen, dass die Schwelle für ihre Kunden so gering wie möglich ist. In vielen Fällen kennt man an diesem Punkt Umschläge mit dem Aufdruck “Porto zahlt der Empfänger”. In diesem Beispiel sind die Verhältnisse klar. Man tütet die angefragten Unterlagen ein – und trägt sie zum nächstliegenden Briefkasten.

Wenn man jedoch gebeten wird, wenn möglich, eine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben, gerät man mindestens kurz ins Grübeln. Solche Briefe werden jedoch auch ohne Briefmarke, ohne Komplikationen, dem Empfänger zugestellt. Dieser zahlt nach Erhalt das entsprechende Porto.

Was bedeutet “Bitte freimachen falls Marke zur Hand”?

Dieser spezielle Aufdruck (Bitte freimachen, falls Marke zur Hand) eröffnet dem Empfänger lediglich die Möglichkeit, dem Absender auf freiwilliger Basis, das Porto zu übernehmen. Da es immer Kunden geben wird, die tatsächlich eine Briefmarke in der Schublade liegen haben, und diese auch nutzen werden, spart der Empfänger im Laufe des Jahres, eine Menge Geld.

Auch wenn nur eine Marke mit geringerem Wert, als für den Versand nötig wäre, auf dem Umschlag klebt, muss der Empfänger nur den fehlenden Wert, nach Empfang des Briefes, bezahlen. Auch hier lässt sich für Unternehmen und Behörden rein rechnerisch noch eine Menge Geld sparen. Denn selbst, wenn nur eine Marke mit geringerem Wert auf dem Rückumschlag klebt, summiert sich die Ersparnis im Laufe eines Kalenderjahres. Das lohnt sich oft.

Wenn ihr also beim nächsten Mal vor einem Rückumschlag mit der Aufschrift “Bitte freimachen falls Marke zur Hand” (oder ähnlichem) sitzt, dürft ihr diesen Brief gerne ohne Briefmarke in die Post geben.

Natürlich steht es euch frei, dennoch eine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben. Es ist aber explizit rein freiwillig. Alle Rückantwortumschläge mit dem Aufdruck “Bitte freimachen falls Marke zur Hand”, müssen nicht von euch frankiert werden.


Deutsche Post warnt: DAS ist eigentlich nicht zulässig


Bitte freimachen falls Marke zur HandPin
Bild: © illu24 / Adobe Stock

In welchen weiteren Fällen muss ich kein Porto zahlen?

Generell ist es so, dass wenn auf einem vorgedruckten Rückumschlag die Antwortadresse inklusive dem Begriff “Antwort” steht, man kein Porto bezahlen muss. Das gilt übrigens auch, wenn das Briefmarkenfeld gleichzeitig mit den Sätzen “Bitte ausreichend frankieren” oder “Bitte freimachen”, oder wie “Bitte freimachen falls Marke zur Hand”, beschriftet ist. Denn diese Dinge schließen sich aus. Im Zweifel gilt also hier der Vorteil für den Kunden. Natürlich befreit auch der Satz “Entgelt zahlt Empfänger” von der Portopflicht.

Wissenswertes für Unternehmen

Damit Unternehmen den Freimachvermerk nutzen können, müssen sie auf ganz bestimmte Dinge achten. Um die benötigten Normen zu erfüllen, wird das Kästchen des Freimachvermerks in einer festgelegten Größe abgedruckt. Darüber hinaus muss zwingend über dem Adressfeld der Begriff “Antwort”, Antwortkarte”, oder “Werbeantwort” stehen. Außerdem dürfen solche Rückumschläge nicht mit einem Bürodrucker erstellt werden. Sie müssen zwingend in einer Druckerei gefertigt sein. Der Text muss maschinenlesbar sein.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Unternehmen bares Geld sparen. Denn trotz des Hinweises auf Rückumschlägen, gibt es Kunden, die entweder aus Unwissenheit oder aus Prinzip, Umschläge frankieren.


Wer hat's geschrieben?

Torsten Esser

Torsten hat das Vollzeit-Papa-Diplom. Er hat einen kleinen Sohn und eine Stieftochter, die er liebt, als wäre es seine eigene. Darüber hinaus hat er acht Semester lang "Soziale Arbeit" studiert. Mit einer unübertroffenen Mischung aus Wissen und Bauchgefühl, ist er der geborene Autor für dieses Magazin. Und ganz nebenbei kümmert er sich als Gründer und Inhaber von 1-2-family.de um alle Belange des Magazins. (Bild: © Chantal Reimann)

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