Darmstadt – Ein Ehepaar aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg verweigerte aus tief-religiösen Gründen ihren Kindern in die Schule zu gehen. Nun schritt das Jugendamt ein, um die Schulpflicht durchzusetzen.
Es war ein Boykott aus Glaubensgründen. Schon in der Vergangenheit gab es mehrere Fälle, die sich ähnlich abspielten. Auch dort verweigerten Eltern ihren Kindern das Recht auf Schule. Man bestand darauf, seine Kinder zu Hause selbst zu unterrichten. Unter anderem wurde mit grundrechtlich geschützten Elternrechten und den Grundrechten der betroffenen Kinder auf Glaubensfreiheit argumentiert. Gerichte entschieden aber auch in diesen Fällen, dass der staatliche Auftrag der Bildung keines dieser Rechte verletzt.
Freistellung von Unterricht aus Gründen der Glaubensfreiheit stark begrenzt
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln kann der Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern einerseits und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag nur durch Befreiung von einzelnen schulischen Veranstaltungen nach Paragraf 43 Absatz 3 Satz 1 des nordrheinwestfälischen Schulgesetzes gelöst werden, nicht aber eine generelle Verweigerung des Schulbesuchs rechtfertigen.
Sorgerecht entzogen
Dem Darmstädter Elternpaar wurde nun per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht entzogen. Die Kinder kamen in eine Jugendeinrichtung. In der vergangenen Woche wurden sie im Beisein der Polizei von zu Hause abgeholt. Nach offiziellen Aussagen lief alles sehr ruhig und besonnen ab.
Der Fall wird wohl noch im Laufe des Septembers das zuständige Familiengericht in Darmstadt beschäftigen. Die Sitzungen werden nach aktuellem Stand unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.