Die AfD Sachsen-Anhalt möchte Eltern zwischen Schule und Hausunterricht wählen lassen. Gleichzeitig sollen Kinder mit Behinderung und Kinder aus Flüchtlingsfamilien getrennt von anderen unterrichtet werden. Sachsens Kultusminister warnt sogar vor möglichen Folgen für Schulabschlüsse. Was steht wirklich in dem Programm – und was könnte das für Familien bedeuten?
Den Schulranzen einfach stehen lassen und das eigene Kind zu Hause unterrichten? Was in Deutschland bislang nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich ist, möchte die AfD in Sachsen-Anhalt zu einem Elternrecht machen. Für manche Familien klingt das im ersten Moment vielleicht sogar reizvoll. Vor allem dann, wenn ein Kind in der Schule gemobbt wird, ständig überfordert ist oder im normalen Unterricht kaum noch zurechtkommt.
Wer im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt weiterliest, merkt allerdings schnell: Es geht nicht nur um ein bisschen mehr Freiheit beim Lernen. Die Partei beschreibt ein völlig anderes Bild von Schule. Eines, in dem Kinder mit Behinderung nicht mehr gemeinsam mit anderen Kindern lernen sollen und für Flüchtlingskinder eigene Klassen vorgesehen sind.
Noch ist davon natürlich nichts beschlossen. Es handelt sich um Forderungen aus einem Wahlprogramm vor der Landtagswahl am 6. September 2026. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick. Denn Bildung ist größtenteils Sache der Bundesländer – und damit ein Bereich, in dem eine neue Landesregierung tatsächlich relativ schnell einiges verändern könnte. Zum Guten und zum Schlechten.
Das Wichtigste vorweg
- Die Partei will Eltern zwischen Schulbesuch und Hausunterricht wählen lassen.
- Zu Hause unterrichtete Kinder sollen alle sechs Monate geprüft werden.
- Die Inklusion soll beendet und das Förderschulsystem ausgebaut werden.
- Für Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind getrennte Klassen vorgesehen.
Warum Clemens vor den AfD-Plänen warnt
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) hat kurz vor der Landtagswahl im benachbarten Sachsen-Anhalt deutlich vor den Bildungsplänen der AfD gewarnt. Sollte die Partei dort das Bildungsministerium übernehmen, sieht er sogar die verlässliche Anerkennung der Schulabschlüsse in anderen Bundesländern gefährdet. Das berichteten WELT und dpa am 22. August 2026.
Hinter seiner Warnung stehen die geplanten Sonderwege bei Schulpflicht, Unterricht und Prüfungen. Auch die Trennung von Kindern mit Behinderung und geflüchteten Kindern lehnt Clemens ab. Solche Pläne führen seiner Ansicht nach zu einer gefährlichen Spaltung im Klassenzimmer.
Hausunterricht: Das klingt zunächst nach mehr Freiheit
„Bildungspflicht statt Schulzwang“ nennt die AfD ihre Forderung. Eltern sollen selbst entscheiden dürfen, ob ihr Kind täglich eine Schule besucht oder zu Hause unterrichtet wird. Eine komplette Kontrolle möchte die Partei dabei nicht aufgeben: Nach dem Programm müssten Kinder im Hausunterricht alle sechs Monate an zentralen Prüfungen teilnehmen. Bleibt ein Kind beim Lernstoff zurück, soll es wieder eine Schule besuchen müssen.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund erklärte in einer MDR-Wahlarena, seine Partei wolle die Schulpflicht nicht abschaffen, sondern reformieren. Er verwies dabei unter anderem auf Kinder, die in der Schule gemobbt werden und für die andere Formen des Lernens hilfreich sein könnten.
Das ist ein Punkt, bei dem vermutlich viele Eltern kurz nicken. Wenn ein Kind jeden Morgen mit Bauchschmerzen aufwacht, Angst vor der Pause hat oder über Monate keine ausreichende Hilfe bekommt, braucht es dringend eine Lösung. Flexible Lernangebote oder zeitweise andere Formen der Beschulung können in solchen Fällen sinnvoll sein.
Ein allgemeines Recht auf Hausunterricht ist aber noch einmal etwas ganz anderes. Denn Schule besteht nicht nur aus Arbeitsblättern, Vokabeln und Klassenarbeiten. Kinder treffen dort auf Menschen, die anders denken, anders leben und aus ganz anderen Familien kommen. Sie lernen, Konflikte auszuhalten, Kompromisse zu finden und ihren Platz in einer Gruppe zu finden und zu behaupten.
Und noch etwas lässt sich mit einer Prüfung kaum erfassen: Ein Test kann zeigen, ob ein Kind Bruchrechnen beherrscht. Er zeigt nicht, ob es einsam ist, zu Hause unter massivem Druck steht oder außerhalb der eigenen Familie kaum noch Kontakte hat. Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und Mitschülerinnen und Mitschüler können wichtige Menschen sein, die bemerken, wenn ein Kind Hilfe braucht.
