Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Hilfe für Familien, deren Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt. Seit 2005 soll diese Leistung verhindern, dass arbeitende Eltern trotzdem zum Jobcenter müssen. Im “Volksmund” wird der Kinderzuschlag auch häufig Kindergeldzuschlag oder Kindergeldzuschuss genannt. Was es damit auf sich hat und wie man ihn beantragt, erfahrt ihr hier.
Was genau ist der Kinderzuschlag?
Wenn das eigene Einkommen für den Lebensunterhalt als Eltern reicht, aber nicht für die ganze Familie – dann springt der Kinderzuschlag ein. Er wird zusätzlich zum regulären Kindergeld gezahlt und richtet sich gezielt an Familien mit geringem Einkommen. Das Ziel dahinter: Kinderarmut verhindern und Familien dabei unterstützen, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit zu behalten.
Ab dem 1. Januar 2025 können Familien bis zu 297 Euro monatlich pro Kind erhalten. In diesem Höchstbetrag ist der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 25 Euro bereits enthalten. Zusammen mit dem Kindergeld (259 Euro ab 2026) und eventuell Wohngeld, ergibt das eine spürbare Entlastung für das Familienbudget.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Damit ihr den Kinderzuschlag erhalten könnt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt, unverheiratet und lebt in eurem Haushalt
- Ihr bezieht bereits Kindergeld für das Kind
- Euer monatliches Bruttoeinkommen erreicht die Mindestgrenze: 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare
- Euer Einkommen, Vermögen und das des Kindes überschreiten bestimmte Höchstgrenzen nicht
Die Bewilligung erfolgt immer für sechs Monate am Stück. Danach müsst ihr einen neuen Antrag stellen. Praktisch für Familien: Ändert sich während der bereits genehmigten sechs Monate euer Einkommen oder die Miete, wirkt sich das nicht auf den laufenden Kinderzuschlag aus.
LESETIPP: Auszahlungstermine für das Kindergeld und den Kinderzuschlag!
Zusätzliche Vorteile mit dem Kinderzuschlag
Wer Kinderzuschlag erhält, bekommt oft weitere Vergünstigungen dazu. Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht kostenloses Mittagessen in Kita und Schule sowie Unterstützung beim Schulbedarf. Außerdem können sich Eltern häufig von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Den Antrag stellt ihr direkt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Das läuft getrennt vom regulären Kindergeld und erfordert eigene Nachweise und Formulare.
Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?
Die Berechnung des Kinderzuschlags ist zugegebenermaßen nicht ganz einfach – aber keine Sorge, wir führen euch Schritt für Schritt durch die wichtigsten Faktoren. Euer Einkommen, die Wohnkosten und die Familiengröße spielen dabei die entscheidende Rolle. Der maximale Betrag liegt bei 297 Euro pro Kind und Monat (Stand: 2026).
Einkommensgrenzen und Freibeträge
Hier wird es interessant: Ihr müsst ein Mindesteinkommen nachweisen, um überhaupt Anspruch zu haben. Als Elternpaar benötigt ihr mindestens 900 Euro brutto, als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto. Diese Mindestgrenzen beziehen sich auf das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragstellung.
Das Besondere dabei? Eine feste Höchsteinkommensgrenze existiert nicht – sie wird individuell anhand eures Familienbedarfs ermittelt. Das bedeutet, auch Familien mit etwas höherem Einkommen können unter Umständen noch Anspruch haben.
Verdient ihr mehr als euer eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag entsprechend. Die Berechnung funktioniert so: Für je 10 Euro über der Mindesteinkommensgrenze, werden nur 7 Euro angerechnet. Zusätzlich fließen 45 Prozent des Einkommens eurer Kinder – wie Unterhalt oder Waisenrente – in die Berechnung ein.
Wohnkosten machen den Unterschied
Die Miete spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung. Anders als beim Bürgergeld, werden die Wohnkosten beim Kinderzuschlag nach einem prozentualen Schlüssel aufgeteilt. Der Wohnanteil hängt von der Familienzusammensetzung ab:
- Elternpaare mit einem Kind: 83% der Wohnkosten
- Elternpaare mit zwei Kindern: 71% der Wohnkosten
- Alleinerziehende mit einem Kind: 77% der Wohnkosten
- Alleinerziehende mit zwei Kindern: 63% der Wohnkosten
Was zählt als Einkommen – und was nicht?
