Ab dem kommenden Jahr wird es in Deutschland eine flächendeckende Impfpflicht gegen die Masern geben. Ab März 2020 soll der am Mittwoch durch das Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gelten. Eine Masern-Impfpflicht entsteht vor allem in Kitas, Schulen und Flüchtlingsunterkünften. Darüber hinaus ebenfalls für Tagesmütter und Personal im medizinischen Bereich.

Eine besonders wichtige Frist ist der 31. Juli 2020. Bis zu diesem Datum müssen bereits in Kindergärten und Schulen aufgenommene Kinder, Erzieher und Lehrer, ärztliche Nachweise über die erfolgte Masernschutzimpfung erbringen.

„Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren“, so Jens Spahn. „Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen.“

Im Falle einer Impfverweigerung droht den Kindern der Ausschluss aus den Kitas. Bei schulpflichtigen Kindern kann hingegen kein Ausschluss stattfinden. Hier drohen Geldstrafen von bis zu 2500 Euro.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland über 500 Infektionsfälle gemeldet. Bereits im ersten Quartal diesen Jahres, waren es über 400 Fälle. Die Masernimpfung ist unter Befürwortern und Gegnern generell sehr heiß diskutiert. Nach der heutigen Zustimmung durch das Kabinett muss jedoch noch der Bundestag einwilligen.


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