Könnte Sachsen-Anhalt das einfach so beschließen?
Ganz so einfach wäre es nicht. In Sachsen-Anhalt ist die Schulpflicht in der Landesverfassung verankert. Für eine entsprechende Änderung wäre nach der rechtlichen Einordnung des Deutschlandfunks eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig.
Außerdem gibt es den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag aus dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat die verpflichtende Teilnahme am Schulunterricht gestützt.
Ein wichtiges Argument der Richter: Toleranz, soziale Kompetenz und der Umgang mit anderen Überzeugungen, lassen sich besonders dort lernen, wo Kinder regelmäßig auf ganz unterschiedliche Menschen treffen.
Eine Änderung der Landesverfassung würde die juristische Debatte allerdings nicht beenden. Ob das AfD-Modell mit halbjährlichen Prüfungen den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ausreichend erfüllt, dürfte am Ende auch Gerichte beschäftigen. Die Partei selbst sagt, sie habe sich zu ihrem Vorhaben juristisch beraten lassen.
Da sei die zweifelnde Frage erlaubt, ob Juristen denn die richtigen Ansprechpartner für schulische Zukunftsvisionen sind.
Beim Thema Inklusion kippt der Ton
Dass Inklusion an vielen Schulen nicht so funktioniert, wie sie sollte, erleben Familien jeden Tag. Es fehlen Schulbegleitungen, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, barrierefreie Räume und Zeit für individuelle Förderung. Unter solchen Bedingungen kann gemeinsamer Unterricht für alle Beteiligten leider auch mal anstrengend werden.
Die AfD nimmt dieses reale Problem auf und erklärt die Inklusion in ihrem Programm für gescheitert. Sie soll „unverzüglich“ beendet, das Förderschulsystem dafür ausgebaut werden. Die Partei begründet das damit, dass Kinder mit Behinderung an Förderschulen gezielter unterstützt werden könnten.
Doch die Formulierungen im Programm gehen weit über eine Diskussion um bessere Förderung hinaus. Nichtbehinderte Kinder werden dort als „normal begabt“ bezeichnet. Über Kinder mit Behinderung heißt es, sie würden den Unterrichtsfortgang „lähmen“.
Spätestens an diesem Punkt geht es nicht mehr nur um die Frage, welches Schulmodell gut ausgestattet ist. Es geht darum, welche Kinder als selbstverständlicher Teil einer Klasse gesehen werden – und welche als Störung. Ein Kind, das eine Schulbegleitung oder mehr Zeit benötigt, „lähmt“ keinen Unterricht. Es braucht Unterstützung, die im Schulalltag häufig noch immer fehlt.
Was man dort liest, ist kein schlecht gewählter Tonfall. Es ist eine ganz reale Grundeinstellung. Und das ist (mit Verlaub) keine große Überraschung, wenn man mit offenen Augen, Ohren und Kopf, Aussagen der vergangenen Jahre anschaut.
Die naheliegende Antwort auf schlecht umgesetzte Inklusion wäre deshalb: genügend Fachkräfte, passende Räume und individuelle Hilfen. Und zwar konsequent. Nicht automatisch die Trennung. Was fehlende Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern bedeuten kann, haben wir bereits ausführlich beschrieben.
Auch rechtlich ist ein pauschales Ende der Inklusion schwierig. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zu einem inklusiven Bildungssystem. Kinder dürfen nicht allein wegen einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Wie einzelne Ansprüche vor deutschen Gerichten durchgesetzt werden könnten, ist kompliziert. Eine komplette Abkehr von der Inklusion würde aber sehr deutlich mit dieser Verpflichtung kollidieren. Das ist hart erkämpft – und letztlich auch gut so.
Sonderklassen für Flüchtlingskinder: Der entscheidende Unterschied
Auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien sieht das AfD-Programm getrennte Klassen vor. Die Partei stellt das zynischerweise als humanitäres Angebot dar: Auch diese Kinder sollten zur Schule gehen und etwas lernen können. In den Sonderklassen sollen sie möglichst Unterrichtsstoff aus ihren Herkunftsländern erhalten, damit ihnen eine spätere Rückkehr leichter fällt.
Nun gibt es in Deutschland bereits sogenannte Willkommens- oder Vorbereitungsklassen. Dort lernen neu angekommene Kinder vor allem Deutsch und werden auf den Wechsel in eine reguläre Klasse vorbereitet. Eine solche zeitweise Sprachförderung ist logischerweise absolut sinnvoll – eigentlich sogar unerlässlich.
Das Konzept der AfD verfolgt allerdings erkennbar ein anderes Ziel. Im Wahlprogramm steht, den Kindern solle vermittelt werden, dass ihr Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend sei. Gleichzeitig sollen „unsere Kinder“ vor angeblichen Belastungen geschützt werden, die beim gemeinsamen Unterricht mit Kindern aus „völlig fremden Kulturen“ entstünden.