Grundsätzlich werden alle Einnahmen berücksichtigt, unabhängig davon, woher sie kommen. Dazu gehören:
- Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit
- Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
- Sozialversicherungsrenten, Elterngeld, BAföG
Die gute Nachricht: Nicht alles wird angerechnet. Diese Leistungen bleiben außen vor:
- Kindergeld
- Wohngeld
- Pflegeversicherungsleistungen
- Grundrente
Der KiZ-Lotse hilft bei der Berechnung
Um herauszufinden, ob ihr Anspruch auf Kinderzuschlag habt, gibt es den offiziellen “KiZ-Lotsen” der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Online-Tool führt euch durch vier kurze Videos und berechnet anhand eurer Angaben, ob ein Anspruch bestehen könnte.
Der Rechner benötigt folgende Informationen:
- Angaben zu euren Kindern
- Daten zu eurem Einkommen
- Details zu euren Wohnkosten
Auch wenn ihr früher schon einmal ein negatives Ergebnis erhalten habt, lohnt sich eine erneute Prüfung – besonders wenn sich durch den Sofortzuschlag die Höchstgrenze erhöht hat, oder eure Betriebs- und Heizkosten gestiegen sind.
So beantragt ihr den Kinderzuschlag – Schritt für Schritt zum Erfolg
Der Antragsprozess für den Kinderzuschlag ist weniger kompliziert, als viele Familien befürchten. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Unterlagen, könnt ihr euch bis zu 297 Euro monatlich pro Kind sichern.
Familien, die zum ersten Mal einen KiZ-Antrag stellen, stehen oft vor der Frage: Wo fange ich überhaupt an? Die gute Nachricht: Die Familienkasse hat den Prozess in den letzten Jahren deutlich vereinfacht. Trotzdem lohnt es sich, systematisch vorzugehen.
1. Berechtigung vorab klären
Bevor ihr euch in den Papierkram stürzt, solltet ihr zunächst prüfen, ob ihr grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllt. Das spart Zeit und Nerven. Die wichtigsten Kriterien im Überblick:
- Euer Kind lebt in eurem Haushalt und ist unter 25 Jahre alt
- Das Kind ist unverheiratet
- Ihr bezieht bereits Kindergeld für das Kind
- Euer Bruttoeinkommen liegt über der Mindestgrenze (600 Euro für Alleinerziehende, 900 Euro für Paare)
Der “KiZ-Lotse” der Bundesagentur für Arbeit hilft euch dabei, eure Chancen realistisch einzuschätzen. Das Online-Tool führt euch durch vier kurze Videos und gibt eine erste Orientierung. Auch wenn das Ergebnis nicht bindend ist, verschafft es euch Klarheit über eure Ausgangslage.
2. Den passenden Antragsweg wählen
Hier habt ihr die Qual der Wahl – je nach euren technischen Möglichkeiten und Vorlieben:
Der digitale Königsweg: Wer eine BundID besitzt, kann über kiz-digital.de alles online erledigen. Kein Ausdrucken, kein Unterschreiben, kein Postweg. Das ist besonders praktisch für Familien, die ohnehin viel digital unterwegs sind.
Der Hybrid-Ansatz: Ihr könnt den Antrag auch ohne BundID online ausfüllen. Allerdings müsst ihr ihn dann doch ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden. Immerhin habt ihr beim Ausfüllen alle Hilfstexte zur Hand.
Klassisch mit Papier: Die guten alten Formulare gibt es natürlich weiterhin. Manche Familien fühlen sich damit einfach wohler – auch das ist völlig in Ordnung.
3. Unterlagen sammeln und einreichen
Die Familienkasse prüft bei jedem Antrag individuell, welche Nachweise sie benötigt. In den allermeisten Fällen sind das:
- Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten sechs Monate
- Mietvertrag oder bei Wohneigentum Belege über Zinszahlungen und Nebenkosten
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher)
- Bescheide über andere Leistungen wie Elterngeld oder BAföG
Falls ihr nicht sofort alle Papiere beisammen habt, lasst euch davon nicht abschrecken. Stellt den Antrag trotzdem und reicht fehlende Unterlagen nach. Das geht mittlerweile auch online über die Funktion “Mitteilung an die Familienkasse”.
4. Bescheid abwarten und richtig reagieren
Nach der Einreichung heißt es erstmal: Geduld haben. Die Familienkasse prüft euren Antrag und schickt euch dann einen Bescheid. Bei einer Bewilligung fließt das Geld für sechs Monate – allerdings erst ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Zahlung gibt es leider nicht.
Ändert sich während dieser Zeit etwas an eurer finanziellen Situation, teilt das der Familienkasse mit. Das betrifft sowohl positive als auch negative Veränderungen. Nach Ablauf der sechs Monate müsst ihr einen Folgeantrag stellen. Bei gleichbleibenden Verhältnissen reicht oft ein vereinfachter Kurzantrag aus.
FAQs zum Kinderzuschlag
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