Reden wir einmal über die Rente. Wusstet ihr, dass eure monatliche Rente um bis zu 110 Euro steigen kann, wenn ihr eure Kindererziehungszeiten geltend macht?
Die Zeit, die ihr mit der Erziehung eurer Kinder verbracht habt, ist mehr als nur wertvolle Familienzeit. Der Staat erkennt diese wichtige Leistung auch finanziell an. Jedes eurer Kinder bringt euch Rentenpunkte ein, die eure spätere Rente erhöhen.
Hier wird zwischen zwei Zeiträumen unterschieden: Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bringen euch bis zu 2,5 Jahre (30 Monate) ein. Kinder ab 1992 sogar bis zu 3 Jahre (36 Monate). Das bedeutet konkret etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat, für ein Kind, das vor 1992 zur Welt kam.
Aber Achtung: Diese Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt. Ihr müsst sie beantragen.
Genau deshalb haben wir diesen Leitfaden für euch erstellt. Hier erfahrt ihr ganz praktisch, wie ihr den Antrag richtig stellt und worauf ihr dabei achten solltet. Schritt für Schritt führen wir euch durch den Prozess, damit ihr nichts vergesst – und eure wohlverdiente Rentensteigerung auch wirklich bekommt.
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Was sind Kindererziehungszeiten und warum sind sie wichtig?
Kindererziehungszeiten funktionieren wie ein Geschenk des Staates, an euch als Eltern. Ihr bekommt Rentenpunkte gutgeschrieben, ohne selbst einen Cent einzuzahlen. Der Staat sagt damit: “Eure Erziehungsarbeit ist wertvoll und verdient Anerkennung.”
Dabei gibt es zwei Arten, die ihr kennen solltet:
Die eigentlichen Kindererziehungszeiten sind echte Beitragszeiten. Die Kinderberücksichtigungszeiten wirken sich anders auf eure Rente aus.
Wie lange werden diese Zeiten angerechnet? Das hängt vom Geburtsjahr eures Kindes ab. Kinder vor 1992 bringen euch 2,5 Jahre ein. Kinder ab 1992 sogar 3 Jahre.
Jedes Jahr Kindererziehungszeit entspricht dabei etwa einem Rentenpunkt – das sind rund 40,79 Euro mehr Rente im Monat. Zusätzlich zählt für jedes Kind die Zeit bis zum 10. Geburtstag als Berücksichtigungszeit.
Warum solltet ihr euch darum kümmern? Diese Zeiten bringen euch gleich mehrere Vorteile:
- Eure monatliche Rente steigt direkt
- Ihr erfüllt leichter die Wartezeit für die Altersrente
- Die Zeiten gelten auch, wenn ihr nebenbei arbeitet
- Bei niedrigem Einkommen kann eure Rente um bis zur Hälfte aufgestockt werden
- Euer Schutz bei Erwerbsminderung bleibt bestehen
Das Beste daran? Auch wenn ihr während der Erziehungszeit arbeitet, bekommt ihr diese Rentenpunkte zusätzlich zu euren normalen Beiträgen. So sammelt ihr doppelt für eure Zukunft.
Wer hat Anspruch und wie erfolgt die Zuordnung?
Übrigens können nicht nur die leiblichen Eltern dieses Rentengeschenk in Anspruch nehmen. Auch Großeltern, Pflege-, Stief- und Adoptiveltern, haben unter bestimmten Umständen, Anspruch auf Kindererziehungszeiten.
Die Grundregel ist einfach: Wer das Kind hauptsächlich erzogen hat, bekommt die Zeiten zugeordnet. Habt ihr beide gleichberechtigt erzogen, ohne dass einer von euch den größeren Anteil hatte? Dann gehen die Zeiten automatisch an die Mutter.
Aber was, wenn ihr das anders regeln wollt?
Vielleicht war der Papa hauptsächlich zu Hause, oder ihr möchtet die Zeiten aufteilen. Dann braucht ihr eine gemeinsame Erklärung. Wichtig zu wissen: Diese Erklärung wirkt normalerweise nur für die Zukunft. Höchstens zwei Monate rückwirkend ist möglich.
Besondere Situationen bei gleichgeschlechtlichen Paaren:
Hier bekommt zunächst der leibliche Elternteil die Zeiten. Falls keiner von euch mit dem Kind biologisch verwandt ist, erhält sie derjenige, der zuerst die rechtliche Elternstellung hatte – zum Beispiel durch eine frühere Adoption.
