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Schwanger und selbstständig: Die Lücke im Mutterschutz

Gerade in körperlich belastenden Berufen brauchen auch selbstständige Frauen eine verlässliche finanzielle und gesundheitliche Absicherung.

Gerade in körperlich belastenden Berufen brauchen auch selbstständige Frauen eine verlässliche finanzielle und gesundheitliche Absicherung. (Foto: DJD/IKK classic/Getty Images/chanuth)


(DJD). Selbstständig, schwanger – und plötzlich steht nicht nur das Leben Kopf, sondern auch die Existenz auf dem Spiel. Während angestellte Frauen in Deutschland durch den gesetzlichen Mutterschutz abgesichert sind, tragen selbstständige Erwerbstätige das Risiko allein.

Für sie gibt es keine vergleichbare Regelung: Zwar können sie sich freiwillig gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichern oder private Krankentagegeldtarife abschließen. Doch diese bieten neben der Absicherung im Krankheitsfall erst für den Zeitraum um die Geburt eine finanzielle Absicherung, analog zu den gesetzlichen Schutzfristen bei Arbeitnehmerinnen.

Bei schwangerschaftsbedingten Ausfällen kein Einkommensersatz

Gerade die Zeit davor kann zum Problem werden. Kommt es schon während der Schwangerschaft zu Arbeitseinschränkungen, fehlt vielen Selbstständigen ein verlässlicher Einkommensersatz. Die Folge: Manche arbeiten weiter, obwohl sie eigentlich kürzertreten müssten. „Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass selbstständige Frauen mit Kinderwunsch ohne vergleichbare Absicherung dastehen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. Wer einen Betrieb führe, brauche in dieser Lebensphase Verlässlichkeit statt zusätzlichen finanziellen Druck.

Verbesserungen greifen zu kurz

Zwar sieht der Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Mutterschutz für Selbstständige vor. Nach Einschätzung der IKK classic greifen diese jedoch zu kurz. Mit ihrer Initiative „Verlässlicher Mutterschutz für selbstständige Frauen“ fordert die handwerkliche Krankenkasse deshalb, die bestehende Lücke zu schließen.

Selbstständige Schwangere sollten rechtzeitig prüfen, ob für sie ein Krankengeldanspruch besteht und gegebenenfalls private Krankentagegeldtarife abschließen.
Foto: DJD/IKK classic/Getty Images/Drazen_
Selbstständige Schwangere sollten rechtzeitig prüfen, ob für sie ein Krankengeldanspruch besteht und gegebenenfalls private Krankentagegeldtarife abschließen.
(Foto: DJD/IKK classic/Getty Images/Drazen_)

Ihr Vorschlag: Selbstständige sollen nicht nur während der sechs Wochen vor und der acht Wochen nach der Entbindung finanziell abgesichert werden, sondern auch bei schwangerschaftsbedingten Arbeitsausfällen.

Bis sich an der Rechtslage etwas ändert, bleibt für Betroffene vor allem, die eigene Absicherung genau zu prüfen. Wichtig ist zunächst die Frage, ob in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeldanspruch besteht.

Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung lassen sich etwa über www.ikk-classic.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige verfolgen.

Sinnvoll ist außerdem, finanzielle Rücklagen einzuplanen und frühzeitig mit Steuerberatung oder Versicherung zu klären, wie sich Ausfallzeiten auf laufende Kosten, Verträge und betriebliche Verpflichtungen auswirken. Damit aus einer Schwangerschaft kein Existenzrisiko wird, braucht es am Ende mehr als gute Ratschläge: nämlich verlässliche Regeln.


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