Damit geht es nicht mehr in erster Linie darum, Sprachbarrieren abzubauen. Es entsteht eine klare Trennung zwischen „unseren“ Kindern und den anderen. Für betroffene Kinder könnte das bedeuten, dass sie langsamer Deutsch lernen, weniger Freundschaften außerhalb ihrer eigenen Gruppe schließen – und dauerhaft als nicht zugehörig behandelt werden.
Auch rechtlich würde dieses Modell Fragen nach Gleichbehandlung, Kinderrechten und dem Bildungsauftrag aufwerfen. Die Richtung des Vorschlags lässt sich im Wahlprogramm ziemlich deutlich (ohne große Ratespielchen) erkennen.
Warum die Anerkennung der Abschlüsse zum Thema wird
Die Bundesländer stimmen sich über Bildungsstandards, Prüfungen und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen ab. Eine zentrale Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, Zeugnisse und Qualifikationen vergleichbar zu halten.
Würde ein Bundesland bei Unterricht und Prüfungen sehr weit von diesen gemeinsamen Standards abweichen, könnte daraus ein ernsthafter Konflikt entstehen. Möglich wären politische Verhandlungen, zusätzliche Vorgaben oder rechtliche Auseinandersetzungen.
Wie groß dieses Risiko wäre, hinge von den konkreten Gesetzen, den Prüfungsregeln und den Reaktionen der anderen Bundesländer ab. Genau an diesem Punkt setzt die Warnung von Clemens an.
Wo die versprochene Freiheit plötzlich endet
Beim Hausunterricht stellt die AfD das Entscheidungsrecht der Eltern in den Mittelpunkt. An einer anderen Stelle des Programms klingt das plötzlich ganz anders: Nach der vierten Klasse soll die Empfehlung der Schule für den weiteren Bildungsweg wieder verbindlich werden. Als Begründung heißt es, Eltern würden die Fähigkeiten ihrer Kinder häufig überschätzen. (Was denn nun?)
Auch innerhalb der Schule soll es nicht mehr Mitbestimmung geben. Unter der Überschrift „Keine Pseudodemokratie an Schulen“ möchte die Partei die Kompetenzen schulischer Konferenzen beschränken. Lehrmaterialien sollen stärker einheitlich vom Ministerium vorgegeben werden.
Das passt nur schwer zu der großen Freiheit, mit der (in der potenziellen Wählerschaft) für den Hausunterricht geworben wird. Wenn Eltern ihre Kinder aus der Schule nehmen möchten, sollen sie das letzte Wort haben. Wenn Kinder, Eltern und Lehrkräfte innerhalb der Schule mitentscheiden wollen, soll die Kontrolle dagegen stärker beim Ministerium liegen. Das ist nicht nur Augenwischerei – das ist ein glasklarer Widerspruch, der Schwarz auf Weiß öffentlich im Wahlprogramm steht.
Was nach dem Lesen des Programms bleibt
Die AfD spricht Probleme an, die viele Familien tatsächlich kennen: Mobbing, überforderte Schulen, schlecht ausgestattete Inklusion und fehlende Sprachförderung. Die vorgeschlagenen Antworten laufen jedoch auffallend oft auf Trennung hinaus. Kinder lernen zu Hause statt in der Schule. Kinder mit Behinderung wechseln in Förderschulen. Flüchtlingskinder kommen in Sonderklassen.
Man muss diese Pläne gar nicht politisch größer machen, als sie sind. Es reicht, das Programm beim Wort zu nehmen und zu fragen, wie Schule danach im Alltag aussehen würde. Wer begegnet wem noch? Welche Kinder gehören selbstverständlich dazu? Und wer muss die gemeinsame Klasse verlassen, sobald das Miteinander schwierig oder irgendwie teuer wird?
Das Programm zeigt damit ziemlich deutlich, in welche Richtung sich Schule unter einer AfD-Regierung bewegen soll. Gerade deshalb lohnt es sich, nicht nur über das Schlagwort Homeschooling zu sprechen. Das eigentliche Problem unserer Schulen ist schließlich nicht, dass dort zu viele unterschiedliche Kinder gemeinsam lernen. Das Problem ist, dass sie dabei viel zu oft nicht die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
In Sachsen-Anhalt könnte sich diese Problematik durch die AfD-Pläne in Zukunft noch deutlich verschärfen. Denn Trennung führt meiner Erfahrung nach in erster Linie zu weniger Sichtbarkeit. Was nicht mehr so deutlich gesehen wird, kann dann auch ganz schnell an Lobby verlieren – und einfach unter dem Teppich bleiben. Ein wirklich furchtbarer Gedanke.
Wir hoffen sehr, dass dir unser Artikel gefallen hat. Vielleicht hat er dir geholfen, eine Frage zu beantworten. Oder er hat dich nachdenklich, traurig oder fröhlich gestimmt. Wir freuen uns jederzeit über deine Rückmeldung oder Anregung per Kommentar, Email oder Social-Media. Gerne kannst du uns auf Facebook, Pinterest oder Flipboard folgen. Wir freuen uns auch dich! 🤗