Was passiert im schlimmsten Fall?
Sollte ein Elternteil während der Erziehungszeit versterben, werden die restlichen Zeiten automatisch dem überlebenden, erziehenden Partner, zugeordnet.
Ein letzter wichtiger Punkt: Die Berücksichtigungszeiten – das sind die Jahre von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr eures Kindes – gehen immer an denselben Elternteil, der auch die eigentlichen Kindererziehungszeiten erhält.
So beantragt ihr eure Kindererziehungszeiten – Schritt für Schritt
Jetzt wird es praktisch. Um eure Kindererziehungszeiten anrechnen zu lassen, müsst ihr aktiv werden. Aber keine Sorge – der Prozess ist einfacher als gedacht.
Schritt 1: Überprüft euren aktuellen Stand
Bevor ihr loslegt, schaut erst einmal nach, ob eure Erziehungszeiten vielleicht schon erfasst sind. Euren Versicherungsverlauf könnt ihr ganz bequem über das Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung abrufen. Manchmal sind die Zeiten bereits eingetragen – dann spart ihr euch den ganzen Aufwand.
Schritt 2: Das richtige Formular finden
Ihr braucht das Formular V0800 “Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten”. Klingt bürokratisch? Ist es auch ein bisschen. Aber dahinter verbergen sich eure zusätzlichen Rentenpunkte.
Schritt 3: Den Antrag stellen – ihr habt die Wahl
Hier könnt ihr zwischen drei Wegen wählen:
- Online-Antrag: Der bequemste Weg für alle, die gerne digital unterwegs sind. Die Website der Deutschen Rentenversicherung führt euch durch jeden Schritt. Dokumente könnt ihr direkt hochladen – kein Papierkram, keine Post.
- Persönlicher Besuch: Ihr erklärt gerne Dinge im direkten Gespräch? Dann vereinbart einen Termin in eurer örtlichen Beratungsstelle. Dort könnt ihr alle Fragen vor Ort klären.
- Der klassische Postweg: Formular herunterladen, ausfüllen, Brief schreiben. Manchmal ist das Bewährte einfach das Richtige für euch.
Was ihr dabei haben müsst:
- Eure Versicherungsnummer (steht auf jedem Schreiben der Rentenversicherung)
- Geburtsurkunden eurer Kinder
- Angaben dazu, wer wann erzogen hat
- Falls der Papa die Zeiten bekommen soll: Eine gemeinsame Erklärung beider Eltern
Timing ist alles – aber nicht kritisch
Am besten stellt ihr den Antrag bis zum zehnten Geburtstag eures Kindes. Aber falls ihr das verpasst habt: Kein Drama. Ihr könnt den Antrag auch später stellen, sogar erst als Rentner. Nur zahlt sich die höhere Rente dann erst ab dem Monat nach eurer Antragstellung aus.
Die Bearbeitung dauert etwa einen Monat. Danach sind eure Erziehungszeiten offizell in eurem Rentenkonto verbucht – und eure Zukunft ein Stück sicherer.
Schnelle Zusammenfassung:
• Kindererziehungszeiten können Ihre monatliche Rente um bis zu 110 Euro pro Kind erhöhen – für Kinder vor 1992 werden 2,5 Jahre, ab 1992 sogar 3 Jahre angerechnet.
• Beantragen Sie mit Formular V0800 online, persönlich oder schriftlich – am besten bis zum 10. Lebensjahr Ihres Kindes, um die volle Rentensteigerung zu erhalten.
• Nicht nur leibliche Eltern haben Anspruch – auch Großeltern, Pflege-, Stief- und Adoptiveltern können unter bestimmten Voraussetzungen diese Zeiten beantragen.
• Überprüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf regelmäßig – oft sind Kindererziehungszeiten noch nicht erfasst und müssen nachträglich beantragt werden.
• Eine gemeinsame Erklärung beider Eltern ist nötig, wenn die Zeiten vom Vater statt der Mutter angerechnet werden sollen oder eine andere Aufteilung gewünscht wird.
Diese staatliche Anerkennung Ihrer Erziehungsleistung wirkt sich nicht nur auf die Rentenhöhe aus, sondern hilft auch bei der Erfüllung von Wartezeiten und sichert den Erwerbsminderungsschutz.
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